Errichtung eines Gerätehauses in Kleingartenanlage

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Andreas Plümer

Guest
Ich habe einen Geräteschuppen mit ca. 2,66 m² umbauten Raum in meiner Kleingartenanlage errichtet, soll diese jetzt aber abreißen, da sie nicht genehmigt werden könne. Den BKleingG kann ich entsprechendes nicht entnehmen. Ob es in der Satzung verboten ist weiß ich nicht. Eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung kann ja nicht erforderlich sein. Das gerätehaus ist ohne Betonfundament, steht als frei ohne Boden auf dem Rasen. Kann ich die Hütte wieder errichten ?
 
Errichtung eines Gerätehauses in Kleingartenanlage

Der Geräteschuppen hat sicher eine überbaute Fläche von 2,66 m². Der umbaute Raum dürfte so zwischen 5 m³ und 6 m³ liegen. Vermutlich handelt es sich um einen Kleingarten, der dem BKleinG unterliegt. Sie sind dann in der Regel auch an die Satzung gebunden und sollten sich hier schnellstens kundig machen. Diese ist zunächst bindend für Sie. GGf. wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde.
 
Thema: Errichtung eines Gerätehauses in Kleingartenanlage

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