Hallo
meine Schwiegereltern haben ein Fertighaus eines namhaften Deutschen Herstellers BJ 1971.
Starker Modergeruch hat uns jetzt veranlasst eine Schadstoffuntersuchung vorzunehmen.
Das erste Ergebniss ist da und deutlich über dem Grenzwert!
Kann man denn die Fertighausfirma nachträglich haftbar machen bzw. für die Sanierung aufkommen lassen?
Ihr besonders Verschulden des Bauleiters (Verletzung Überwachungspflicht) nachweisen könntet, gibt es noch die 30 Jahre-Haftung. Aber ich denke mal, da wird wohl in den letzten 29 Jahren eher ein Verschulden der Schwiegereltern Ursache für Schimmel (Modergeruch?) sein. Aber Modergeruch und Schadstoffe sind zwei verschiedene paar Schuhe. Da solltet Ihr schon mal ausführlicher darlegen.....
Es wurde ein Schadstoff aus einem Holzschutzmittel nachgewiesen
Leider ist das nicht ungewöhnlich. Weitere Informationen findest Du, wenn Du den Namen des Herstellers des Hauses oben rechts unter der Suche eingibst.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Nach 40 Jahren noch jemanden in Haftung nehmen zu wollen ist absurd; die Haftung für "Verletzung der Überwachungspflicht" betrug 5 bzw. 2 Jahre. Nur bei Vorsatz, der aber schwierig nachzuweisen ist, gelten längere Fristen.
Viele Grüße
Und welches Holzschutzmittel?
(jetzt mal aus Neugier, nicht wegen der Haftungsfrage)?
Da es damals, 1971, "Stand der Technik" war, kann wohl kaum jemand haftbar gemacht werden. Anders wäre das, wenn das Haus NEU wäre.
stt
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