Altbau/ Kaltboden

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Anke

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Hallo,
wir haben eine Altbauwohnung (Rekonstruiert) mit einem sogenannten Kaltboden über uns. Gibt es eine DIN Vorschrift, dass ein Kaltboden gedämmt sein muss vom Vermieter zwecks Heizkosten?
 
Entscheidungen

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, daß es einfach eine gute und funktionsfähige Dämmung als geschoßabschluß geben sollte, um natürlich auch die Heizkostenaufwendungen nicht als Mieteraufwand mit tragen zu müssen.
Meine Erfahrungen am Markt zeigen mir täglich auf, daß gerade diese Probleme kaum realisiert und umgestzt werden.
Trotzdem habe ich schon mehrfach Lösungsausführungen in Plattenbausanierungen erlebt, wo die letzte Geschoßdecke komplett mit einer Aufblasdämmung (Zellulose abgesprayt!) ausgeführt wurde.
Genau aus diesem Problem heraus.

Erkundigen Sie sich doch einfach einmal in Ihrem zuständigen Bauamt, über diese Ausführungsvorschrift.

Grüße aus der Oberlausitz vom Lehmbauer Udo.
 
Dämmung

Die nicht begehbare aber zugängliche Geschoßdecke ist laut EnEV in Altbauten zu dämmen. Und zwar so, daß der Wärmedurchgangskoeffizient kleiner oder gleich 0,30 W/m²K ist. Frist ist der 31.12.2006. (§9 Abs. 3 EnEV).

mit besten Grüßen
 
Thema: Altbau/ Kaltboden
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