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Manuela
Guest
Hallo,
wir möchten eine kleine Hofreite erwerben. Im Moment ärgern wir uns mit den Banken über den Beleihungswert der Immobilie. In die Berechnung des "umbauten Raums" nehmen die Banken nur das Wohnhaus und kein Nebengebäude mit rein. Auf Grund der geringen Grundstücksfläche und der geringen Wohnfläche beträgt der Beleihungswert der Immobilie nur die Hälfte des Kaufpreises. Unseres Erachtens sind aber auch die Nebengebäude (Scheune, Schuppen usw.) mit in die Berechnung einzubeziehen, da diese Gebäude ja auch einen Wert besitzen.
Kann uns jemand sagen, ob die Nebengebäude in die Berechnung einzubeziehen sind und wenn ja, wie die Gebäude berechnet werden (Länge x Breite x Höhe x Abschlag)?
Schon mal vielen Dank.
Grüße aus Hessen
wir möchten eine kleine Hofreite erwerben. Im Moment ärgern wir uns mit den Banken über den Beleihungswert der Immobilie. In die Berechnung des "umbauten Raums" nehmen die Banken nur das Wohnhaus und kein Nebengebäude mit rein. Auf Grund der geringen Grundstücksfläche und der geringen Wohnfläche beträgt der Beleihungswert der Immobilie nur die Hälfte des Kaufpreises. Unseres Erachtens sind aber auch die Nebengebäude (Scheune, Schuppen usw.) mit in die Berechnung einzubeziehen, da diese Gebäude ja auch einen Wert besitzen.
Kann uns jemand sagen, ob die Nebengebäude in die Berechnung einzubeziehen sind und wenn ja, wie die Gebäude berechnet werden (Länge x Breite x Höhe x Abschlag)?
Schon mal vielen Dank.
Grüße aus Hessen