Kaution bei Immobilienkauf - Optionsvertrag

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Barbara

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, ein altes Haus zu erwerben.
Nun habe ich vom Makler einen Optionsvertrag bekommen, nach dem ich dem Verkäufer schon einmal einen Betrag von 5% des Kaufpreises als Kaution überweisen soll.

Im Wortlaut: "Für die Option ist eine Gebühr in Höhe von 5% des KP als Kaution fällig. Die Kaution ist auf ein [...] Konto zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei Zustandekommen des notariellen Kaufvertrags auf den Kaufpreis angerechnet. Andernfalls verbleibt die Kaution beim Verkäufer als Gebühr für die Reservierung des Grundstücks".

Frage: Ist so etwas üblich/ zulässig?

Habe bereits im Internet gesucht, aber im Zusammenhang von Kaution und Immobilien stößt man nur auf die Mietkaution.

Besten Dank im voraus für Eure Antworten!
Barbara
 
Üblich eher nicht,

zulässig schon. Im Vertrag kann ich alles mögliche regeln, ob üblich oder nicht.

Machen würde ich es nicht. Das würde ich dem Makler auch unmissverständlich mitteilen. Der überlegt sich zweimal, wegen so einem Schmarrn seine Provi sausen zu lassen.

Gruß
Hartmut
 
Auf keinen Fall

sollte man hier etwas überweisen.
Das wäre ja so, als wenn ein Autoverkäufer eine Kaution bekäme, wenn ich mir den Wagen ansehe und mal Probe fahre.

Wenn es ein seriöser Anbieter ist und er nicht nur scharf auf die Kaution ist, macht er das auch ohne diese Kaution.

Ansonsten Finger weg, weil sonst Geld weg!!

walze
 
Was ich nicht verstehe ...

Der Optionsvertrag betrifft das Grundstück, aber das Haus nicht?

Etwas verwirrt bin ich schon.

Liegt der Notarvertrag bereits vor, oder soll die Option bezahlt werden, ohne das der (wer weiß war da drin steht ;-)) vorliegt?

Gruß

Hartmut
 
Gemeint ist schon das Grundstück samt Haus.

So steht es in der Überschrift des Optionsvertrags.

Der Notarvertrag liegt noch nicht vor, dazu soll ich dem Makler noch ein weiteres Formular unterschreiben (das soweit ok ist).

Aber ich streiche jetzt erstmal die betreffenden Textteile und schicke es dem Makler so zurück.
Mal sehen was er sagt.
 
Ich habe das bisher nie so gehandhabt,

weiß aber, dass es bei meinen Maklerkollegen durchaus üblich ist. Manchmal verlangt es auch der Verkäufer, sozusagen als Sicherheit, dass Sie es auch ernst meinen. Sie schreiben ja selbst, die Kaution bleibt beim Verkäufer, mit der Provision des Maklers hat das also gar nichts zu tun.

Aber das kommt auch immer auf die Situation an, z.B. wie groß die Nachfrage ist und wie lange die Reservierung dauern soll. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist ihrerseits schon alles klar und die Beauftragung des Notars steht bevor? Dann würde ich auch keine Kaution zahlen, sondern schnellstmöglich den Vertragsentwurf in Auftrag geben. Die Kaution macht nur Sinn, wenn es mehrere Anwärter gibt und Sie eventuell noch eine Zeit brauchen, um die Finanzierung zu klären o.ä..

Beste Grüße
 
Eine Kaution wird zur Gebühr ....

Hallo Barbara,

irritiert bin ich eher vom Sachverhalt, dass beim Nichtzustandekommen des Verkaufes die 5% beim Verkäufer bleiben. Also auch bei einem Nichtverschulden durch Sie.

Hier würde ich keinen Cent überweisen, geschweige denn den Schrieb unterzeichnen.

Wenn es beidseitig gilt hieße es ja überspitzt: Wenn der Verkäufer letztlich vom Vertrag zurücktritt könnte er dennoch die 5% als Reservierungsgebühr behalten .... ???

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer

P.S.: Manchmal ist es abenteuerlich was sich manche Leute einfallen lassen um den Kunden das Geld abzunehmen. Auf jeden Fall kann man dann erahnen, welcher Mensch hinter solchen Gedanken steht und Sie sollten Objekt und Vertrag sehr, sehr genau prüfen !
 
Danke für die Antworten!

Ich danke allen für die Antworten.
Ich habe das jetzt auf kurzem Wege geregelt und direkt mit den netten Verkäufern gesprochen, die diese Regel selbst etwas komisch fanden und den betreffenden Passus gestrichen.
Also alles klar.

Winterliche Grüße
Barbara
 
Hallo Barbara,

also "üblich" ist so etwas auf gar keinen Fall und schon gar nicht in dieser Höhe. Es gibt zwar hin und wieder Fälle in denen sich ein Makler od. kleineres Bauunternehmen in der Reservierung eine "Aufwandsentschädigung" bestätigen läßt, falls der Käufer von der Kaufabsicht zurücktritt, aber es ist weder die Regel, noch ist es juristisch gegen Sie durchsetzbar.
In Ihrem Fall würde ich dem Makler ganz deutlich zwar die Kaufabsicht erklären, wenn dem denn so ist, aber in keinem Fall die Kaution aktzeptieren.
Bezugnehmend auf den Passus "..andernfalls verbleibt die Kaution beim Verkäufer als Gebühr für die Reservierung des Grundstücks" würden wir Ihnen raten mit dem Verbraucherschutz Kontakt aufzunehmen.

Mit schönen Grüßen
Jens
 
Thema: Kaution bei Immobilienkauf - Optionsvertrag

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