Dachflächenfenster zum Nachbarn

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kleiner Zaunkönig

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Hallo Gemeinde,
kleine Frage am Morgen:
Mein FW-Haus steht ca. 30 cm von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn weg. Ich möchte nun in das Dach zum Nachbarn hin zwei Dachfenster einbauen. Ist dies erlaubt? Das Dach hat eine Neigung von ca.50 -60°. In der Hessischen Bauordnung steht nichts genaues drin, nur dass ich 1,25 m von der Grenze wegbleiben muss. Stimmt das? Wenn ich nun die 30 cm nehme und die Fenster recht weit oben anbringe, wäre ich 1,25 m von der Grenze entfernt. Gemessen an der Unterkante des Dachfensters. Ist dies erlaubt? Ist noch etwas zu beachten?
Besten Dank vorab für Informationen.

Gruß
Markus
 
es kommt auch darauf an ob sich der Nachbar darauf einlässt. Sollte er sich beobachtet vorkommen. könnte es Probleme geben. Die 1,25 m von der Grundstücksgrenze sind Brandschutzbestimmungen. Am besten mal den Nachbar kontaktieren, ob er Einwände hat.
 
Dachflächenfenster

Hallo Markus,mit dem Nachbar hat das erst einmal nichts zu tun. Es handelt sich wie Sascha sagt um eine Bestimmung hinsichtlich des Brandschutzes und die HBO ist da eigentlich sehr genau:

§29 (5) 1 Dachvorsprünge, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Lichtkuppeln und Oberlichte sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargrundstücke übertragen werden kann. 2 Von Brandwänden, von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, und von Trennwänden müssen mindestens 1,25 m entfernt sein.

Wichtig ist hier der Satz 2. Es geht hier gar nicht um den Abstand zur Grundstücksgrenze, sondern um den Abstand zur Brandwand, sprich Außenwand. Der Abstand wird leider innen gemessen.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer

P.S.: Auch wenn der Nachbar dem Ganzen zustimmt kann dieser nicht von der Einhaltung der Bauordnung befreien.
 
Brandschutz Dach

Hallo,

es ist das Lot von der Fensterseite aus zu fällen und dann der senkrechte Abstand zur Grundstücksgrenze zu messen. Irgendwelche schiefen Messungen, wie Sie sie vorhaben sind unzulässig.
Es soll nämlich brandschutztechnisch der Feuerüberschlag verhindert werden, auch in Ihr Haus hinein.
30 cm sind zu wenig.

Grüße
 
Dachflächenfenster zum Nachbarn

Hallo Fachleute,

danke für die fachkundigen Antworten. Noch zwei Fragen im Nachgang: Muss ich also den Nachbarn trotzdem um Erlaubnis bitten oder muss ich lediglich die 1,25 cm einhalten?

Christoph:
Der Raum wo die Dachfenster eingebaut werden sollen ist quasi Spitzboden. D.h. es existiert keine Brandwand. Nach Deiner Zeichnung zu deuten wird auf jeden Fall die Brandwand "als ob" in die Höhe gezogen. Und somit eine BW fingiert. Richtig? Heißt also: Auch wenn keine BW vorhanden ist, tun wir so als ob und rechnen dann 1,25 cm bis zum Fenster? Ist meine Vermutung richtig?

Wie ist das mit der Dachneigung, 55° Dachneigung sind ja viel mehr als bei einem neuen Haus mit Dachflächenfenster?

Vielen Dank für die Info und schönen Sonntag

Gruß Markus
 
Genauso ist es.

Aber: Alles beschriebene zielt jetzt ausschließlich auf die Positionierung des Fensters ab.

Eine weitere Frage wäre: Wie wurde der Spitzboden bisher genutzt und wie soll er in Zukunft genutzt werden? Hier hat evt. der Nachbar doch noch ein Wörtchen mitzureden.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Hallo Christoph,

früher war das ein Speicher. Ist derzeit unausgebaut und wird nun von mir zu Wohnzwecken ausgebaut.

Nachbars haben einen Anbau an deren Haus. Vom Schwiegervater aufgestellt, der früher Maurermeister war und eigene Firma hatte. Dieser Anbau ca. 5x5 m steht mit seiner Längsseite an der Grenze, an der einen Ecke 2 m von meiner Grenze an der anderen Ecke ca 2,80 m von der Grenze weg. Ist doppelstöckig und hat logischer Weise in jedem Stockwerk (EG und 1.OG) ein großes Fenster drin. Sie schauen in meinen Hof. Ob was im Baulastenverzeichnis drin steht weiß ich nicht. Meine erste Antwort von dort, war negativ > steht nix drin. Es soll aber etwas schriftliches zwischen beiden Ursprungseigtenümern geben.

Also schauen sie auch in mein Grundstück. Da wäre es nur gerecht wenn ich das Schwingfenster auch in Richtung Nachbarn machen könnte, oder?

Beste Grüße aus dem Hintertaunus
Markus
 
Hallo Markus,so rechtmäßig ist das ja alles nicht ... aber Deine Gründe kann ich bestens verstehen und nachvollziehen. Wenn Du Dich an die Bauordnung hältst und den 1,25m zurück bleibst benötigst Du deswegen keine nachbarschaftliche Zustimmung. Das Problem hast Du natürlich erkannt: Bei 55° Dachneigung brauchst Du schon eine Leiter um da rauszusehen.

Es gibt da aber noch etwas anderes zu bedenken: "Früher war das Speicher und wird jetzt zum Wohnraum ausgebaut..." So etwas nennt man Umnutzung und hierzu ist nicht nur eine Genehmigung von Amtsseite, sondern in Deinem Falle auch die Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Das ist keine große Sache und wird tagtäglich gemacht.
Wenn Du es nicht machst und nur mit schriftlicher Vereinbarung mit dem Nachbarn umbaust, ist die Nutzung nicht nur – scharf betrachtet - illegal, sondern das Ganz ist auch nicht mehr im Schadensfalle versichert.

Das Fenster kann mit Zustimmung des Nachbarn und per Ausnahme/Befreiung tiefer gesetzt werden - wenn alle Beteiligten gewillt sind.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer

P.S.: Wenn Du in 15 Jahren auf die Idee kommst das Haus wieder zu verkaufen drückt ein illegal genutzter/errichteter Bereich des Hauses nicht nur auf die Nerven sondern vor allem auch auf den Verkaufspreis.
 
Hi Christoph,

das wird je immer interessanter. Warum muss ich eine Zustimmung vom Nachbarn haben wenn ich meinen Speicher ausbauen will? Weil ich so nah an der Grenze bin?

Und sollte es Schwierigkeiten geben das Haus zu verkaufen, wenn der Dachboden ausgebaut wird? Die Bauordnung ist doch ein Buch mit sieben Siegeln.

Leiter:
Eine Leiter zum rausschauen brauche ich nicht, da die Dachfenster in meinen Anbau sollen. Dieser ist aus der Jahrhundertwende und am FWH angebaut. Die Deckenhöhe ist 2,50 m. Somit ist auch die Decke im 1.OG höher. Gleichzeitig ist es der Boden im DG. Er ist somit 0,60m höher als im alten FWH. Wenn ich das Schwingfenster aufmache, dann ist es für mich genau richtig zum rausschauen. Das Fenster beginnt also für mich in Bauchnabelhöhe. Du kannst das aus Wiesbaden nicht wissen.
Deshalb die Erklärung ;-)

Besten Dank für die Zeit, die du opferst.

Gruß
Markus
 
hier mal zum bessern Verständnis der Lageplan. Da kann man sehen wie eng das ganze ist...

schade geht irgend wie nicht...
 
Ladetest_I113_2010316173433.jpgBitte einfach

nochmal probieren.

Gruss
Hartmut
PS: Die Bilder müssen im JPG-Format sein.
 
Umnutzung_I4313_2010317112918.jpgNutzungsänderung

Hallo Markus,genau, bei der Zustimmung des Nachbarn geht es um die Grenzbebauung.
Mit den Schwierigkeiten beim Hausverkauf meine ich den Umstand einer nicht legalen Nutzung, z. B. als Wohnfläche. Ein möglicher Käufer wird genau hier den Preishebel ansetzen, bzw. vor einer Legalisierung gar nicht erst kaufen.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Dachflächenfenster zum Nachbarn
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