Stehen Kamine auch zum Denkmalschutz

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Klaus & Antje

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Hallo,

ich habe folgende Frage:
Kann das Denkmalschutzamt den Abbau von einem Kamin verbieten?
Zur Erklärung zunächst:
In unserem Haus gibt es 7 Kamine, doch diese sind seit über 20 Jahren außer Betrieb und defekt.
Diese belegen sehr viel Platz innerhalb des Hauses und werden nicht mehr benötigt.
Für die neue Holzvergaseranlage muss ein neuer Kamin gebaut werden.
Ein Hinweis, nach zufragen benötige ich nicht, da die Eingaben erst erfolgen kann, wenn die Pläne, es gibt keinerlei Baupläne von dem Haus, komplett fertig sind.
Ich möchte mich vorab informieren, worauf ich aufpassen muss bzw wie ich deren Entscheidungsfindung beeinflussen kann.


Danke


Klaus
 
Denkmalschutz

eine belastbare Aussage hierzu wird es vorab nicht geben. Der Denkmalschutz kann Maßnahmen, die zur zeitgemäßen Nutzung eines Objektes zwingend erforderlich sind, nicht verweigern. Solange eine Nutzung unter Erhaltung der Kamine möglich ist, kann die DS-Behörde frei entscheiden. Das ist unabhägig davon, ob die Kamine funktionstüchtig sind und genutzt werden.

Also kurz geantwortet:
"kann das Denmalschutzamt den Abbau von einem Kamin verbieten?"

Ja!

p.s.

vielleicht habe ich die Frage auch falsch verstanden,

handelt es sich um Kamine (also solche Dinger, vor denen ein Tigerfell liegt) oder um Züge (also solche Dinger mit denen die Abgase nach draußen befördert werden)?

Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass Bausubstanz, die aus irgendwelchen Gründen schützenwert ist, auch geschützt werden muss.
Vielleicht ist einer der Züge ja Bestandteil einer historich bedeutsamen Heizungsanlage gewesen.
 
Es sind solche DInger die nach aussen zeigen

doch es waren lediglich verschiedene DDR Dauerbrandöfen und/oder Kachelöfen daran angeschlossen.

Habe ich das richtig verstanden, wenn also die Heizung schützenswertes Gut ist, dann kann ich Erfolg haben?

Danke für die Hinweise


Klaus
 
Der DS muss den Einbau einer geeigneten Heizung erlauben. Er muss aber nicht erlauben, eine alte Heizungsanlage abzubauen.
Wenn der DS der Auffassung ist, dass die Außenansicht in charakteristischer Weise durch die Kamine geprägt ist, oder die Heizungsanlage mit den Kachelöfen erhaltenswert ist könnte er ein Veto einlegen.

Dass man die genannten Kamine abbauen darf, halte ich in diesem Falle aber für wahrscheinlich. Sicher kann man aber nur sein, wenn man vorher gefragt hat. Schon mancher ist nach einer Baumaßnahme, von der der DS nichts gewusst hat, nachträglich in große Schwierigkeiten gekommen. Es soll Denkmalschützer geben, für die die Bezeichnung pingelig untertrieben ist.
Bei uns ist es so gewesen, dass ich schon vor Kauf-Vertragsabschluss mit dem zuständigen Denkmalschützer Kontakt aufgenommen habe. Der hat erstmal in seine Akten geschaut und wusste bereits einiges über das Objekt. Dann haben wir uns dort alle auch mit dem Architekt getroffen und eine lockere Begehung durchgeführt. Schließlich haben wir dabei unsere Vorstellungen erklärt, und der Kollege vom DS hat mehr oder weniger spontan zu jeder Maßnahme gesagt, ob er das gut findet, oder nicht. Pläne gab's da noch gar nicht.
Ich würde empfehlen, mit dem DS zunächst persönlich Kontakt aufzunehmen, dann geht vieles leichter. Man kann dann auch besser erklären, warum man manche Dinge vorhat. Wenn dann die grobe Richtung festgelegt ist, reicht man die Angebote der Gewerke nach, die dann hoffentlich schriftlich genehmigt werden, wenn man die Sache gut vorbereitet hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter des DS erst dann Stellung bezieht, wenn alle Bauzeichnugen komplett sind.



Viel Erfolg wünscht Götz
 
Sicherlich

ist es sinnvoll, mit dem Denkmalamt vorab die Dinge im Gespräch zu klären. Das kann viel unnötige Planerei ersparen. Ausserdem könnte ein Sachbearbeiter sich übergangen fühlen, wenn er unerwartet fertige Pläne vorgesetzt kriegt. Sind ja auch nur Menschen ;-)).
MfG
dasMaurer
 
Danke zunächst für die Antworten.
Es geht nicht darum, dass die Änderungen gezeichnet sind.
Mir wurde vor ca 6 Monaten zur Auflage gemacht von dem Anwesen Pläne in dem jetzigen Zustand zu erstellen, Damit Änderungen geplant und darüber gesprochen werden kann.

Das mit der geeigneten Heizanlage ist ein guter Hinweis.
Holzvergaser und Wärmepumpe ist hierfür vorgesehen.


Klaus
 
Thema: Stehen Kamine auch zum Denkmalschutz
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