Was so eine Umbenennung so alles ausmachen kann *gg*
Was ein "Qualitätsoffensive" so alles an/ausrichten kann, erleben wir gerade live am Arbeitsplatz
Immerhin bleiben wir so "in Bewegung" *grins*
Zum Ursprungstext@Bernd, hoffe der "Bauherr" liest jetzt meine aus dem IGB-Feuilleton entliehenen Zeilen nicht:
Ratgeber für Denkmalbesitzer
Wir alle wissen, daß der Denkmalschutz überflüssig ist, daß die Denkmalschutzgesetze abgeschafft oder erheblich abgespeckt gehören und daß man die Arbeitsplätze, die künstlich durch Denkmalreparaturen in den Handwerkerfirmen geschaffen werden, sinnvollerweise umlenken sollte für die Beseitigung der Schandmale in den Dörfern und Städten.
Wir wissen aber auch, daß es zu lange dauert und viel zu viel Staub aufwirbeln würde. Deshalb unser neuer Ratgeber
Wie schaffe ich es schnellstmöglich, (m)ein Baudenkmal abreißen zu dürfen?
50 miese Tricks, an eine legale Abrißgenehmigung zu kommen, den wir Ihnen heute in Auszügen vorstellen möchten. Diese Vorgehensweise ist durch die Aushöhlung der heute bestehenden Gesetze viel wirksamer als ein öffentlicher Angriff auf die Denkmalpflege.
Lektion 1: ich besorge mir eine Abrißverfügung.
Diese Lektion bietet sich für all jene an, die auf dem Gelände, das ihr Baudenkmal okkupiert, gern einen lukrativen Neubau erstellen möchten, mit einem Antrag auf eine Erlaubnis zum Abriß aber gescheitert sind, weil man ihnen nicht geglaubt hat, daß ein Abriß und die Erstellung eines kompletten Neubaukomplexes für Sie erheblich billiger kommen würde als das Auswechseln einer Schwelle und der Ersatz dreier gesprungener Dachziegel.
1. Maßnahme: Sie reißen an nicht exponierter Stelle bitte das Dach auf, und bei Wind oder noch besser bei Sturm werfen Sie, ohne sich sehen zu lassen, zwei, drei Dachziegel auf die Straße. Besonders wirksam ist diese Aktion, wenn Sie dabei den Bürgermeister oder den Verwaltungschef treffen können.
2. Maßnahme: Sie lassen einen guten Freund daraufhin eine Anzeige gegen Sie erstatten, weil Ihr Baudenkmal die Sicherheit und Ordnung gefährde. Haben Sie keinen zuverlässigen Freund, erstatten Sie anonym Anzeige gegen sich selbst. Fordern Sie, daß die Dachziegel, die per se eine potentielle Gefährdung darstellen, durch eine leicht verwehende Folie ersetzt werden müssen.
3. Maßnahme: Nach Erhalt der Verfügung zur Entfernung der Dachziegel lassen Sie regelmäßig eine große Menge Wasser im Gebäude arbeiten; Gießkannen sind nicht so ergiebig, organisieren Sie lieber einen Wasserschlauch. Hierbei sind besonders Lehmdecken sehr für eine Durchfeuchtung geeignet. Haben Sie es nicht gar so eilig mit der Abrißverfügung, lesen Sie bitte weiter unter Maßnahme 5, andernfalls fahren Sie mit Maßnahme 4 fort.
4. Maßnahme: Sägen Sie einen Deckenbalken innerhalb des Hauses durch.
5. Maßnahme: Verkürzen Sie die Intervalle, in denen Sie Anzeigen erstatten; werfen Sie parallel dazu sämtliche Fensterscheiben ein.
6. Maßnahme: Warten Sie eine Menschenansammlung vor dem Gebäude ab und lassen Sie die zum Einsturz vorbereitete Decke herunterfallen. Eventuell können Sie bei schlechter Akustik einen Verstärker zuhilfe nehmen.
7. Maßnahme: Benachrichtigen Sie sofort die Polizei. Rufen Sie nach Ruhe und Sicherheit und Ordnung.
8. Maßnahme: Reißen Sie Ihr Haus möglichst schnell nach Erhalt der Abrißverfügung ab; sonst kommt noch irgendein Idiot, der meint, das Haus sei noch zu retten.
Lektion 2: ich weise die wirtschaftliche Unzumutbarkeit nach
Diese Lektion bietet sich für all jene an, die sich durch die Existenz eines Baudenkmals in der Nachbarschaft oder sonstirgendwo in Ihrem Wohlbefinden oder bei der Vermehrung Ihres Kapitals gestört fühlen.
1. Maßnahme: Gehört das Baudenkmal nicht Ihnen, kaufen Sie es.
2. Maßnahme: Trennen Sie das vorhandene Grundstück vom Haus ab; nutzen Sie es oder tun Sie wenigstens so als ob, lagern Sie zum Beispiel Ihren Müll auf dem Gelände.
3. Maßnahme: Versperren Sie den Zugang zum Gebäude.
4. Maßnahme: Bieten Sie Ihr Objekt nun werbewirksam an; zeigen Sie bei Besichtigungsterminen aus allen Fenstern stolz auf Ihren stinkenden Müllhaufen und weisen Sie darauf hin, daß fehlerhafte Wasseranschlüsse und andere installationen nicht möglich sein werden, da sie über Ihr Grundstück verlegt werden müßten, was Sie selbstverständlich nicht zulassen würden. Lassen Sie sich jeden Besichtigungstermin bestätigen.
5. Maßnahme: Sollte sich ein Interessent nicht abschrecken lassen, erzählen Sie ihm einfach, die Abrißgenehmigung sei schon erteilt, er sei zu spät gekommen.
6. Maßnahme: Reichen Sie Ihre Liste mit abgeschreckten Interessenten beim Denkmalamt ein; weisen Sie in einem Anschreiben auf den schlechten Zustand des Gebäudes hin. Zeigen Sie sich sehr zerknirscht, ein so wundervolles Zeitzeugnis nicht mehr halten zu können und setzen Sie sich vehement für eine Auflage der Denkmalbehörde zur Translozierung ein, denn Sie wissen ja: das erspart Ihnen die Kosten für den Abriß; diese muß dann der Kaufinteressent tragen!
Liebe Grüße über den Elm