H
Heinz Wilke
Guest
Jahrzehnte lang hatten wich kein Wasser in den Kellern meines Hauses. Der Trinkwasser- und Abwasserverband(TAV) Oschersleben hat eine Baufirma mit der Neuverlegung von Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasserverlegung beauftragt.
Es wurde bis zu 1,50 m Tiefe Graben ausgehoben, danach wurden die Kanäle einschließlich die Hausanschlüsse verlegt. Der Schachtgraben wurde mit Kies aufgefüllt und soweit wie möglich verdichtet. Nach der letzten Schneeschmelze ist durch den Schachtgraben(Hausanschluß) Grundwasser in die Keller gedrungen. Ich habe den TAV gebeten ein Betonsperre einbauen zu lassen, die das Eindringen von Grundwasser in den Hausanschlußgraben verhindert.
Ist meine Forderung an den TAV berechtigt? Besten Dank im Voraus. H. Wilke
Es wurde bis zu 1,50 m Tiefe Graben ausgehoben, danach wurden die Kanäle einschließlich die Hausanschlüsse verlegt. Der Schachtgraben wurde mit Kies aufgefüllt und soweit wie möglich verdichtet. Nach der letzten Schneeschmelze ist durch den Schachtgraben(Hausanschluß) Grundwasser in die Keller gedrungen. Ich habe den TAV gebeten ein Betonsperre einbauen zu lassen, die das Eindringen von Grundwasser in den Hausanschlußgraben verhindert.
Ist meine Forderung an den TAV berechtigt? Besten Dank im Voraus. H. Wilke