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Stefan1
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hallo,
ich moechte (in sachsen) ein gartenhaus mit einer grundfläche von ca. 9m³ (dachflaeche ca. 12m³) bauen. das haus soll in einer ecke des grundstuecks im abstand von ca. 75 cm zum nachbargundstueck entstehen. d.h. also der nachbar hat 2 seiten des hauses von je ca. 3m in der naehe der grundstücksgrenze zu "erdulden". das haus wird max. 3m hoch. normalerweise ist das nicht genehmigungspflichtig. der nachbar hat mir auch sein o.k. gegeben (wir kommen bisher gut miteinander aus).
meine frage: sollte ich mir trotzdem seine zustimmung schriftlich geben lassen, oder ist diese ohnehin nicht notwendig , da der bau genehmigungsfrei ist?
ich moechte (in sachsen) ein gartenhaus mit einer grundfläche von ca. 9m³ (dachflaeche ca. 12m³) bauen. das haus soll in einer ecke des grundstuecks im abstand von ca. 75 cm zum nachbargundstueck entstehen. d.h. also der nachbar hat 2 seiten des hauses von je ca. 3m in der naehe der grundstücksgrenze zu "erdulden". das haus wird max. 3m hoch. normalerweise ist das nicht genehmigungspflichtig. der nachbar hat mir auch sein o.k. gegeben (wir kommen bisher gut miteinander aus).
meine frage: sollte ich mir trotzdem seine zustimmung schriftlich geben lassen, oder ist diese ohnehin nicht notwendig , da der bau genehmigungsfrei ist?