Wasserschaden in Lehmdecke/Fußboden

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Robert Preuß

Guest
Hallo, wir haben in unserem Fachwerkhaus (ca. 400 jahre alt) einen Wasserschaden, die Firma die die Trocknung macht erklärte uns, das der Lehm zwischen den Balken entfernt werden muss, damit die Balken trocknen.
Unser Problem ist nun der Wideraufbau, was kann man anstelle des Lehms in die Fächer zwischen den Balken füllen.
Es sollte gleichzeitig Schalldämmend sein.
Robert
 
Lehm

gerade wenn es um Schallschutz geht, würde ich wieder Lehm nehmen.

Bei uns im Haus wurden durch diverse Vorbesitzer auch Lehmfüllungen entfernt, mit Schüttungen experimentiert und so weiter.

Keine der so "instandgesetzten" Decken hat auch nur annährend die Schallschutzeigenschaften der alten "Lehmdecken". Ist zumindest meine Erfahrung am "eigenen Leib".

Gut, möglicherweise sind die Erneuerungen auch nicht fachgerecht ausgeführt worden, aber gefühlsmäßig tendiere ich zu Lehm.

Mal schauen, was die Fachleute sagen!

Gruß
Martin
 
Macht den die Bautrocknung eine Fachfirma?
Normalerweise ist die Trocknung ohne Ausbau möglich.

Grüße aus Schönebeck
 
Lehm

Die Firma wurde uns vom Gutachter der Versicherung empfohlen, so richtig Vertrauen haben wir jedoch nicht.
Wäre eine Trocknung auch ohne entnahme des Lehms möglich?
Zur Zeit wird vom unten liegenden Stockwerk Luft in die Decke geblasen, von oben wurde ein Lehmfach bereite entfernt und es steht ein Entfeuchter dort, der jedoch noch nie Wasser im Tank hatte. Wir finden das alles sehr beunruhigend ( das Wasser ist vom Dachgeschoss durch die Decke in den ersten Stock gelaufen).
Heute war der Chef der Firma wieder hier, da nun auch noch die Fliesen im angrenzenden Bad und der Lehm entfernt werden sollen.
 
Hallo Robert,

normalerweise wird ein solcher Raum oder auch das ganze Haus so gut es geht Luftdicht abgeschlossen und dann mittels Raumlufttrockner die Feuchtigkeit aus der Luft gezogen. Das kann ein zwei Wochen dauern aber es funktioniert ohne Abriss und dergleichen.
Suchen Sie mal nach einer Fachfirma für Bautrocknung und erkundigen sich dort noch mal.

Grüße aus Schönebeck
 
Wenn

ein Kondenstrockner kein Wasser abscheidet, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder ist das Gerät kaputt oder es ist keine Feuchtigkeit im Bau.
Für die Wiederherstellung würde ich zum ursprünglichen Material raten, wenns für 400 Jahre gehalten hat, kanns wohl nicht ganz schlecht sein ;-)).
Ob da noch weitere Abrissarbeiten nötig sind, kann man nur vor Ort feststellen, mal einen unabhängigen Fachmann hinzuziehen.
MfG
dasMaurer
 
trocknung

um die decken zutrocknen.sollte der putz entfernt werden
die deckenstaken können,sofern diese noch gut sind,drinnen
bleiben.die fußböden(dielen?)sollten raus.der lehm und ,wenn vorhanden,der putzträer auf den balken ab,damit diese besser trocknen können.
du hast ein anspruch auf wiederherstellung,d.h.die versicherung muß dir den lehmputz bezahlen.
ich arbeite ab und zu für versicherungen wenn es um schäden mit lehm geht.lass dich nicht unter druck setzen.
es gibt keine besere schalldämmung als mit lehm.
du solltest dir einen lehmbau-fachbetrieb suchen und dich beraten lassen.
geh davon aus das die firmen die von deiner versicherung kommen mehr für die versicherung als für dich arbeitet.
wenn du noch fragen hast da melde dich bei mir
gruß thomas
 
Regulierung durch die Versicherung

Heute hatten wir Besuch vom Schadensregulierer der Gebäudeversicherung.
Er sieht ein Problem im feuchten Lehm unter der Badewanne, der Versicherung ist der Rückbau der Badewanne zu teuer, er meinte daher, das die Trocknung vom Raum unter dem Bad aus erfolgen sollte. Er möchte in diesem Zimmer die Decke öffen, den nassen Lehm entfernen und nach der Trocknung die Decke mit Platten verschließen und anstelle des Lehm einen Schaum einsprühen.
Auf unseren Einwand, das wir eine Wiederherstellung mit Lehm möchten und nicht mit Schaum antwortete er uns, das würde die Versicherung nicht bezahlen, da der Lehm nur von oben eingebracht werden kann und ein Ausbau der Badewanne zu teuer wäre.
Kann die Versicherung das so einfach bestimmen?
Gibt es das eine gesetzliche Regelung?
 
Einen unanbhängigen Sachverständigen hinzuziehen,

den muss die Versicherung auch bezahlen. Der Schadensregulierer der Versicherung ist nicht unabhängig und objektiv und für technische und ausführende Detailfragen nicht zuständig.
MfG
dasMaurer
 
Thema: Wasserschaden in Lehmdecke/Fußboden

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