Brandschutz Nachweis

Diskutiere Brandschutz Nachweis im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Ich wollte einen ganz simplen Umnutzungsantrag von Wohnraum auf Gewerberaum (Geigenbauwerkstatt)stellen, den ich in Form eines Bauantrags stellen...
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renate fink

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Ich wollte einen ganz simplen Umnutzungsantrag von Wohnraum auf Gewerberaum (Geigenbauwerkstatt)stellen, den ich in Form eines Bauantrags stellen sollte (obwohl ich garnicht bauen will, nur innen streichen und die Elektrik erneuern). Ich habe alle Unterlagen zusammengestellt, eingereicht und das Ganze kam mit der Nachforderung zurück unter anderem "Nachweis der Einhaltung des bautechnischen Brandschutzes nach §§26-41 BauO LSA". Wo kriege ich so einen Nachweis her, was kostet er? Vielen Dank im Vorraus, Renate Fink
 
Brandschutznachweis

Hallo Renate,
für den Brandschutz ist der vorbeugende Brandschutz der Berufsfeuerwehr, oder der ortsansässigen Feuerwehr zuständig. Dh. ich würde mich direkt and die Feuerwehr Deiner Gemeinde wenden und die fragen.
Viel Glück, Andreas Hübner
 
Nachweis des baulichen Brandschutzes

Für die tragenden Bauteile ist i.d.R. bei gewerblicher Nutzung der Nachweis der Brandwiderstanddauer der tragenden Bauteile zu führen und vorzulegen. Evtl. ist auch ein Brandschutzkonzept erforderlich, falls Abweichungen von den Brandschutzanforderungen nötig sind (oft im Denkmal-/Altbaubereich).
Den Nachweis erbringen qualifizierte Architekten und Bauingenieure. Die Kosten hängen vom erforderlichen Umfang ab.
 
Umnutzung

Dachog. Für ihr Vorhaben wird ein Bauantrag benötigt. Dieser muß mit allen Bauunterlagen beim BOA in Halberstadt eingereicht werden. Zusätzlich zum Bauantrag ist eine" zusätzliche Baubeschreibung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung gewerblicher Anlagen gemäß §5 Abs.3 BauVorlVO" einzureichen. Jetzt ist ersichtlich warum ein Bauantrag zu stellen ist, nämlich um diese zusätzliche Baubeschreibung zuordnen zu können. Weiterhin müssen Katasterauzüge zum Grundstück mit eingereicht werden. Es müssen die Abstandsflächen nachgewiesen werden, die Kfz-Stellplatzflächen,der erforderliche Brandschutz und daß nicht nur im Gebäude sondern vor allem zu den Nachbarn, Lageplan und Bestandszeichnungen. Auch müssen die Nachbarn mit beteiligt werden. So stehts im Gesetz und was nicht? Mfg ut de Oltmark
 
Herzliches Beileid.

uiuiui

das ist ja happig, diese buerokratie in unserm lande der fruehaufsteher.
mein allerherzlichstes beileid.

da bin ich ja froh, dass die untere etage meiner frisch gekauften huette seit 120 jahren gewerberaum ist und ich keinen umnutzungsantrag brauche :-D

gruss und trost
paulchen
 
Thema: Brandschutz Nachweis
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