3,80 Meter hohe Grenzmauer

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Ulrich Kalkkuhl

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Ich habe ein neues Problem und hoffe auf Hilfe: Eine 3,80 Meter hohe Grenzmauer in einem Abstand von 3 Metern ( Bauwich ) zum Gebäude nimmt der Erdgeschoßwohnung fast alles Licht. Die Mauer steht auf dem Nachbargrundstück und ist vom Nachbarn in den 50er Jahren errichtet worden. Die damaligen Eigentümer des Hauses (Schwiegereltern) haben den Nachbarn gewähren lassen und nicht Widerspruch erhoben. Da eine Vermietung der Wohnung fast unmöglich ist und wir zudem Probleme mit Feuchtigkeit haben (Bruchsteinmauerwerk )möchte ich den Nachbarn überzeugen, die Mauer auf die heute zulässige Höhe von 2,00 Meter zurückzunehmen. Bislang ohne Erfolg. Das Bauamt der Stadt Koblenz zieht sich unter Hinweis auf Bestandsschutz (woher?) zurück. Was kann ich machen?
 
Hallo Ulrich

Das sieht ja furchtbar aus! Da möcht ich auch nicht unten drin wohnen!
Also ich denke mal durch die mangelnde Reaktion deiner Schwiegereltern konnte der Nachbar von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen. Und hat dann jetzt wohl ein Bestandsrecht. Biete ihm doch einfach mal ein Bier an und sagte ihm das du den Abriss bezahlen würdest und den neuen Zaun ggf. auch.
Wem ist eigentlich die Satelitenschüssel? Und wo soll die dann hin?

Gruß Marko
 
Mein lieber Herr Gesangsverein-

das ist ja echt ein häßlicher Fleck Deutschland ! Was kann man machen wenn der Antinachbarliche Schutzwall stehen bleibt ? Die rundherum häßlichen Mauern,nach Behebung des Feuchteproblems, schön gestalten (Sandsteinimitation,Illusionsmalerei usw.),den Boden begrünen und teils bepflastern,vielleicht eine kleine Laube mit Überdachung,usw.usf.! Einfach eine schöne, geschmackvolle, gemütliche ,heimelige grüne Oase gestalten, und schon wird bestimmt auch mancher Mietwillige bereit sein auf etwas Licht zu verzichten!
 
Moin

also unabhängig wie das aussieht, Bestandsschutz gibt es nur dann, wenn das was da gebaut wurde, zu der Zeit als es gebaut wurde, die zu der Zeit gültigen Normen und Gesetze erfüllte. Will sagen, wenn das in den 50ern so OK war kann's stehn bleiben, wenn nicht und das ist wichtig, da sich viele aus reiner Faulheit hinter dem Wort "Bestandsschutz" verstecken, gibt es keinen Bestandsschutz.
 
Hallo, ich bin überwältigt von der Resonanz. Allen zuerst ein herzliches "Danke schön". Die Situation sieht deshanlb so gräßlich aus, weil wir im Sommer die gesamte Seite aufgegraben und trocken gelegt haben. Wird wieder bepflanzt und begrünt. Danke für die Tipps. Ich werde noch Mal mit der Bauaufsicht reden, ob seinerzeit die Mauer so hoch gebaut werden durfte. Vielleicht bringt das weiter. Mit dem Nachbarn waren 2 Gespräche schon erfolglos. Rechtlicher Druck wäre sicher hilfreich. Mal sehen. Ich lasse dann von mir hören. Einstweilen danke. Vielleicht kommen noch ein paar hinweise.
 
Hallo

ich habe mal eine gartenmauer/zaun ? gesehen die aus profilit (oder wie auch immer diese Glasteile heißen die oft in werkhallen zur belichtung eingesetzt werden) war. da kann man nicht durchgucken , aber es fällt trotzdem licht durch. Pofilglas ist wieder "in" und wenn man die details schön macht sieht das sicher top aus und es ist vielleicht beiden geholfen. man könnte z.B. die oberen zwei drittel durch so ein glas ersetzen .
vielleicht fällt noch jemanden was dazu ein.
Gruß
Dorothée
 
Thema: 3,80 Meter hohe Grenzmauer
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