Dachausbau und Statik

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Burkhardt Brinkmann

Guest
Hallo Fachwerkforenfans,

meine Frau und ich wohnen als Mieter im 2. Stock eines Fachwerkhaus, Baujahr wohl um 1850. EG Stein, 2 Geschosse FW, außerdem DG (früher wohl Trockenboden, schon lange vor unserem Zeitpunkt als Whg. ausgebaut, aber nur innerhalb des Spitzdaches).

Der Vermieter baut die Whg. im DG nun aus: Gauben usw. Jedenfalls wird sie größer, wenngleich das DG auch danach nicht ein volles Geschoss ausgebaut sein wird.

Bei solchen älteren Häusern und angesichts des von Wetter und kleinen Tierchen bedrohten Baumaterials Holz scheint mir das nicht ohne Risiken zu sein, und sehr ungern würden wir unter Balken und Lehmmassen begraben werden, falls das Haus zusammenfällt.

Anfrage an das Bauamt, ob für die Arbeiten eine statische Berechnung vorgelegt wurde, blieb unbeantwortet (Mail + Einschreiben); allerdings hat man von dort aus, wie der Reaktion der Vermieter zu entnehmen, wohl nachgefragt oder sich die Sache angeschaut.

Nur uns haben die keine Antwort erteilt. Müssen die nicht??? Und: kann man alte Fachwerkhäuser einfach so aufstocken? Denn eine verlässliche statische Berechnung wie bei neuen Häusern wird man m. E. schon deshalb nicht machen können, weil man kaum die ganze Bausubstanz ("Tierchen im Holz"?) analysieren kann.

Können Sie mir Näheres zu dieser Frage sagen: welche Rechte hat man als Mieter, was kann man (außer natürlich zum Anwalt gehen und Geld evtl. für Nichts ausgeben) tun?

Danke für Ihre Hilfe [werde Sie dafür dort oben auch lobend erwähnen, wenn ich doch unter die Balken zu liegen kommen sollte ... :)].

Burkhardt Brinkmann
Hessen
 
Dachgeschoss

Hallo,
Grundsätzlich darf der Eigentümer sein DG ausbauen ohne Bauantrag. Aber...
1. Das DG muss als oberstes Geschoss bleiben, d.h. 2/3 der Fläche des darunter liegende Geschosses.
2. Wenn Gauben eingebaut werden, bedürfen Sie eine Genehmigung, selbst wenn es nur eine einzige Gaube ist.
3. Da Sie beriets im 2 OG wohnen, vermute ich dass der Fußboden des darüberliegende DG über 7,00 m gemessen von der
Geländeoberfläche, liegt. Ein Bauantrag mit Statik und Prüfstatik ist fällig.
4. Ein Brandschutznachweis ist erforderlich (ich vermute dass es sich im DG um eine eigenständige Wohnung handelt).
Dazu sind der erste Fluchtweg und der zweite Rettungsweg zu definieren, was im Fachwerkbau nicht so ganz einfach ist.
5. Ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 ist erforderlich.
6. Einen Wärmeschutznachweis mus mit dem Bauantrag geleifert werden.
Sie sehen dass außer Lehm und ein paar Tierchen, die Lage doch ernst ist. Wenn die Baubehörden, bei so viel zu klärende Punkte, auf Ihr Schreiben nicht reagieren, vermute ich dass eine ordentliche Portion Vitamine B im Spiel ist.
Mit freundlichen Grüßen
 
Sehr geehrter Herr Hamesse,

herzlichen Dank für die Hilfe. Ich war mir sicher, dass ich seinerzeit meinen Dank schon eingetragen hatte. Da ich nun aber sehe, dass er anscheinend nicht gespeichert wurde, möchte ich das hier noch einmal nachholen. (Ist schließlich das Wenigste, was man tun kann ...).

Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Brinkmann
 
Thema: Dachausbau und Statik

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