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Alexandra Kurth
Guest
Hallo,
wir haben ein Fachwerkhaus gekauft, welches vor einem Jahr vom Katasteramt begutachtet wurde. Reicht so ein Gutachten in der Regel aus? Genauer Wortlaut des Gutachten: Gutachten über den denkmalgeprägten Verkehrswert § 194 Bau GB . Ebenfalls ist dort der Wortlaut: Vorgabe Es wird in diesem Verkehrswertgutachten unterstellt, dass sich die Vorteile aus den gegenseitigen Überbauten aufheben.
Was meint Ihr Fachleute dazu?
Gruß Alexandra
wir haben ein Fachwerkhaus gekauft, welches vor einem Jahr vom Katasteramt begutachtet wurde. Reicht so ein Gutachten in der Regel aus? Genauer Wortlaut des Gutachten: Gutachten über den denkmalgeprägten Verkehrswert § 194 Bau GB . Ebenfalls ist dort der Wortlaut: Vorgabe Es wird in diesem Verkehrswertgutachten unterstellt, dass sich die Vorteile aus den gegenseitigen Überbauten aufheben.
Was meint Ihr Fachleute dazu?
Gruß Alexandra