Heinzungspfusch Nachbesserung unzumutbar ??? Hilfe erbeten

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Martina

Guest
Hallo,
hoffe hier dringend auf Hilfe.
Zum Sachverhalt. Vor ca. 10 jahren wurde eine Ölheizung eingebaut von einer Firma. Von Anfang an hatten wir Probleme und seit 2008 häufen sich die Fehler. 4 bis 6 mal im Jahr (Heizperiode haben wir Probleme) ständig wird etwas repariert, Heizung läuft von gar nicht bis max. 2 Monate. So geht das nun schon seit Jahren. Der BuderusKundendienst hat nun eine Fachfirma bestellt, die auf den ersten Blick sah, dass die gesamte Anlage schief gebaut, fehlerhaft gebaut, (wichtige Teile, filter, Manschetten) fehlen, alte und neue teile wurden zusammengebastelt. Wir wussten ja von alldem nichts und hatten immer auf eine endgültige Reparatur gehofft. Der Fachkundendienst konnte nichts reparieren, weil der Schaden zu groß sei, wollte sich nicht rantrauen. Müssen wir wirklich von dieser Firma, (haben keinerlei Vertrauen mehr) nochmal eine Nachbesserung verlangen. Dummerweise wussten wir das alles nicht und habe halt immer gezahlt und vor allem der Fa. vertraut, es handelt sich um meine alten Eltern 85 und 76 Jahre alt.
Meine Mutter hat zwar einen Brief geschreiben, worauf wieder ein Handwerker kam, 3 h gebastelt, keine funktionierende Heizung, es sei einen Montagsheizung, daraufhin kam dann der Fachkundendienst, der aber sich an die Sache nicht rantraut.
Wir hatten immer gutgläubig gehandelt und nie eine Frist gesetzt. Gibt es da keine Gesetzte wegen Unzumutbarkeit etc. Wie soll man vorgehen. Der kompeltte Falsch- und Schiefeinbau ist ja schon verjährt. Aber die ganzen Repartauren der letzte 5 Jahre haben nie eine Wirkung erziehlt. Max. Laufzeit Heizung 3 Monate, dann wieder Schaden. Laut Fachfirma kann da nichts gehen, weil so viel falsch gemacht wurde beim Einbau (der aber halt schon verjährt ist) Heizperiode kommt bald, reich sind wir auch nicht. Letzte Rechnung vor 7 Monaten ca. 1200,--. Ausgetauschtes teures Teil funktionierte wieder nicht. Nach einer simplen Reinigung des Buderus Kundendienstes (nur ein techniker) lief die heizung stolze 2 Monate.
Bitte Hilfe und Tips. Wohnen in Rheinhessen.Danke
Es handelt sich um einen Kachelofen.
 
Sachmangel

§ 434 BGB Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

§ 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen

§ 346 BGB Wirkungen des Rücktritts

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
1.
die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2.
er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3.
der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

Dies ist allerdings kein juristisches Forum, sondern eines mit dem Thema "Fachwerk" und daher würde ich vorschlagen, diese Frage noch einmal in einem juristischen Forum zu stellen oder einen Beratungstermin beim Anwalt zu vereinbaren. Sollten die Eltern die Käufer sein und ihr "Einkommen" gering, dann läßt sich gar "Beratungshilfe" beantragen, damit würden die Dienste eine Anwaltes 11,90 Euro kosten (10€ + MWST).
 
-

na toll, mein Beitrag wurde 3x ins Forum kopiert (Datenbankfehler???). Habe die Inhalte jetzt mal gelöscht.
 
heizungspfusch

Hallo,
erst mal Danke für die Antwort und die Paragraphen.
Allerdings wurde uns immer gesagt, dass die Verjährungsfrist ja abgelaufen sein.
Das mit den Sachmängel scheint ja dann verjährt.
Hat irgendjemand ähnlich Erfahrungen gemacht.
Ja klar, ein Antwalt kann vielleicht helfen, da muß man erst mal einen guten finden. Ich weiss nicht mal, was genau für ein Fachgebiet das ist. Es ist ein Kachelofen, der Ofen war schon vorhanden, es wurde von einer Heizungsfirma ein Kachelofenheizeinsatz der Fa. Buderus H 105 eingebaut, allerdings nicht mit allen Teilen, will sagen, es wurden alte vorhandene Teile mit Teilen der neuen verbunden, was laut Fachfirma eigentlich nicht geht und deshalb Störungen verursacht. Eine nette Auskunft bekamen wir auch in der Hinsicht, dass wenn man so blöde ist, man dann halt auch dafür bestraft wird.....
Es sind 2 alte kranke Menschen, die auch nur der Firma vertraut hatten und nicht wirklich blöd sind.
Falls noch jemand Tipps hat, freue ich mich. Allerdings haben wir nun so gar kein Vertrauen mehr und sind total am Ende und haben Angst vorm Winter.
 
nochmal Heizung

Wir kommen scheinbar um einen Nachbesserung dieser Fa. nicht herum. Wie oft darf man nachbessern. Müssen wir das auch bezahlen, wie steht es mit den 2 erfolglosen Reparaturen in den lezten 4 Wochen und dem Kundendienst, der sich da nicht mehr drantraut.
Seit 2008 wurde sowohl gewartet als auch immer erfolglos repariert. Ich frage mich, was eigentlich gewartet wurde, da nie die wirklichen Mängel auffielen.
Gibt es da Garantie auf die letzten 5 Jahre und die vielen gezahlten Rechnungen.Danke an allle
 
Nun,
da kann ich Ihnen nur empfehlen sich an einen Anwalt zu wenden.
Ob die Gewährleistung abgelaufen ist müsste erstmal noch geklärt werden, nach VOB wird der Gewährleistungszeitraum immer ab Mängelanzeige bis zur Mängelbeseitigung unterbrochen.
Von diesen Unterbrechungen scheint es bei Ihnen ja einige gegeben zuhaben.
Nach BGB sieht das wieder etwas anders aus.

Wenn ein Richter sich dieser Aussage Ihres Buderus Kundendienstes anschließt:

>>>“Der Buderus Kundendienst hat nun eine Fachfirma bestellt, die auf den ersten Blick sah, dass die gesamte Anlage schief gebaut, fehlerhaft gebaut, (wichtige Teile, filter, Manschetten) fehlen, alte und neue teile wurden zusammengebastelt. “<<<

… hat Ihre Ofenbaufirma ganz schlechte Karten, dann liegt nämlich der verdacht auf arglistige Täuschung (30 Jahre Haftung) vor.

Möglicherweise sollten Sie den Kollegen mal mit den Aussagen von Buderus konfrontieren und ihm eine Strafanzeige wegen Betruges in Aussicht stellen.

Solche Strafanzeige kostet Sie keinen Cent und die Staatsanwaltschaft muss ihr nachgehen.

Grüße
Oliver Struve
 
Danke, werde mich nochmals schlau machen. Waren allerdings schon bei einem Anwalt der uns nicht viel Hoffnung machte.
Wir sind fertig mit den Nerven und haben keine Kraft für einen langen Streit (und immer noch keine Heizung).

Es ist wahnsinn, was so alles schiefgehen kann und man doch auch vom Gesetz wenig hilfe erwarten kann.
Das mit der arglistigen Täuschung habe ich auch gehört, ist aber unmöglich zu beweisen.
Danke schon mal für alle Tips. falls noch jemand Idee hat, bin dankbar.

Überigens haben wir einen Kachelofenheizeinsatz einbauen lassen und die Fa. war eine heizungsbaufirma, die sich leider mit KACHELÖFEN nicht gut auskennt. Da gibt es aber keinen gesetzl. Regelung, weil der Kachelofen im Rohbau schon stand.
 
Thema: Heinzungspfusch Nachbesserung unzumutbar ??? Hilfe erbeten

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