Nachträglich Statik einreichen

Diskutiere Nachträglich Statik einreichen im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Moin, mal wieder eine - vielleicht ziemlich dumm klingende Frage - (wenn ich es weiß bin ich schlauer ;) ) Was ist der Unterschied zwischen...
I

IF..

Beiträge
6
Moin,

mal wieder eine - vielleicht ziemlich dumm klingende Frage - (wenn ich es weiß bin ich schlauer ;) )

Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Statiker?

Das Haus das wir beabsichtigen zu kaufen, hat zwei fertige Wohungen, von denen leider nur eine ganz offiziell eingetragen ist. Die zweite wurde vor ca. 35 - 40 Jahren ohne Baugenehmigung erstellt.

Laut Bauamt müssen wir sie genehmigen lassen - der Verkäufer hat sie selbst so vor 14 Jahren gekauft und nimmt sich nichts davon an.

Die Wohnung liegt im Dachgeschoss bis hinauf in den Spitzboden.
Der Mensch vom Bauamt sagte mir das wir dafür eine Bauzeichnung für die Baugenehmigung brauchen in der es Hauptsächlich um die Statik der beiden zusätzlichen Stockwerke geht.
Brauch ich nun einen Architekten oder einen Statiker oder ist beides das gleiche? (hab beides im Netz gefunden)

lieben Gruß
Ingrid
 
Bauingienieur..

..kann ich zwar nicht richtig schreiben ;-)
aber den braucht es , und zwar einen der "Vorlageberechtigen" ist , dh. eingetragen dafür .
Wenn Ihr wollt , empfehle ich Euch jemanden aus der Nähe ..
ist ja nur übern Berg ;-)
Keine Panik - für jede Lösung gibt es eine Frage
Jürgen Kube
 
Thema: Nachträglich Statik einreichen

Ähnliche Themen

W
Antworten
8
Aufrufe
3.056
Georg Böttcher1
G
M
Antworten
7
Aufrufe
6.707
Michael Kraus
M
B
Antworten
7
Aufrufe
2.897
Peter Garkisch (Architekt Dipl.-Ing.)
P
A
Antworten
5
Aufrufe
1.074
Siegfried Kurze
S
P
Antworten
5
Aufrufe
600
punk-of-vk
P
Zurück
Oben