Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Keller & Fundament im Bereich - Jahrzehnte lang hatten wich kein Wasser in den Kellern meines Hauses. Der Trinkwasser- und Abwasserverband(TAV) Oschersleben hat eine Baufirma mit...
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Heinz Wilke

Guest
Jahrzehnte lang hatten wich kein Wasser in den Kellern meines Hauses. Der Trinkwasser- und Abwasserverband(TAV) Oschersleben hat eine Baufirma mit der Neuverlegung von Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasserverlegung beauftragt.
Es wurde bis zu 1,50 m Tiefe Graben ausgehoben, danach wurden die Kanäle einschließlich die Hausanschlüsse verlegt. Der Schachtgraben wurde mit Kies aufgefüllt und soweit wie möglich verdichtet. Nach der letzten Schneeschmelze ist durch den Schachtgraben(Hausanschluß) Grundwasser in die Keller gedrungen. Ich habe den TAV gebeten ein Betonsperre einbauen zu lassen, die das Eindringen von Grundwasser in den Hausanschlußgraben verhindert.
Ist meine Forderung an den TAV berechtigt? Besten Dank im Voraus. H. Wilke
 
Hallo,

ich finde ja. Aber weil so nicht entschieden wird, werden Sie einen Fachanwalt fragen müssen.

Grüße vom Niederrhein
 
Wasser im Keller

Der Wanddurchgang des Wasseranschlusses muß fachgerecht eingedichtet sein. Kommt das Wasser dort durch?
Wenn nicht, wo dann genau?

Viele Grüße
 
Ich fürchte das über die Gräben jetzt Grund- oder Schichtenwasser an das Haus gelangt was früher, durch den gewachsenen Boden, nicht der Fall war.

Grüße aus Schönebeck
 
Wasser im Keller

Hallo,

ich gehe davon aus das Sie einen bindigen (lehmigen) Boden im Grundstück haben, da Sie sonst kein Grundwasser im Haus hatten. Der Keller ist gemauert?
Eine Betonsperre wäre evtl. nicht erforderlich. Evtl. reicht es aus mit dem gleichen Material wie dem gewachsenen Boden eine Sperrschicht am Keller zu errichten (gut in mehreren Lagen verdichten!). Die Abdichtung würde ich gut 1m lang machen, die Tiefe und Breite muß natürlich dem ausgehobenem Installationsgraben entsprechen.

Das Problem das Sie beschrieben haben entsteht, wie Sie richtig erkannt haben durch die Kiesauffüllung des Installationsgrabens. Evtl. hilft ein Brief an den Abwasserverband.

Grüße aus Herzogenaurach
 
Erst einmal möchte ich mich für die Antworten und für das Interesse bedanken.
Es ist glaube ich, notwendig, noch einmal die Einzelheiten zu nennen, die meines Erachtens den Zulauf des Wassers in den Keller erst ermöglicht haben.
Die Verlegung der Kanäle machten es notwendig, in einer erforderlichen Breite die gewachsenen Erdschichten auszuheben, die Trink- und Abwasserkanalrohre zu verlegen und danach mit Sand wieder zu verfüllen und entsprechend zu verdichten.
Damit wurde der Hauptkanalgraben, der eine Tiefe von 160 m hat, zum Sammelgraben.
Diese Tiefe liegt z.Zt. schon in der Gesättigten Zone.

Die Grundwasserströmung füllt somit alle Hohlräume, die trotz Verdichtung in der Sandverfüllung vorhanden sind.
Durch die Schneeschmelze, die in zwei Tagen den gesamten Schnee erfasst hat, kam innerhalb von drei Tagen eine Unmenge von Tauwasser durch die ungesättigte in die gesättigte Zone.
Dieses zusätzliche Wasser machte die Grundwasserströmung zu einem reißenden Fluss.

Der Fußboden im Keller liegt von der Straßenoberkante gerechnet bei 120 cm.
Die Verlegung des Hausanschlusses im Keller erfolgte von Oberkante Fußboden in 40 cm Tiefe. Das macht insgesamt eine Tiefe von der Straßenoberkante von 160 cm.
Da der Hauptkanalgraben die gleiche Tiefe hat, liegt der Pegel des Grundwassers auf gleicher Ebene.
Noch zwei wichtige Hinweise.
1. Unsere Straße ist noch nicht asphaltiert. Aus diesem Grunde konnte das Oberflächenwasser sofort versickern.
2. Unser Haus ist ein Doppelhaus. Die Keller in der zweiten Doppelhaushälfte sind trocken, da der Nachbar den Abwasserkanal im Garten hat verlegen lassen.
Noch einmal meine Frage: „Ist der Trink- und Abwasserverband verpflichtet, eine Betonsperre einzubauen?

Mit Gruß Heinz Wilke
 
Da wünsche ich mal viel Glück das es bei dem Niederschlagswasser bleibt.
Die Stadt Schönebeck geht mit derartigen Situationen auf ihre eigene Weise um.
Viele dieses Thema betreffende Links aus der einheimischen Presse sind nicht mehr erreichbar.

Das erinnert sehr an Ulbricht und Honecker.

Der OB der Stadt Schönebeck heiß Haase, der weis freilich von nix.
Auch nicht das Auszüge aus Hydrologische Gutachten (die tatsächlich angefertigt wurden) plötzlich und unerwartet als diese der Anwalt der Anwohner einsehen wollte weg waren.

Die Stadt Schönebeck ist schon eine Reise wert

….besonders für “Trockenleger”

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1038316/Hammer-Neue-Strasse---nasse-Keller
 
Nasser Keller

Wie genau gelangt denn das Wasser in den Keller?
Bei 40 cm unter OK Fußboden muß der Durchbruch unterhalb bzw. im Fundament erfolgt sein. Wie wurde dieser Durchbruch gedichtet?
Nach Ihren Schilderungen müsste das Wasser im Bereich des Schmutzwasserabganges (ich vermute ein senkkrecht an der Außenwand liegendes Rohr?) unter Druck stehend herausquellen.
Liege ich da richtig?
Schildern Sie doch einfach mal die Zustände oder besser machen Sie Fotos und zeigen Sie die. Ich bin als Wahrsager nicht so gut.
Ohne genauere Angaben sind Vorschläge nicht machbar!

Viele Grüße

p.s. wann ist Ihr Haus etwas gebaut worden?
Haben Sie einen Gewölbekeller?
 
Wasser im Keller

Mein Tipp, einfach mal den Abwasserverband anschreiben.
Zur wiederholten Frage, ich glaube nicht das man dem Abwasserverband vorschreiben oder abverlangen kann das die
Abdichtung mit Beton erfolgen muß. Allerdings wie von mir
oben beschrieben wohl schon. Mein Vorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich - meines Grundstücks - möchte ich auf folgenden Umstand hinweisen.

-- hier Schilderung des Sachstands -

Da es sich bei dem Baugrund um sehr bindigen Boden mit geringer Versickerungsrate handelt ist bei der Verlegung der Versorgungsleitungen darauf zu achten, dass durch die Sandbettung der Leitungen dem, ordnungsgemäß
verfüllten Arbeitsraum im Kellerbereich kein Schichtenwasser (Drainagewirkung)zugeleitet wird.
Da die Versorgungsleitungen erst verlegt wurden nachdem
die Baugrube bereits vollständig aufgefüllt war, ist beim Anschneiden der ehem. Baugrube durch bindigen Boden die Abdichtung wiederherzustellen.
Siehe hierzu DIN 18195 und DIN 4095.

- Viel Erfolg... in Amtshilfe ;o)
 
Wasser im Keller

Wenn ich der Empfänger des Briefes wäre, würde ich in etwa wie folgt antworten:

"... wie Sie sehr richtig geschildert haben steht bindiger Boden als Baugrund an" (ob das so ist bleibt abzuwarten!). ..."Wenn die dafür geltenden technischen Regeln für die Abdichtung Ihres Kellers nicht eingehalten wurden, so liegt es an Ihnen sie herzustellen.
An dem vorhandenen Lastfall nach DIN 18195 hat sich nichts geändert.
Ihre Behauptung entbehrt jeden Beweises.
Einen kausalen Zusammenhang zwischen unserem Leitungsgraben und dem Wassereintritt in Ihren Keller können wir nicht feststellen. Der Rohreintritt liegt weit unter dem jetzigen Niveau des Kellerbodens und unter dem Bemessungswasserstand.
Kurzzeitig aufstauendes Oberflächenwasser gelangt über die Geländeoberfläche an Ihr Haus und versickert im Bereich der Baugrubenverfüllung."...

Wollen wir das Spielchen- was wäre wenn- noch weiter treiben?
Mich interessieren Fakten!

Viele Grüße
 
Thema: Kein Titel

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