Löschung aus dem Denkmalbuch

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Midi

Guest
Hallo!
Wir haben Post vom Regierungspräsidium erhalten, dass unser altes Fachwerkhaus nach allg. Überprüfungen kein Kulturdenkmal mehr ist.

Eine Löschung aus dem Denkmalbuch wird vorgenommen.

Das Gebäude bleibt jedoch ein e7nfaches Kulturdenkmal.

Was bedeutet das nun?
 
Löschung aus dem Denkmalbuch

Hallo , in Hessen macht das nicht das Regierungspräsidium, sondern das Landesamt für Denkmalpflege.
Wenn es aus dem "Denkmalbuch" gelöscht wird, ist es kein Einzelkulturdenkmal mehr.
Allerdings bleibt es ein Teil einer geschützen Gesamtanlage.(wahrscheinlich die Altstadt/ Dorfkern)
Alles was von aussen zu sehen ist, verbleibt im Denkmalschutz. Innen kann man dann machen was man will.
Änderungen , die von aussen sichtbar sind müssen mit dem Denkmalamt abgestimmt werden.
viel Grüße
 
Thema: Löschung aus dem Denkmalbuch
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