Bestandschutz bei abgebranntem Haus

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Duglore Katz

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Unser Haus von 1813 ist bis auf das U der Sandsteinkellermauern (60cm und noch soweit in Ordnung) und den darunter liegenden Gewölbekeller abgebrannt.
Die Mauern stehen direkt an der Strasse. Diese ist nicht besonders breit, denn gegenüber steht das alte Backhaus das früher dazu gehörte, nun aber dem Nachbarn gehört. Ein Mähdrescher tut sich also schwer mit der Durchfahrt. Die Frage ist: gilt hier Bestandsschutz oder müssen wir nach hinten? Kann man mit gutem Zureden (eins der ältesten Häuser, Ortstbild erhalten, ähnlich Gestaltung im Vorderen Bereich (vordere Hälfte des Hauses) was erreichen, wenn nein?
 
Bestandsschutz bei abgebranntem Haus

Hallo,
leider sind die Informationen etwas dürftig, was ich verstanden habe ist, dass der Keller noch besteht und dass die Gemeinde es gerne sehen würde, wenn euer Haus etwas nach hinten versetzt neu gebaut werden würde, was ihr nicht so gerne habt. Da der Keller noch besteht muss meiner Ansicht nach auch das neue Haus direkt darüber gebaut werden, alles andere macht keinen Sinn, bitte um Antwort.

Gruß

Thivosi
 
richtig verstanden.
Gewölbekeller und Grundmauer stehen noch.
und zwar direkt auf der Grenze.
Gilt der Bestandsschutz trotz der seit Anfang 2000 gelockerten Regeln?
Gilt er trotz dessen das fast nix mehr vom Haus übrig ist? Habe gelesen wenn die Wand abgerissen ist dann erlischt der Bestandsschutz.
 
Thema: Bestandschutz bei abgebranntem Haus

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