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Iris Schumann
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Moinmoin zusammen,
wir (meine Mutter und ich) stehen kurz vor dem Kauf von 2 FW Häusern in
Hessen, Nähe Dillenburg
, die durch eine ehemalige Stallung miteinander verbunden sind. Die Verbindung besteht eckseitig (also ca. 1,5 m Längsseite Haupthaus und ca. 1,5 m Stirnseite Nebenhaus. Baujahre ca. 1800-1850. Es besteht eine leichte Hanglage, so dass das Nebenhaus anfangs ca. 80 cm tiefer zu liegen kommt.
In den 70-er Jahren wurde ein Anbau in den Zwischenkeil dazugesetzt (Ziegel,Beton?), der für Wohnzwecke als auch ehemals Garage diente. Der VK nutzte diese Garage nicht und brach 2 Durchgänge zum Bad und zur Stallung durch. Wir möchten sie aber wieder als Garage nutzen.
Leider gibt es zu den Häusern keine baurelevanten Unterlagen.
Das Haupthaus ist teilunterkellert (Ziegel).
Lt. VK gibt es keine behördlichen Vorgaben und kein Denkmalschutz.
Unsere Fragen:
1. Was ist geschickter? Kaufvertrag auf unsere beiden Namen abschließen oder nur einen Käufer bestimmen.
2. Es besteht ein kleiner Durchgang (Fenstergröße) an der Verbindungsstelle. Diesen möchten wir erweitern damit man aufrechtgehend das Nebenhaus betreten kann, jetzt muß man durchklettern. Im Stallungsbereich ist ein recht dicker Holzbalken, diesen müßten wir dann durchtrennen.
Im Nebenhaus ist noch Gefach bzw. fängt die Mauerung für den Treppenaufgang zum Keller an. Funktioniert unser Vorhaben mit der Erweiterung oder könnten die Häuser zur Ecke einknicken oder wegbrechen?
3. Kann ich den Durchbruch (keine Tür) zur angebauten ehemaligen Garage ohne Probleme mit Y-Tong Aufbauplatten schließen? Muß ich die Wand eventuell noch zusätzlich dämmen oder isolieren? Wenn ja, mit welchem Material?
4. Die Stallung wurde früher schon ausgebaut. Es soll jetzt ein offener Wohn-Küchen-Essbereich entstehen. Bis auf den Herdanschluß sind alle Leitungen vorhanden.
Der Hauptboden (ca 20 qm) ist mit Holzdielen bestückt. Diese möchten wir entfernen und fliesen. Untergrund ist nicht bekannt, jedoch ist der Bereich nicht unterkellert. Geht das dann mit den Fliesen?
Der Restboden (ca 15 qm) ist ein erhöhtes Podest aus Dielen, das Podest soll erhalten bleiben und liegt über den Kellerbereich. Die Qualität der Dielen ist zur Zeit wegen daraufgestellten Müll- und Bauschutt nicht ersichtlich. Was muß beachtet werden sobald das Podest freigeräumt ist?
5. In der Stallung wurden die Lehmgefache mit Holzspanplatten verkleidet. Diese Verkleidungen wurden entfernt. Aus einigen Gefachen ist etwas Lehm ausgegrochen. Muß ich diese wieder auffüllen (mit Lehm oder geht auch anderes?) oder kann ich das so lassen und wieder die alten Verkkleidungen einsetzen?
Da diese Wand innenliegend ist müssen wir nicht dämmen, oder doch?
Bei unseren Besichtigungen machten die Häuser einen guten, wenn auch verwahrlosten Eindruck. Die Balken sind Eiche, Gefache aus Lehm und Stroh. Feuchtigkeit oder Schimmel konnten wir nicht entdecken, obwohl seit 2 Winter keiner mehr drin wohnt, außer der Mieter in der Einliegerwohnung im Nebenhaus. Sollte trotzdem ein Gutachter bestellt werden? Da wir kurz vor Vertragsabschluß sind, kann ein Gutachter auch nachträglich bestellt werden und im Falle eines Falles hätten wir im Nachhinein noch die Mögklichkeit den Kauf rückgängig zu machen?
Die Eindeckung aus Metall. Hat jemand Erfahrung damit und was muß beachtet werden?
Die Außengefache wurden verputzt und gestrichen, der VK kann aber keine Angaben über das Material geben. Was muß ich beachten und kann es Probleme geben?
Die Stirnseite des Nebenhauses müßte repariert werden ( ca. 30 qm) oder soll man lieber komplett alle Fassaden machen lassen?
Es sind neue Iso doppelverglaste Sprossenfenster drin, aber die Einsatzkanten mit dem Füllstoff liegen noch offen. Wo bekommen wir diese Verblendungen her?
Und wir müßten noch 4 Fenster austauschen. Ist der Baumarkt die richtige Adresse oder lieber zum Fensterbauer?
... ein bissl viel, über Eure Infos, Ratschläge und Hilfe bin ich Euch jetzt schon dankbar
Iris
wir (meine Mutter und ich) stehen kurz vor dem Kauf von 2 FW Häusern in
Hessen, Nähe Dillenburg
, die durch eine ehemalige Stallung miteinander verbunden sind. Die Verbindung besteht eckseitig (also ca. 1,5 m Längsseite Haupthaus und ca. 1,5 m Stirnseite Nebenhaus. Baujahre ca. 1800-1850. Es besteht eine leichte Hanglage, so dass das Nebenhaus anfangs ca. 80 cm tiefer zu liegen kommt.
In den 70-er Jahren wurde ein Anbau in den Zwischenkeil dazugesetzt (Ziegel,Beton?), der für Wohnzwecke als auch ehemals Garage diente. Der VK nutzte diese Garage nicht und brach 2 Durchgänge zum Bad und zur Stallung durch. Wir möchten sie aber wieder als Garage nutzen.
Leider gibt es zu den Häusern keine baurelevanten Unterlagen.
Das Haupthaus ist teilunterkellert (Ziegel).
Lt. VK gibt es keine behördlichen Vorgaben und kein Denkmalschutz.
Unsere Fragen:
1. Was ist geschickter? Kaufvertrag auf unsere beiden Namen abschließen oder nur einen Käufer bestimmen.
2. Es besteht ein kleiner Durchgang (Fenstergröße) an der Verbindungsstelle. Diesen möchten wir erweitern damit man aufrechtgehend das Nebenhaus betreten kann, jetzt muß man durchklettern. Im Stallungsbereich ist ein recht dicker Holzbalken, diesen müßten wir dann durchtrennen.
Im Nebenhaus ist noch Gefach bzw. fängt die Mauerung für den Treppenaufgang zum Keller an. Funktioniert unser Vorhaben mit der Erweiterung oder könnten die Häuser zur Ecke einknicken oder wegbrechen?
3. Kann ich den Durchbruch (keine Tür) zur angebauten ehemaligen Garage ohne Probleme mit Y-Tong Aufbauplatten schließen? Muß ich die Wand eventuell noch zusätzlich dämmen oder isolieren? Wenn ja, mit welchem Material?
4. Die Stallung wurde früher schon ausgebaut. Es soll jetzt ein offener Wohn-Küchen-Essbereich entstehen. Bis auf den Herdanschluß sind alle Leitungen vorhanden.
Der Hauptboden (ca 20 qm) ist mit Holzdielen bestückt. Diese möchten wir entfernen und fliesen. Untergrund ist nicht bekannt, jedoch ist der Bereich nicht unterkellert. Geht das dann mit den Fliesen?
Der Restboden (ca 15 qm) ist ein erhöhtes Podest aus Dielen, das Podest soll erhalten bleiben und liegt über den Kellerbereich. Die Qualität der Dielen ist zur Zeit wegen daraufgestellten Müll- und Bauschutt nicht ersichtlich. Was muß beachtet werden sobald das Podest freigeräumt ist?
5. In der Stallung wurden die Lehmgefache mit Holzspanplatten verkleidet. Diese Verkleidungen wurden entfernt. Aus einigen Gefachen ist etwas Lehm ausgegrochen. Muß ich diese wieder auffüllen (mit Lehm oder geht auch anderes?) oder kann ich das so lassen und wieder die alten Verkkleidungen einsetzen?
Da diese Wand innenliegend ist müssen wir nicht dämmen, oder doch?
Bei unseren Besichtigungen machten die Häuser einen guten, wenn auch verwahrlosten Eindruck. Die Balken sind Eiche, Gefache aus Lehm und Stroh. Feuchtigkeit oder Schimmel konnten wir nicht entdecken, obwohl seit 2 Winter keiner mehr drin wohnt, außer der Mieter in der Einliegerwohnung im Nebenhaus. Sollte trotzdem ein Gutachter bestellt werden? Da wir kurz vor Vertragsabschluß sind, kann ein Gutachter auch nachträglich bestellt werden und im Falle eines Falles hätten wir im Nachhinein noch die Mögklichkeit den Kauf rückgängig zu machen?
Die Eindeckung aus Metall. Hat jemand Erfahrung damit und was muß beachtet werden?
Die Außengefache wurden verputzt und gestrichen, der VK kann aber keine Angaben über das Material geben. Was muß ich beachten und kann es Probleme geben?
Die Stirnseite des Nebenhauses müßte repariert werden ( ca. 30 qm) oder soll man lieber komplett alle Fassaden machen lassen?
Es sind neue Iso doppelverglaste Sprossenfenster drin, aber die Einsatzkanten mit dem Füllstoff liegen noch offen. Wo bekommen wir diese Verblendungen her?
Und wir müßten noch 4 Fenster austauschen. Ist der Baumarkt die richtige Adresse oder lieber zum Fensterbauer?
... ein bissl viel, über Eure Infos, Ratschläge und Hilfe bin ich Euch jetzt schon dankbar
Iris