Dachausbau, Spitzboden. Baugehmigung, JA oder NEIN?

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S. Israel

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Hallo,

ich habe eine Frage. Und zwar interessiere ich mich für eine Eigentumswohnung und bin mir nicht ganz sicher, ob der Dachbodenausbau rechtlich OK ist. Und zwar steht in der Teilungsurkunde, dass Fenster im Dachgeschoss, dass als Sondereigentum zur Wohnung gehört, eingebaut werden dürfen. Die jetzigen Eigentümer haben sogar ein extra Fenster als Feuernotausstieg einbauen lassen. Der Dachbodenausbau ist direkt von dem Rest der Wohnung über eine gerade Treppe zu erreichen. Allerdings sagen die Eigentümer, dass sie alles ohne Baugenehmigung gemacht haben und nun schon ohne Probleme 15 Jahre so da gewohnt haben. Wie kann ich mich da 100% vor Kauf absichern?

Ich hoffe jmd. hier kann mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

S.Israel
 
indem

du zum Bestandsschutz des Fensters eine Anfragebeim Bauamt stellts. Wenn es aber aus deren Sicht ein Verstoß gegen das Baurecht darstellst, gleicht das einer Anzeige. Aber anders bekommst Du wohl keine Rechtssicherheit. Habe selber so einen Fall, wo die damalige Genehmigungsbehörde "Gemeinde" gesagt hat, dass ich dafür nichts brauche - habe da natürlich auch nichts unternommen, nach 15 Jahren und BRD-Baurecht hatte ich aber dann die Ämter auf dem Hals - wegen einem neuen Nachbarn... Also nur schriftlich von der genehmigenden Behörde oder man ist sich selber sicher, dass zu 100% alles nach Recht und Gesetz ist. Das scheint hier aber nicht der all zu sein.
 
Rechtssicherheit gibt es nur durch Anfrage beim Bauamt. Wenn die Wohnfläche oben (ggf. auch Umnutzung von Dachraum zu Wohnraum) mit zur Gesamtwohnfläche zugerechnet wird und nicht genehmigt ist, zahlen Sie womöglich zuviel für das ganze Objekt, da Ihnen rechtlich gesehen ein Speicher als Wohnraum verkauft wird.

Würden Sie erst nach dem Kauf davon erfahren hätten Sie möglicherweise das Recht zur Rückabwicklung, da Sie aber bereits jetzt von der fehlenden Baugenehmigung Kenntnis besitzen, erwerben Sie wissentlich einen Schwarzbau. Meist ist so etwas zu regeln, doch das kann einiges kosten und ist manchmal nicht wirklich einfach.

Auch zu beachten ist die Versicherungsfrage: Wasser, Sturm, Brandschäden, etc. in einem nicht genehmigten Wohnraum? Da tippe ich auf ein Kopfschütteln bei Herrn Kaiser.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
meine Erfahrung

wenn das ueber einen Makler laeuft, dann lass den Makler laufen. Bei mir war es so, dass der Makler gute Kontakte zu den Aemtern hatte und mir tatsaechlich einen entsprechenden Zettel mit nachtraeglicher Genehmigung bringen konnte. Falls der Makler nicht will oder kann, dann lass es bleiben (dann ist wohl doch irgendwas faul was du hinterher ausbaden muesstest).

Gruesse,
Stefan
 
OK, danke für die schnellen Antworten. Da such ich lieber noch weiter, nach Wohnungen mit Dachgeschoss UND Genehmigung :)
 
Unabhängig von dem was das Bauamt sagt:
Die Gebäudehülle gehört zwingend zum Gesamteigentum, da darf keiner ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung Löcher reinmachen, um mehr Licht zu haben.
Dachfenster einbauen, weil der Voreigentümer sagt, man dürfe das, wird also nichts.
Ob der Dachraum rechtens bewohnbar ist, dazu brauchts die sogenannte "Abgeschlossenheitserklärung"
 
Moin Sarah,

erstmal ist der Dachboden ein "Abstellraum" oder "Hobbyraum", also nicht der Wohnfläche zuzurechnen. Was ihr da tatsächlich treibt ist dem Amt i.d.R. egal, wenn die keiner aufscheucht.

Auch muss es kein Problem darstellen, das nachträglich als Wohnraum einzutragen, wenn die Vorschriften eurer LBO eingehalten werden. Bei Dachböden geht's da v.a. um den nötigen Brandschutz und die EneV.

Grundsätzlich kann ich nur raten VOR jedem Kauf die beim Bauamt hinterlegten Pläne einzusehen, dann wisst ihr, was genehmigt wurde und was nicht. Dabei kann man gleich nachfragen, ob eine Umnutzung zu reellen Kosten machbar ist.

Bei einem MFH natürlich noch die Miteigentümer fragen, wenn die zickig sind, würd' ichs eh lassen....

Gruss, Boris
 
Thema: Dachausbau, Spitzboden. Baugehmigung, JA oder NEIN?

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