Kann man ENEV als niedrig beheiztes Gebäude umgehen?

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Spannbauer Martin

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Guten Tag,
ich habe mal eine Frage: in der Diskussion mit einem Bekannten tat sich gestern die Frage auf, ob man die Verpflichtung zur ENEV-Dämmung, Energieausweis usw (bei NICHT-DEnkmalschutz!) unter Umständen dadurch umgehen könnte, indem man es als niedrig-beheiztes Haus konzipiert? Quasi als Freund der Wollpulloverfraktion.

Die ENEV sagt, das Gebäude die weniger als vier Monate "normal" beheizt werden (mind. 19 Grad) nicht unter die Verordnung fallen. Dezember bis März als Heizphase wäre demnach doch möglich, wenn man im Rest des Jahres nicht mehr so warm heizt. Danach dürfte man durchaus bis 18 Grad heizen, um Frostschäden zu vermeiden aber eben nicht mehr über 19 Grad.

Außer Denkmalschutz gäbe es sonst nur den Status "WE-Haus", um die ENEV nicht beachten zu müssen, richtig? Es geht darum, wie man mit wenig Geld ein altes Haus retten könnte.
 
Klar!

Wenn Du frieren willst!?

Wie oft haste nur 14 Grad im Sommer? Und dann?
Mir wär das nix.
 
Die ENEV heißt jetzt GEG

...auf "deutsch" Gebäudeenergiegesetz. Es hat sich in den neuen Richtlinien Vieles geändert, lies da mal nach.
Unabhängig davon wirst du dich wegen deinem Wohn-/Heizverhalten , bzw. deiner persönlichen Lebenseinstellung (Freund der Wollpulloverfraktion) nicht raus reden können, wenn die Nutzungsart des Hauses als Wohngebäude amtlich dokumentiert/definiert ist (Grundbuch, Katasteramt, usw.).

"Außer Denkmalschutz gäbe es sonst nur den Status "WE-Haus", um die ENEV nicht beachten zu müssen,..." Das wäre der denkbar schlechteste Ausweg. In einem Wochenendhaus darf kein Wohnsitz angemeldet sein. D. h., jeder dauerhafte Bewohner würde da mehr oder weniger illegal wohnen.....was schlimmstenfalls zur Zwangsräumung führen kann.....

"Es geht darum, wie man mit wenig Geld ein altes Haus retten könnte."
Z. B. durch extrem viel Eigenleistung und gesammelte kostenlose Baumaterialien. Z. B. Übriggebliebenes in Neubaugebieten (da gibt es u. U. vieles im unmittelbaren Umkreis) und/oder Abbruchhäuser (wenn man Altes bewahren und wieder verwenden will).
 
Die Fragestellung scheint mir durchaus berechtigt

Das Problem ist oft, das alte Gebäude, die erhaltenswert wären aber nicht unter Denkmalschutz stehen nur mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand saniert werden können.

Mein Tipp:
- Einfachheizung (zB Kachelofen als Alleinheizung)
- KEIN Dachausbau, Kaltdach und nur oberste Geschossdecke dämmen (geht mit Mineralwolle für n Appel und n Ei)
- Fassadenaußendämmung (hinter Holzverschalung)
- Strom und Wasser so minimalistisch wie möglich
 
Re: Die Fragestellung scheint mir durchaus berechtigt

Naja, da kann man sich durchaus drüber streiten .
Ich denke, hohe Sanierungskosten der ENEV, bzw. dem GEG in die Schuhe zu schieben ist ein falscher Ansatz.
Wenn, dann muss man die Mehrkosten, bzw. den Preisunterschied zwischen einer vernünftigen, energetischen Sanierung, die man in Anbetracht der zukünftigen Energiekosten (die ökolog. Gesichtspunkte hier mal ausgenommen) sowieso vornehmen sollte und den Vorgaben nach GEG betrachten. Macht man sich diese Mühe wird man feststellen, dass die Unterschiede gar nicht so groß sind.
Wenn man allerdings ein energetisch denkbar schlecht dastehendes Haus nur "dünn drüber" sanieren will, bezahlt man die momentanen "Einsparungen" im Laufe der Zeit eben durch immer weiter steigende Energiekosten und Abgaben (CO2-Abgabe, etc). Mit dem großen Unterschied, dass diese Mehrkosten dann nie aufhören. Am Ende hat man wahrscheinlich sogar mehr bezahlt. Denn, die Kosten einer Haussanierung sollte man langfristig betrachten. Über Zeiträume von 30, 40, 50 Jahre. Man will ja sein Häuschen nur einmal im Leben grundlegend auf Vordermann bringen wollen, wiederkehrende Wartungskosten, usw. mal ausgenommen.
 
Nur das Nötigste sanieren

Wenn ich mich nicht irre, muss außer ungedämmten Decken/Dächern nach einen Hauskauf garnichts energetisch saniert werden. Mit einer klugen Planung kann man Schritt für Schritt vorgehen und Unnötiges weglassen.

So kann zum Beispiel eine sauber aus geführte Fassendämmung inkl. aller Anschlüsse recht teuer werden.
Wie schon geschrieben sollte Dachdämmung erfolgen.
 
Leider falsch:

wenn mehr als 10% der Fassade neu gemacht werden müssen (und das ist bei nem FWhaus eigentlich immer der Fall) dann muss zwingend die gesamte Fassade gedämmt werden.
 
Man kann auch abschnittsweise sanieren.

Die 10% Regel ist mir bekannt,
aber gerade eine Fachwerkfassade lässt die Möglichkeit in Abschnitten zu arbeiten und so sie 10% Regel kreativ zu umgehen.

Bei Sichtfassaden gibt es auch immer noch Ausnahmen.
 
Kreatives Umgehen

wird von den Bauämtern meist als eben das gesehen, was es ist: ein nicht zulässiges Umgehen von Vorschriften.
 
Das

müsste ja erstmal das Bauamt interessieren (was grundlegend nichts an der 10% Regel ändert).
Und müsste es nicht auch als "wirtschaftlich" gelten. Soweit ich weis kann man sich davon befreien lassen wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.
Rein fiktives Szenario:
Ich kaufe ein Haus ziehe ein und wohne da. Da wird das Bauamt ja nicht monatlich vorbei kommen und prüfen ob die Fassade erneuert wurde. Und zählt streichen dazu?
 
10 % Regel gilt nur für Sanierungen

Wenn ich an meiner Fassade nur den Putz ausbessere und neu streiche, besteht keine Dämmpflicht. Diese besteht nur bei Bekleidungen und Putzerneuerungen. In diesem Fall ist eine Dämmung auf GEG-Standart aber meist auch wirtschaftlich.
 
Re: Kreatives Umgehen

Natürlich findet man Wege den "Zwang" zu umgehen. Gerade bei Sichtfachwerk. Wenn man nur eine Ausfachung "repariert", bleibt man unter den 10 %.......sofern die Wand mehr als 10 Gefache hat.... ;-)
Ansonsten gilt halt wie immer: Wo kein Kläger da kein Richter.
Da ich beruflich vorbelastet bin, fallen mir fast täglich irgendwelche Fassadensanierungsbaustellen auf, an denen die GEG-Vorgaben nicht eingehalten werden. Kenne aber bis jetzt noch keinen einzigen Fall bei dem vom Bauamt deswegen eingeschritten wurde.
Mich würde interessieren in wie weit überhaupt "von Amts wegen" auf die Einhaltung der Vorschriften Wert gelegt wird. Kann jemand der hier mitliest über Fälle berichten?

Wer es ganz genau wissen will, hier ein Link zum Text vom "GEG, Teil 3 - Bestehende Gebäude" : https://www.buzer.de/gesetz/14072/b36733.htm und dazu: https://www.buzer.de/Anlage_7_GEG.htm
 
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