Sicherungskasten im Altbau (Hilfe...)

Diskutiere Sicherungskasten im Altbau (Hilfe...) im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, mal wieder ein Problem im Altbau, dass dieser solche mit sich bringt ist klar, aber jetzt habe ich Feuerwehr und Stadtwerke an der Backe...
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Ingo Ott

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Hallo,

mal wieder ein Problem im Altbau, dass dieser solche mit sich bringt ist klar, aber jetzt habe ich Feuerwehr und Stadtwerke an der Backe. Worum geht es:

Ich habe einen größeren Altbau mit 3 Wohneinheiten, den ich mit meiner Großfamilie alleine bewohne. Jede Wohnung hat seinen eigenen Sicherungskasten, es gibt aber im Treppenhaus noch einen zentralen Verteilerkasten mit den Zählern drin. Die in den Wohnungen sind neu, der im Treppenhaus ist von anno dazumal und den will ich auch ersetzen. Das ist nicht das Problem, sondern das kam erst mit den Stadtwerken, die meinem Elektriker die Genehmigung erteilen müssen, dass er "handeln" darf.
Die Stadtwerke haben mir gesagt:
- an dem Ort ist der Verteilerkasten nicht zulässig, da Holztreppe und überhaupt zu viel Holz in der Nähe ist
- der muss an einen anderen Ort.

Letzteres bedeutet, dass sehr viele Wände/Decken aufgerissen/geschlitzt werden müssen und das will ich vermeiden, da bereits renoviert wurde. Ich frage mich, ob das wirklich sein muss. Was machen denn Holzhäuser mit ihrem Sicherungskasten?

Weiß jemand Rat, wie ich mich verhalten soll?

Eigentlich möchte ich nur den zentralen Verteilerkasten erneuern, aber an der Position belassen. Die Stadtwerke schicken mir jetzt einen Brief (Auflage zur Erneuerung) - damit sind die fein raus (O-Ton der Stadtwerke), wenn die Elektrik für den Brand verantwortlich sein sollte.

Bin zum ersten Mal sehr ratlos :(

Danke im Voraus und Grüße
Ingo
 
Zählerkasten

Hi,
haben die Stadtwerke (EVU) wirklich wegen des Holzes gemeckert?
Das Problem ist i.d.R. das Treppenhaus, das ja als Fluchtweg (im Brandfall) dient.
Wo ist der Hausanschluss?
Ich vermute im Keller.
Da könnte ja auch der neue Zählerkasten hin. Und die Zuleitungen zu den Etagenverteilern (Sicherungskästen) kann man dann Aufputz machen.
Die Stadtwerke als Stromversorger haben da schon das Sagen; allerdings können sie das nicht in eigener Selbstherrlichkeit machen, sondern sind an Recht und Gesetz gebunden.
Was sagt denn der Elektriker (der muss vom EVU eine Konzession haben, die übrigens bundesweit gilt) zu der Problematik? Der sollte ja die einschlägigen Vorschriften kennen.
Viel Erfolg
 
Ar*chkarte

Wenn noch alter Bestand, ist (fast) alles möglich, wenn man aber einmal die Pferde scheu gemacht hat und erneuern will, hat man schlechte Karten.
Bei uns wollte der Elektriker nicht in den Keller bzw. auf den Kellerabsatz, wo Platz genug gewesen wäre, den ziemlich großen Elektrokasten verschwinden zu lassen. Jetzt haben wir den Trumm vorschriftsgemäß im Flur direkt neben der Eingangstür.

Trotzdem verstehe ich nicht, dass die Stadtwerke dem Elektriker erst eine dezidierte Genehmigung erteilen müssen. Wenn der Elektriker eine Zulassung hat, darf er im Rahmen der Vorschriften doch normalerweise eigenmächtig handeln.
 
Zählerkasten

Hallo und danke für die bisherigen Antworten.

zu der einen Antwort: Wir bekommen unseren Strom über das Dach. Wenn ich jetzt etwas in den Keller verlegen lassen möchte, kostet mich das ein Vermögen.

Ja, das mit den Rettungswegen habe ich jetzt auch nachgelesen (notwendige Treppe). Da ist es aber so, dass ich den Sicherungskasten dort lassen kann. Nur muss er den Brandschutzbestimmungen entsprechen (Sicherungskasten mit Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten und aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A1/A2))

Jetzt werde ich mich nochmal bei der Feuerwehr erkundigen und dann mal sehen.

Viele Grüße
Ingo
 
Einen passenden Kasten...

... in F30 einzubauen sollte wirklich nicht das Problem sein, evtl. lässt sich der vorhandene Kasten auch in diese Richtung hin "ertüchtigen", z.B. durch eine entsprechende Tür.
Der Elektriker sollte das eigentlich wissen und einschätzen können...

MfG,
sh
 
Naja

Konzessionen gelten in Deutschland definitiv nicht bundesweit. Laut Niederspannungsanlagenverordnung (NAV) darf Arbeiten an Anlagen die mit dem öffentlichen Versorgungsnetz verbunden sind (d.h. außer Solaranlagen in der Almhütte so ziemlich alles) nur ein in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Netzbetreibers eingetragener Elektrobetrieb ausführen, d.h. eigentlich ist die Konzession auf ein Versorgungsgebiet begrenzt.
 
Konzession

Ist das in Deutschland tatsächlich so? Dann müssten ja aufgrund ständig wechselnder oder unterschiedlich fusionierender Netzbetreiber die Konzessionen immer wieder neu vergeben werden, bzw. ein Elektriker hat in ungünstigen Fällen, nämlich wenn sein Gebiet nur von einem kleinen Stadtwerkebetrieb bedient wird und er nicht ohne extra Konzession ins Umland darf, Umsatzeinbußen.

Aber selbst wenn, so ist eine Konzessionserteilung ja nicht auf ein konkretes Bauobjekt bezogen, d.h. der Elektriker dürfte auf Antrag seine Konzession erhalten, ohne dass deshalb gleich die Baustelle inspiziert wird.

Dass die Feuerwehr hinzugezogen wird, habe ich auch noch nie erlebt. Ist die Feuerwehr denn dann auch berechtigt, Brandschutzzertifikate auszustellen oder geben sie lediglich Empfehlungen? Normalerweise wird der Standort des Elektrokastens doch innerhalb des Spielraumes der Vorschriften vom Elektromeister festgelegt und üblicherweise gar nicht vom Energielieferanten kontrolliert, allein schon weil die gar nicht so viele Leute dafür haben und weil sie dafür wohl keine Gebühren verlangen können.
 
E-Zählerkasten

Ich war davon ausgegangen, dass der E-Anschluss im KG ist, daher mein Vorschlag.
Aber der Elektriker sollte vor Ort entscheiden können, welche Möglichkeiten es gibt.

Zur Konzession:
Das folgende gilt gleichermaßen für Elektro, Gas und Wasser.
Das örtliche Versorgungsunternehmen schließt mit dem Installateur einen Installateur-Vertrag, je nach Gewerk für E, G, W.
Voraussetzung ist, dass der Installateur in der Handwerksrolle eingetragen ist; damit ist die Sachkunde nachgewiesen. Häufig wird noch die Stellungnahme der Innung eingeholt. Der Nachweis eines Gewerbeeintrags ist ebenfalls erforderlich.
Dieser Vertrag gilt bundesweit.
Es gibt allerdings Versorger, die das so nicht akzeptieren und dann eine sogenannte Gastkonzession erteilen. Hier ist der Aufwand aber denkbar gering, man legt die Konzession des ausstellenden Versorgers vor und schon wird die Gastkonzession erteilt (geht auch online).

Jeder Elektrobetrieb ist im Besitz einer Konzession und sollte die einschlägigen Vorschriften kennen und wissen, wo er einen Zählerschrank einbauen kann; Brandschutz ist auch nicht das Problem.
Also noch mal mit dem Elektriker sprechen oder einen anderen Betrieb beauftragen.
Viel Erfolg
 
Naja

soweit ich weiß wird das in der Realität etwas kulanter gehandhabt bzw. kann ein Elektriker wohl auch bei mehreren Netzbetreibern eingetragen sein.

Die vorherige Genehmigung des Netzbetreibers (kurz VNB) für konkrete Arbeiten kann ich aber auch absolut nicht nachvollziehen. Normalerweise wird nach Abschluss der Arbeiten vom Elektriker ein Zählerantrag gestellt. Was sein könnte: der Elektriker hat das als Sonderfall eingestuft und vorab den VNB kontaktiert um abzuklären, ob die diese Ausführung akzeptieren. Wäre eine sinnvolle Vorgehensweise, kann aber eben auch eine unerwünschte Antwort ergeben.

Ein Blick in die TAB (Technische Anschlussbedingungen) des VNB wäre hier hilfreich, die gibt es teils auf deren Internetseite, teils auf Anfrage. Dort steht genau drin, wo und wie Zählerplätze ausgeführt werden müssen.

Eventuell auch mal noch einen zweiten oder dritten Elektriker kontaktieren, der vorsichtig dem VNB auf den Zahn fühlt, wer weiß wie der erste Eli mit der Tür ins Haus gefallen ist. Manche VNBs sind sinnvoll vorgetragenen Sonderlösungen nicht abgeneigt wie man hört.

Was die Feuerwehr da mitzureden hat weiß ich nicht, das könnte nur was mit der Fluchtwegsituation zu tun haben.
 
E-Konzession – Nachtrag

Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht.
Das von mir beschriebene Prozedere gilt einmalig für den Eintrag ins Installateurverzeichnis des Versorgungsunternehmens (VU).

Ich habe eine Konzession für Gas + Wasser bei den Stadtwerken Düsseldorf (SWD).
Wenn ich in fremden Versorgungsgebieten arbeite rufe ich bei Bedarf (wenn ein Zähler benötigt wird oder der Hausanschluss geändert werden muss) beim örtlichen VU an und die Sache ist geregelt.
Einzelne (!) VUs verlangen dann die Gastkonzession mit dem beschriebenen einfachen Verfahren.
Was ich im vorigen Beitrag noch vergessen habe: eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden und die Konzession ist zeitlich begrenzt, wird aber problemlos verlängert. Weitere Voraussetzung sind regelmäßige Schulungen.
Und von befreundeten Elektrobetrieben und teilweise gemeinsamen Schulungen bei den SWD weiß ich, dass es in diesem Gewerk genauso ist.
Übrigens ist es kein Problem, wenn ein Endabnehmer den Versorger wechselt.
Versorger und Netzbetreiber sind getrennt, daher wechselt man zwar den Versorger für die Energie, der Netzbetreiber bleibt aber der gleiche.
Es ist eine Vorgabe der EU, dass Netz und Vertrieb getrennt sind.
Ich hoffe, hiermit mögliche Unklarheiten beseitigt zu haben.
SG
 
Sicherungskasten im Altbau

Hallo,

der Kasten im E90 umzubauen ist technisch nicht schwer, wird aber vielleicht nicht zugelassen. Die Behauptung der Behörden dass es zu viel Holz ringsrum gibt ist lächerlich aber wirkungsvoll. Ich bin der Meinung, Sie sollen ruhig der Kasten ersetzen, bitte aber Ihren Elektriker sagen er soll vom Kasten bis zu den inneren Bauteile auf Funktionserhalt achten (gilt nicht nur für Kabel, auch für Kasten). Spreche nicht aus dem Kopf, ich habe selber 2 Mal in Bayern diese Situation gehabt, und so gehandelt, da ging es auch mit den Behörden, bis heute keinen Schadenersatz bezahlt.

Daniel
 
Bitte?!?

Funktionserhalt im privaten Wohnbau mit weniger als einer Handvoll Wohneinheiten?

Hier geht es ja wohl eher um Themen wie Brandlast. Aber wie gesagt, ich würde da einfach noch ein paar Elektriker holen und die sollen die TAB konsultieren (falls sie die nicht sowieso im Schlaf können). Im Normalfall gibt der Netzbetreiber dort erlaubte Plätze für Zählerplätze vor, alles andere ist Verhandlungs- und Kulanzsache.

Zu der Konzessionsgeschichte: unsere beiden Beiträge müssen sich genau überschnitten haben!
 
Danke

Danke soweit für die Antworten.

Ich werde es jetzt mal mit 2 weiteren Angeboten/Elektrikern versuchen, mal sehen wie weit ich komme...
 
Thema: Sicherungskasten im Altbau (Hilfe...)

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