Probleme beim Grundstückskauf

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Schubi1

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Hallo liebe Leute,

ich habe da ein Problem mit meinem neu erworbenen Grundstück. Auf dem Grundstück steht eine Scheune die nach einer vor ca. 7 Jahren erfolgten Neu-Vermessung zur Hälfte auf Gemeindeland steht. Die Gemeinde hat jetzt Briefe verteilt, in denen der Kauf des Bodens erwägt wird. Das ist aber nicht mein Hauptproblem.
Hinter dieser Scheune liegt ein Grundstück an, welches bis vor einem halben Jahr an die Vorbesitzer verpachtet war. Die Gemeinde hat die Pacht gekündigt, da die angrenzende Feuerwehr den Platz als Baustelleneinrichtung nutzen wollte. Da dieses Bauvorhaben nun gescheitert ist(an fehlenden Finanzen), könnte das Grundstück verkauft werden. Jetzt kommt aber das Problem, der ehem. Vorbesitzer möchte es für sich kaufen und würde uns damit den Hinterausgang sprichwörtlich abriegeln.
Gibt es hier Möglichkeiten entgegenzuwirken?
Wir würden das Flurstück auch kaufen, besteht für das angrenzende Grundstück eine Art Vorkaufsrecht? Oder wenigstens eine Art "Gute Praxis", die den angrenzenden Grundstückseigentümer bevorzugt?

Vielen Dank

Schubi
 
Hallo Schubi

ich bin kein Fachmann bzw Fachfrau, aber sollte es sich um einen Lange genutzten weg handeln müsstest du ein Wegerecht auch bei Kauf durch einen anderen erlangen können.
Ich weiß nicht wie es tatsächlich gehandhabt wird aber sinniger wäre es ja wohl, die Besitzer angrenzender Grundstücke vorzuziehen.

Hoffe es hilft ein wenig, viel Erfolg :)
 
So beschrieben ...

... hätte der ehemalige Pächter des Grundstückes eher ein Vorkaufsrecht. Ein solches gibt´s aber erst, wenn´s im Grundbuch als "Auflassungsvormerkung" eingetragen ist. Alles andere ist "Guter Wille" unter Nachbarn bzw. gütliche Einigung unter Ortsansässigen.

Wenn Sie die Scheune erwerbsmäßig wirtschaftlich nutzen würden und mit Ihren Fahrzeugen nur über den hinteren Zugang zu Scheune gelangen könnten, wäre das ein Argument für Sie.

Ansonsten können Sie nur mit dem neuen Eigentümer über ein "Geh- und Fahrrecht" als Baulast im Baulastenverzeichnis verhandeln oder, sicherer, als "Grunddienstbarkeit" in dessen Grundbuch. Woran er dann auch gebunden ist.

Die Sache wird wahrscheinlich einvernehmlich am ehesten auf der persönlichenen Ebene zu regeln sein.
 
Hat sich mehr oder weniger geregelt

Moin Allemann,

ich hab mit dem Bauamt der Gemeinde geredet, sieht alles etwas anders aus.
Das Bauvorhaben der Feuerwehr scheint wohl doch in die Gänge zu kommen, na ja, auf dem Dorf wird halt viel geredet...
Nach der Umnutzung als Baustelleneinrichtung wird das Flurstück wieder verpachtet, und zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an uns:)...
Die Gemeinde möchte offensichtlich dieses Pachtland überhaupt nicht verkaufen, eventuell wegen der Grenzbebauung zur FWFeuerwehr. Somit ist das Allerschlimmste verhindert, auch wenn es nicht unser Grund und Boden ist.
Vielen Dank für Eure nette Unterstützung, mit dem Kauf dieses Grundstücks und dem 1810 erbauten Häuschen werde ich wohl noch Antrag auf "Lebenslange Mitgliedschaft" in der Fachwerk-Community stellen:)

Danke, danke, danke und bis bald

Schubi
 
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