Kaufvertrag

Diskutiere Kaufvertrag im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, Nun ist es soweit, der Kaufvertrag wird bald unterschrieben  Der Vorentwurf des Kaufvertrags ist auch fertig. Nun meine frage, gibt es...
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Abarta

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Hallo,

Nun ist es soweit, der Kaufvertrag wird bald unterschrieben 

Der Vorentwurf des Kaufvertrags ist auch fertig.

Nun meine frage, gibt es irgendwelche Formulierung die beim kauf eines Fachwerkhaus nicht fehlen sollte damit ich auf der sicheren Seite bin.

Der Notar sagte es ist üblich den normalen Kaufvertrag zu nehmen… so gesehen so gekauf)

Vielleicht wisst ihr noch was unbedingt noch rein sollte.

Mit freundlichen Grüßen
 
Bei Verträgen aller Art

lasse ich mittlerweile meine Anwälte prüfen ob alles korrekt ist.
Aus Fehlern wird man klug.
Mal scheuen was andere Forumsmitglieder dazu sagen.

Gruß aus Karlsruhe

Martin Weishaupt
 
Überraschungen

Hallo Clay

Ich denke, dass die Probleme beim Kauf eines eines alten Hauses bzw. hier Fachwerkhauses über die Notwendigkeit der juristischen Kenntnisse von Anwälten und Notaren hinausgeht.

Das Zauberwort liegt hier wahrscheinlich in den "versteckten Mängeln".

Durch Hausschwamm, Hausbock etc verursachte Mängel werden meist erst geraume Zeit später entdeckt und mindern den Werte der Immobilie unter Umständen enorm.

Diese Erfahrung und die Hilflosigkeit der Käufer habe ich oft genug erlebt. Darauf sollte in einem Kaufvertrag detailliert eingegangen werden und das Risiko nicht einseitig dem Käufer aufgebürdet werden,.

Gruß

Lutz
 
Wohl kaum

ein Verkäufer einer Altimmobilie wird eine Gewährleistung für vom Käufer nicht erkannte Mängel übernehmen. Neben dem juristischen Rat eines Anwalts zur Vertragsprüfung ist es bei Altimmobilien immer angeraten vor dem Kauf einen Sachverständigen mit der Prüfung des Objekts zu beauftragen.
Kostet zwar, beahrt aber vor u.U. großen finanziellen Verlusten. Künigen Sie diese Prüfung dem Verkäufer an und der hat plötzlich etwas dagegen, Hände weg!
 
Praxisnähe

Lieber Manni

Es geht hier um "versteckte Mängel"
Da ein Sachverständiger "versteckte Mängel" meist nicht zerstörungsfrei finden kann, zeigen diese sich oft erst bei den Sanierungsarbeiten nach erfolgten Kauf. Es ist auch einem Verkäufer nicht zuzumuten, dass in seinem noch nicht verkauften Haus Böden geöffnet werden, Löcher gebohrt oder ähnliche Sondierungen vorgenommen werden.

Ich habe schon entsprechende Verträge erlebt, in denen sich der Verkäufer im Vorfeld verpflichtet haben, bei definierten Mängelgruppen teilweise anteilige Kosten zu übernehmen. Ich halte so eine Regelung also für realisierbar und fair,

Grüße

Lutz
 
Vertragsgestaltung

Durch eine Vertragsgestaltung ist bei alten Häusern und insbesondere schädlingsgefärdeten Bauteilen bis auf die üblichen Versicherungen (keine Kenntnis) kaum etwas zu machen, da sich Verkäufer hierauf nicht einlassen.

Es hilft nur eine offensive Begutachtung durch einen Fachmann (!) gemeinsam mit dem Verkäufer(!). Werden dann eindeutige Mängelsymtome festgestellt, wird dieser sich kaum gegen eine genaue Prüfung wehren können, da er bereits jetzt auch gegenüber anderen Kaufwilligen "bösgläubig" ist, das heisst zumindestens über Mängelsymtome weiß, die zu offenbaren wären.Erfährt der andere Käufer hiervon ( was erstaunlicherweise oft passiert), hat der Verkäufer ein Problem.

Gute Fachleute, die sich mit Baukonstruktionen bzw Schädlingen auskennen, können ein Schadenspotential mit minimalen Bauteileingriffen bis auf ein Restrisiko eingrenzen.
 
hallo,,,,


danke ersmal für die vielen antworten....

mal sehen auf wellche Formulierungen sich der käufer einlässt...
gruss
 
endlich ist es soweit!!!!

Hallo,,,,

Morgen ist es soweit unterschreibe den Kaufvertrag für das Fachwerkhaus.

Bin schon ganz aufgeregt und nervös, ob das das richtige haus ist? Liebe auf den ersten blick 

Vor allen ob der Kaufpreis ok ist, es gibt hier nicht so viele Fachwerkhäuser zu verkaufen das man mal eine ungefähre richt Linie hat. Das haus wird unter den Grundstückspreis gekauft. 
(Grenz Bebauung), immer hin.
Laut Verkäufer hat das haus kein Schädlings Befall usw.
Wie formuliere ich das am besten im Kaufvertrag, Dass er dafür haftet wenn doch.
Ich habe auch eine liste von den Sanierungen die er selbst durchgeführt hat.
Mit angaben: wann er sie durchgeführt z.B. 1999 Kompl. Bade Zimmer. usw. und alles unterschrieben.
Kann man das auch mit in den Kaufvertrag einbringen. wenn ja

Wie würde man es formulieren.

Hier mal ein bild

Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo Clay
Ein Haus zum Verlieben sag ich mal, auch wenn ich sonst nichts hilfreiches zur Frage beisteuern kann.
Wünsche viel Glück
Hartmut
 
kaufvertrag

Hallo

Leider ist es noch immer nicht zum endgültigen kauf Abschluss gekommen.
Der Kaufvertrag ist schon am Juni 2005 beim Notar unterschrieben worden.
Soweit alles gut.
Notar holt sich die Löschungs- Bewilligung bei der Bank die noch im Grundbuch eingetragen ist.
Und bekommt von der Bank eine Mitteilung das sie für das Geld was für das haus bezahlt wird nicht aus dem Grundbuch gehen. ( zu wenig ) da die Hypothek hoher ist.(glaube ich)
Der Verkäufer sagt immer er kümmere sich drum aber bisher ohne erfolg.
Wie lange soll ich noch warten???

Weis einer rat?!?
 
Der Kaufvertragsabschluss

war schon endgültig, es hapert jedoch an der Abwicklung. Sicherlich ist im Vertrag eine Klausel enthalten, dass das Objekt "lastenfrei übertragen" wird. Wenn der Kaufpreis nicht ausreicht um die Grundschulden des Verkäufers abzudecken, muss dieser erst den Differenzbetrag bei der Bank einzahlen, oder diesen Betrag über andere Sichderheiten (neues Darlehen) abdecken. Mein Rat: Gehen Sie mit dem Notarvertrag zu einem Anwalt und lassen Sie von diesem den Verkäufer Fristen setzen.
 
kauf.

Hallo,

wenn ich eine frist setzte( Anwalt) und er es immer noch nicht schafft, platzt der Kaufvertrag das wäre schade. Aber das ewige warten hat ja auch keinen sinn. So ein mist auch sorry 

danke
 
kauf

Hallo,

das warten hat nun ein Ende.

Der Kaufvertrag wurde vom Verkäufer nicht erfüllt.


Also neue suche nach einem Fachwerkhaus. Im Raum Herfort, bad Oeynhausen, Minden…

Bis dahin
 
hallo,
höre ich da richtig raus, dass Sie tatsächlich den Kaufvertrag schon unterschrieben hatten mit dem Passus, das der Käufer zusicherte, dass kein versteckter Schädlingsbefall vorlag? Ich glaube ihnen erging es wie einer guten Freundin, die sind in einen jungen Schnösel derart verliebt hatte, dass Sie ringsum alles vergas. Ein viertel Jahr später gab Sie mir recht.
Wenn es um das Fachwerkhaus in Bad Qyenhausen geht, hatte ich Ihnen doch gesagt, dass ich diese haus schon kenne und dort den echten Kellerschwamm festgestellt hatte und das die Fachwerkgrundschwellen des Hauses alles andere als rosig waren. Ist der Vertrag nun geplatzt? Das Haus ist nicht schlecht, nur nicht für diesen Preis, dass ist es einfach nicht Wert mit all den Einschränkungen und Mängeln.
Michael reisinger
 
Thema: Kaufvertrag
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