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Andreas Plümer
Guest
Ich habe einen Geräteschuppen mit ca. 2,66 m² umbauten Raum in meiner Kleingartenanlage errichtet, soll diese jetzt aber abreißen, da sie nicht genehmigt werden könne. Den BKleingG kann ich entsprechendes nicht entnehmen. Ob es in der Satzung verboten ist weiß ich nicht. Eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung kann ja nicht erforderlich sein. Das gerätehaus ist ohne Betonfundament, steht als frei ohne Boden auf dem Rasen. Kann ich die Hütte wieder errichten ?