Grenzbebauung!

Diskutiere Grenzbebauung! im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Ich habe da einige (kleinere Preobleme)! Ein Nachbar möchte die gemeinsame Brandwand von meiner Seite her mit Dämmung versehen. Bisher war dort...
A

Alexander Maulsch

Guest
Ich habe da einige (kleinere Preobleme)!
Ein Nachbar möchte die gemeinsame Brandwand von meiner Seite her mit Dämmung versehen. Bisher war dort ein ca.2cm dicker Putz. Er gehört zu der Fraktion der Baumarkt- Sanierer, Wie zerstöre ich schnellstmöglich einen Altbau.
Die Dämmung würde einerseits in meine Grundstücksfläche reichen. Anschluß der Abdichtung usw.. Der Nachbar meint, er könne da drauf machen, was er möchte. Irrt er da nicht? Weiterhin liegt sein angebautes Haus in meinem Kellerbereich ca. 1,5 m höher und das dort befindliche Erdreich durchfeuchtet meinen Keller. Ich komme nicht an die Wandfläche, außer ich würde seinen Hausflur 2m tief ausgraben. Da der Nachbar zu den nicht einsichtigen Mitmenschen, (da hilft leider auch kein gemeinsames Bier , oder Wein) gehört, wäre ich für Erfahrungen in ähnlichen Fällen dankbar.

Frohe Ostern
 
I2061_20064519184.gifIch hatte jüngst einen Beratungsfall in Hamburg,

da wurde die auf das Grundstück des Nachbarn vorstoßende Dämmung aus baurechtlichen Gründen abgelehnt. Es ist mir auch nicht vorstellbar, daß der Nachbar ohne Ihr Einverständnis Ihr Grundstück nach eigenem Ermessen für was auch immer beanspruchen/nutzen darf. Wo kämen wir denn da hin?

Tip: Baubehörde beteiligen, einfach mal anfragen.

Und dem Schlaumeier halten Sie mal unser "Lichtenfelser Experiment" (Grafik) unter die Nase, da kommt er vielleicht zur Besinnung. Dämmstoff dämmt nämlich gar nicht so, wie die Werbung behauptet.

Viel Erfolg!

Konrad Fischer
 
Danke!

Wissen Sie Herr Fischer,

zum Glück kennen Sie diesen Nachbar und die durch ihn bis ins unermessliche verschandelte Jugendstilvilla nicht. Neben sämmtlichen zementären Putzen, absperrenden Farben auf Fachwerk und Putzflächen, Kunststoffenstern und Innendämmung aus Rigips mit Styropor, die alte Haustür wurde gegen eine Baumarkttür getauscht, damit es nicht mehr zieht (arme Irre) wurde dieses Haus bis ins kleinste Detail vergewaltig. Ich könnte heulen, aber so ist das Leben. Schade das es im BGB keinen § gibt, welcher die Vergewaltigung von historischer Bausubstanz unter Strafe stellt. Ich jedenfalls habe im Laufe meiner Sanierungstätigkeit gelernt und auch verstanden, daß man sich an alten Verfahren und Techniken orientieren kann und der aktuellen Industrie und ihren Produkten sehr skeptisch gegenübertreten sollte. Ihre Homepage hat mir da sehr geholfen. Aber nun gut mit den Blumen.

Frohe Ostern
 
Thema: Grenzbebauung!
Zurück
Oben