WDVS Leibungen Einhheitspreise

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djamila

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Liebe Forenmitglieder,

unsere (energetische) Sanierung schreitet voran und damit kommen auch die Rechnungen. Wir haben nun die Rechnung für unser verputztes Mineralwollwärmedämmverbundsystem (14cm) bekommen und hier sind nun 2 Positionen aufgeführt die nicht im LV (nach VOB/B & C) enthalten waren und über die es keinen Nachtrag/ Hinweis o. ä. gab:

- 1.5.30.14: Ausklinken der Dämmplatten in der Dämmebene,
E-Preis 12,50/lfdm
- 1.5.30.15: Anbringen von Fassadendämmplatten einschl.
Armierungsewebe und Oberputz in Leibungen bei
Öffnungen VOB Ergänzungsband 2005,DIN 18345
E-Preis 27,90/lfdm

Am Haus selbst sind keine Offnungsleibungen im eigentlichen Sinne vorhanden (Türen i.d. Dämmebene, Fenster mit Holzfensterfuttern), aber es gibt Leibungskanten zum ungedämmten Scheunenteil und zum Sandsteinsockel. Es wurden aber keine extra Leibungsplatten angebracht, sondern die Leibungen wurden erst durch das flächige WDVS gebildet und dann mit Gewebeecken/Kanten/Spachtelung bearbeitet (alle Gewebekanten/leisten etc. sind im LV als Positionen aufgeführt und entsprechend abgerechnet worden).

Nach VOB dürfen diese Arbeiten wohl extra gerechnet werden, aber wir können nun nicht einschätzen ob der EP gerechtfertigt ist oder Fantasie... Wären daher für Einschätzungen (Preise für BW/Raum Stuttgart)sehr dankbar.


MfG

Djamila
 
als

ehem. Kalkulator und handwerker weis ich, daß ein Fenster wesentlich mehr Arbeit macht als die Fläche duchzuspachteln. Da mi etwa 40-60 Euro/h zu rechnen ist, ist mit einem Mehraufwand von 1-2 Stunden = 100/Fenster ohne Material für Eckprofile und APU-Leisten durchaus zu rechnen. Der Fehler liegt nach meiner Meinung übrigens beim Planer, denn der Handwerker hat Anspruch auf die ortsübliche Vergütung für besondere/zusätzliche Leistungen. Ist aber ein alltälicher Streit auf dem Bau. Gut ist dazu ein klärendes Gespräch.
 
Was

erwarten Sie zu hören? Die Preise sollten Sie schon mit Ihrem Ausführenden Handwerker ausmachen. Wenn Sie nicht klarkommen, dann sollten Sie sich erklären lassen was hier berechnet wurde und wo die berechnete Leistung ist.

Pardon aber leider kann ich mir diese Bemerkung nicht verkneifen, aber warum haben Sie Ihr Haus begonnen tozusanieren?
 
da zeigt sich wiedermal, daß Festpreise über alles gehen.
Bei der BayWa bekommen Sie zum Beispiel eine sogenannte Komplettfassade, das heißt nigelnagelneue Fenster und eine Fassadendämmung, alles nach EneV, aus einer Hand inkl. kpl Montage und zum Festpreis. Da werden vorher alle Eventualitäten erfasst, und ins Angebot mit reingenommen. Da gibts solche Überraschungen nicht.
Gruß Hans-Jürgen
 
Hallo,

da zeigt sich wiedermal, daß Festpreise über alles gehen.
Bei der BayWa bekommen Sie zum Beispiel eine sogenannte Komplettfassade, das heißt nigelnagelneue Fenster und eine Fassadendämmung, alles nach EneV, aus einer Hand inkl. kpl Montage und zum Festpreis. Da werden vorher alle Eventualitäten erfasst, und ins Angebot mit reingenommen. Da gibts solche Überraschungen nicht.
Gruß Hans-Jürgen
 
Einheitspreise

Ein Einheitspreis ist ein Preis pro Einheit, also m² lf.m, m³ usw, mehr nicht.
Damit weiß ich noch nicht , was ich bezahlen muß.
Was noch fehlt, ist das Leistungsverzeichnis mit der Beschreibung der einzelnen Leistungen und dem Leistungsumfang.
Allerdings kann ich auch einen Werkvertrag auf der Grundlage nur von Einheispreisen abschließen. Der Werklohn ergibt sich dann zum Nachweis nach Aufmaß.
Bei Festpreisen weiß ich zwar (einigermaßen) was ich bezahlen muß, aber ohne richtiges Aufmaß zahle ich eben alle Eventualitäten mit, egal ob sie erforderlich sind oder nicht.
Und ob alle erforderlichen Leistungen damit abgegolten sind, ist oft auch Auslegungssache bzw. steht im kleingedruckten, wie die Leistungsabgrenzung.
So ein Festpreis ist immer teurer als ein Preisangebot nach Leistungsverzeichnis, das durch eine Ausschreibung aus mehreren Angeboten ermittelt wurde.
Zur Fragestellung:
Ob Sie das bezahlen müssen oder nicht, hängt davon ab, was Sie als Leistung in welcher Abrechnungsform vereinbart haben. Ohne diese Kenntnis kann Ihnen keiner sagen ob das gerechtfertigt ist oder nicht.
Grundsätzlich gilt, das
- wenn die Leistung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist,
- das vereinbarte Werk ohne diese Leistung nicht vollständig bzw. nicht funktionsfähig ist und
- Sie durch diese Leistung einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen,
Sie diese Leistung auch bezahlen müssen.
Strittig wäre dann nur die Höhe des Werklohnes, wenn vorher nichts vereinbart wurde.
Ausnahmen kann es bei einem pauschal vereinbarten Festpreis geben.

Viele Grüße

p.s. Normalerweise werden Öffnungen übermessen, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten.
 
@ Georg

In den Aumaßregeln hat sich beim WDVS und beim Putz bezüglich der Leibungen etwas zugunsten der Handwerker getan, die Flächen werden zwar übermessen, die Zulagen für besondere Leistungen sind aber mehr geworden. Soweit ich es jetzt ohne Unterlagen hinbekomme, sind die Leibungen nach Meter dazu zu berechnen, auch wenn die Öffnungsfläche nicht abgezogen wird (weil durch Putzprofile und Zeitaufwand doch erheblicher Mehraufwand besteht.) Bin da aber zwei Jahre raus....
 
Aufmaß

Deshalb habe ich das Wort "normalerweise" verwendet...
 
Danke

vielen Dank für die rege Beteiligung,

allerdings wollte ich hiermit weder einen Grundsatzdiskussion über Dämmung noch über Festpreis vs. Einheitspreis auslösen sondern nur eine Einschätzung bekommen inwieweit der Epreis für diese beiden Positionen die nicht im LV aufgeführt waren akzeptabel oder eben ggf. deutlich zu hoch ist um angemessen reagieren/nachfragen zu können... normalerweise reicht eine Nachfrage bei unserer Architektin, aber diese ist für 3 Wochen im Urlaub... Wir wollten aber auch das Skonto nicht verschenken oder unberechtigt streiten da wir mit der Ausführung selbst sehr zufrieden sind. Wir haben uns nun friedlich & fair geeinigt...

MfG
Djamila
 
Djamila

ob sich eine Frage zur Grundsatzdikusskion entwickelt - das weis der Fragende nie vorher und at auch wenig Einfluss darauf. Es ist oft erstaunlich, wie eine einfache Frage die ganze Runde hier in helle Aufregung versetzt. Leider geht das manchmal auch nicht ohne persönliche Würdigungen aus. Wenn Ihr Euch friedlich geeinigt habt, so ist das gut und sinnvoll. Da Ihr aber eine vertragliche Grundlage hattet (VOB/B ?) ist das wieder anders als im BGB. Diese feinen Unterschiede verändern sich aber jährlich und auch wir Bauleute sind manchmal nicht mehr auf dem laufenden.
Aber Euch schien ja doch geholfen zu sein.
 
Thema: WDVS Leibungen Einhheitspreise

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