B
begosch
Guest
moin moin,
es gibt folgendes problem:
vor 4 jahren hatten wir ein haus gekauft, altbau von 1922 und einen neubau als einliegerwohnung 1993 erbaut. um die einliegerwohnung (eigendlich ein eigenständiges häuschen, geht es haupsächlich).
in dem anbau von 1993 ist der keller feucht. bei renovierungsarbeiten wurde folgedes festgestellt:
1. brauchwasser und regenwasser fließen zusammen. (in sh nicht gesetzeskonform)
2. mangelnde isolierung und drainage an den unterirdischen aussenwänden.
3. vergrabene, als isolierung verwendetete eternitplatten (asbest)
meine frage:
gibt es eine chance, das diese mängel als versteckte mängel anerkannt werden und die renovierungskosten (entsorgung der eternitplatten) vom vorbesitzer ganz oder teilweise erstattet zu bekommen?
das der vorbesitzer davon gewußt hat, ist durch zeugen beweisbar!
gruß begosch
es gibt folgendes problem:
vor 4 jahren hatten wir ein haus gekauft, altbau von 1922 und einen neubau als einliegerwohnung 1993 erbaut. um die einliegerwohnung (eigendlich ein eigenständiges häuschen, geht es haupsächlich).
in dem anbau von 1993 ist der keller feucht. bei renovierungsarbeiten wurde folgedes festgestellt:
1. brauchwasser und regenwasser fließen zusammen. (in sh nicht gesetzeskonform)
2. mangelnde isolierung und drainage an den unterirdischen aussenwänden.
3. vergrabene, als isolierung verwendetete eternitplatten (asbest)
meine frage:
gibt es eine chance, das diese mängel als versteckte mängel anerkannt werden und die renovierungskosten (entsorgung der eternitplatten) vom vorbesitzer ganz oder teilweise erstattet zu bekommen?
das der vorbesitzer davon gewußt hat, ist durch zeugen beweisbar!
gruß begosch