Nachbarschaftswand

Diskutiere Nachbarschaftswand im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo liebe Freunde, Wir haben uns ein 100 Jahre altes Einfamilienhaus, das einseitig an einem aufgestockten Mehrfamilienhaus angebaut ist...
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Altbaupaul

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Hallo liebe Freunde,
Wir haben uns ein 100 Jahre altes Einfamilienhaus, das einseitig an einem aufgestockten Mehrfamilienhaus angebaut ist, gekauft. Wir haben definitiv nur eine Wand zum Nachbar da ich seinen tv hören kann. Bei der Sanierung war es halt öfters laut und die Besitzerin, die mit im Nachbarhaus wohnt, hat sich das eine oder andere mal beschwert. Irgendwann kam sie rüber und wollte "ihre" Wand sehen und hat gesagt ich soll aufputz Steckdosen dran machen da ich nix an der Wand machen darf. Dann kam Sie noch einmal und hat gesagt sie hat sich jetzt ihre Wand ins Grundbuch eintragen lassen.

Meine Frage ist jetzt:
Hat sie recht? Wie war das früher kann es sein das ein Haus an ein bestehendes Haus gebaut wurde? Oder ist es definitiv eine nachbarschafts Mauer und gehört jedem halb halb?

Ich freue mich auf eure Antworten.
 
ich

kenne es aus einer alten Bauakte der Stadt Chemnitz, daß das zuerst errichtete Haus vom Nachbarhaus eine Betrag forderte und Recht bekam, weil der die Wand mitnutzen wollte. Der hatte schon überlegt, weil der ursprüngliche Betrag zu hoch war, eine eigene Wand davorzustellen.
Interessant wäre doch, wo die Grenze verläuft. Ich habe auch einen Nachbarn, der ein Gebäude nutzt, das ohne Wand an mein Haus angebaut wurde. Die Grenze wurde außerhalb meiner Wand vermessen durch eine spätere Grundstücksteilung. Aber ich bezweifle, ob ich das Recht hätte, seine Obejkt zu betreten, um die Wand zu kontrollieren. Da scheint sich ein dicker Nachbarschaftsstreit anzubahnen. Keine schöne Aussichten nach so einem Kauf !
 
Grenzwand

So etwas ist früher praktiziert worden.
Der Nachbar, also Ihr Vorgänger der das EFH erbaut hat, darf bei einem bestehendes Haus an die Grenzwand anbauen wenn der Eigentümer des MFH dem damals zugestimmt hatte.
Sie können also davon ausgehen das so eine Zustimmung vorlag.
Wer ohne Zustimmung und ohne eigene Grenzwand anbaut hat dem Nachbarn eine angemessene Vergütung zu zahlen die sich nach der Kostenersparnis richtet.
So ein Anbau ist deshalb sinnvoll wenn ein nicht unterkellertes Gebäude (hier das EFH) an ein unterkellertes Gebäude (hier MFH) gesetzt wird. Das erspart eine Menge Aufwand bei der Gründung.
Unabhängig von dieser Rechtslage die normalerweise im Nachbarschaftsrecht geregelt ist sollten Sie eine Verbesserung des Schallschutzes in Erwägung ziehen.
 
Nachbarschaftswand

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Das hört sich ja garnicht so toll an. Wo die Grenze verläuft kann ich wohl nicht aus dem liegenschaftskataster entnehmen oder? Grenzsteine oder Markierungen konnte ich auf dem Gehweg noch nicht finden. Wie sieht es aus wenn der Nachbar irgendwann auf die Idee kommt sein Haus abzureißen. Muss ich dann mit einem hellen offenen Wohnzimmer leben?

Ja das mit dem Schallschutz werde ich dieses Jahr noch in Angriff nehmen. Leider ist schon alles fertig tapeziert.
 
Nachbarrecht

Was in Ihrem Nachbarrecht steht müssen Sie schon selber lesen.
Hier in S.-A. ist bei Nachbar- bzw. Kommunwänden die Instandhaltung auf beide Nachbarn verteilt. Wenn einer der beiden sein Gebäude abbricht dann hat er den dabei entstehenden Schaden an der Kommunwand zu beseitigen. Seine Instandhaltungspflicht erlischt damit.
In den Unterlagen zu Ihrem Haus muß es eine Vereinbarung mit dem Nachbarn dazu geben. Die wurde wahrscheinlich notariell beglaubigt und ist Bestandteil der Grundakte. Ein Hinweis dazu müsste sich im Grundbuch in der zweiten Abteilung finden. Schauen Sie die Unterlagen zum Haus durch oder gehen Sie zum Grundbuchamt bzw. zum Archiv und bitten Sie um Einblick in die Grundakte.
 
Thema: Nachbarschaftswand

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