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Burkhardt Brinkmann
Guest
Hallo Fachwerkforenfans,
meine Frau und ich wohnen als Mieter im 2. Stock eines Fachwerkhaus, Baujahr wohl um 1850. EG Stein, 2 Geschosse FW, außerdem DG (früher wohl Trockenboden, schon lange vor unserem Zeitpunkt als Whg. ausgebaut, aber nur innerhalb des Spitzdaches).
Der Vermieter baut die Whg. im DG nun aus: Gauben usw. Jedenfalls wird sie größer, wenngleich das DG auch danach nicht ein volles Geschoss ausgebaut sein wird.
Bei solchen älteren Häusern und angesichts des von Wetter und kleinen Tierchen bedrohten Baumaterials Holz scheint mir das nicht ohne Risiken zu sein, und sehr ungern würden wir unter Balken und Lehmmassen begraben werden, falls das Haus zusammenfällt.
Anfrage an das Bauamt, ob für die Arbeiten eine statische Berechnung vorgelegt wurde, blieb unbeantwortet (Mail + Einschreiben); allerdings hat man von dort aus, wie der Reaktion der Vermieter zu entnehmen, wohl nachgefragt oder sich die Sache angeschaut.
Nur uns haben die keine Antwort erteilt. Müssen die nicht??? Und: kann man alte Fachwerkhäuser einfach so aufstocken? Denn eine verlässliche statische Berechnung wie bei neuen Häusern wird man m. E. schon deshalb nicht machen können, weil man kaum die ganze Bausubstanz ("Tierchen im Holz"?) analysieren kann.
Können Sie mir Näheres zu dieser Frage sagen: welche Rechte hat man als Mieter, was kann man (außer natürlich zum Anwalt gehen und Geld evtl. für Nichts ausgeben) tun?
Danke für Ihre Hilfe [werde Sie dafür dort oben auch lobend erwähnen, wenn ich doch unter die Balken zu liegen kommen sollte ... ].
Burkhardt Brinkmann
Hessen
meine Frau und ich wohnen als Mieter im 2. Stock eines Fachwerkhaus, Baujahr wohl um 1850. EG Stein, 2 Geschosse FW, außerdem DG (früher wohl Trockenboden, schon lange vor unserem Zeitpunkt als Whg. ausgebaut, aber nur innerhalb des Spitzdaches).
Der Vermieter baut die Whg. im DG nun aus: Gauben usw. Jedenfalls wird sie größer, wenngleich das DG auch danach nicht ein volles Geschoss ausgebaut sein wird.
Bei solchen älteren Häusern und angesichts des von Wetter und kleinen Tierchen bedrohten Baumaterials Holz scheint mir das nicht ohne Risiken zu sein, und sehr ungern würden wir unter Balken und Lehmmassen begraben werden, falls das Haus zusammenfällt.
Anfrage an das Bauamt, ob für die Arbeiten eine statische Berechnung vorgelegt wurde, blieb unbeantwortet (Mail + Einschreiben); allerdings hat man von dort aus, wie der Reaktion der Vermieter zu entnehmen, wohl nachgefragt oder sich die Sache angeschaut.
Nur uns haben die keine Antwort erteilt. Müssen die nicht??? Und: kann man alte Fachwerkhäuser einfach so aufstocken? Denn eine verlässliche statische Berechnung wie bei neuen Häusern wird man m. E. schon deshalb nicht machen können, weil man kaum die ganze Bausubstanz ("Tierchen im Holz"?) analysieren kann.
Können Sie mir Näheres zu dieser Frage sagen: welche Rechte hat man als Mieter, was kann man (außer natürlich zum Anwalt gehen und Geld evtl. für Nichts ausgeben) tun?
Danke für Ihre Hilfe [werde Sie dafür dort oben auch lobend erwähnen, wenn ich doch unter die Balken zu liegen kommen sollte ... ].
Burkhardt Brinkmann
Hessen