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Ulrich Kalkkuhl
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Ich habe ein neues Problem und hoffe auf Hilfe: Eine 3,80 Meter hohe Grenzmauer in einem Abstand von 3 Metern ( Bauwich ) zum Gebäude nimmt der Erdgeschoßwohnung fast alles Licht. Die Mauer steht auf dem Nachbargrundstück und ist vom Nachbarn in den 50er Jahren errichtet worden. Die damaligen Eigentümer des Hauses (Schwiegereltern) haben den Nachbarn gewähren lassen und nicht Widerspruch erhoben. Da eine Vermietung der Wohnung fast unmöglich ist und wir zudem Probleme mit Feuchtigkeit haben (Bruchsteinmauerwerk )möchte ich den Nachbarn überzeugen, die Mauer auf die heute zulässige Höhe von 2,00 Meter zurückzunehmen. Bislang ohne Erfolg. Das Bauamt der Stadt Koblenz zieht sich unter Hinweis auf Bestandsschutz (woher?) zurück. Was kann ich machen?