Inwieweit haftet der Kaminfeger ?

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schaerah

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1990 wurde unsere Ölzentralheitung auf Gas umgestellt. Es war uns bewusst, dass durch die geringere Abgastemperatur die Gefahr der Versottung des Kamins bestand. Man war sich aber damals mit dem Bezirksschornsteinfeger einig, den Kamin erstmal so zu belassen und die Sache zu beobachten. So gingen die Jahre dahin und nachdem der Kaminkehrer ja mehrmals jährlich auftauchte und ich immer brav die Gebühren dafür bezahlte ging ich natürlich davon aus, dass er mich davon in Kenntnis setzt, wenn es kaminmäßig Probleme gibt. Vor ca. 2 Jahren habe ich nun festgestellt, dass um den Kamin die Dachsparren und die Verschalung schwere Schäden durch Feuchtigkeit aufwiesen. Bei genauerem Hinschauen stellte sich heraus, dass ein Sparren schon fast durchgefault und bereits vom Hausbock befallen war. Ich vermutete, dass wohl an der Kaminverwahrung irgendwo Regenwasser eindrang und habe im Sommer 2009 und 2010 auf Verdacht Dachpappe um den Kamin erneuert, weil sonst keine Schäden feststellbar waren. Und tatsächlich, selbst bei heftigstem Dauerregen blieb alles trocken. Bei einem Kontrollgang dieses Wochenende musste ich jedoch erkennen, dass die ganze Mühe vergebens war. Trotz trockenem Wetter war der Kamin innen und außen total nass, das Wasser drückte aus dem dem Putz. Meines Erachtens kondensiert das feuchte Abgas an den kalten Kaminwänden im Bereich des nichtbeheizten Dachbodens bei den aktuellen Minusgraden und drückt mit der Zeit nach außen.
Sollte sich dies bewahrheiten stellt sich für mich die Frage nach der Daseinsberechtigung des Bezirksschornsteinfegers, wenn ihm trotz regelmäßigem Reinigens und Überprüfen solche Schäden nicht auffallen? Die andere Seite ist die einer Haftung für die Schäden.
Hat hier jemand Erfahrung und kann mir da weiterhelfen?
 
Versottung

Was hat denn damals Ihr Heizungsmonteur zum Thema Schornstein gesagt?
Wer hat die Anlage damals ohne Verrohrung abgenommen?

Viele Grüße
 
Moin,

war dein Schorni überhaupt noch auf dem Dachboden/Dach?
Bei einer Gasheizung gibt's nämlich nix zu kehren und die Jungs machen normalerweise ihre Abgasmessung und gut is'.

Es könnte sein, dass 1990 noch keinerlei Vorschrift bestand den Kamin nachzurüsten, hängt m.W. auch davon ab ob ein Brennwertkessel installiert wurde. Die alten Gasheizungen durften auch zusammen mit einem Holzofen an einem Kamin betrieben werden, wenn die Gashzg. kein Gebläse hatte, so die Auskunft meines Schornis.

Stell deine Frage unbedingt nochmal im Haustechnikforum, da hocken mehr Heizungsspezis:

http://www.haustechnikdialog.de/

Weitere Info's bekomst du evtl. auch bei der Innung:

http://www.myschornsteinfeger.de

Wie auch immer deine Geschichte ausgeht (ich drück' die Daumen): Deine Heizung ist bald wieder fällig und deine nächste brauch' garantiert eine Querschnittverjüngung.

Viel Glück, Boris
 
Hier ist wohl etwas mächtig schief gelaufen?
Wer kommt denn auf die Idee, dass man auf das Abgasrohr für die Gastherme verzichtet?
Ich sehe hier beide in der Pflicht, sowohl Heizungsbauer als auch Kaminkehrer.
Es sieht hier sehr danach aus, dass man wohl an der falschen Stelle gespart hat.

Grüsse
 
Schon mal

daran gedacht, dass der Kamin frei bewittert wird (Regen, Schnee)?
Ich glaube nicht, dass die Feuchteschäden vom Kondensat der Gasheizung alleine verursacht werden, zumal bestimmt ein Keramikrohr (Plewa) als Innenrohr eingebaut ist.
Sehr wahrscheinlich ist der Kaminkopf marode (Frostschäden).
Meine Lösung: mit einer Blechhaube den Kaminkopf verkleiden.


Viele Grüße
 
Thema: Inwieweit haftet der Kaminfeger ?
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