Energieausweis notwendig?

Diskutiere Energieausweis notwendig? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, wir beabsichtigen ein Bauernhaus (Baujahr ca. 1850) zu kaufen. Der Verkäufer hat (noch) keinen Energieausweis! Da uns und ihm aber bewußt...
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Jochen4

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Hallo,

wir beabsichtigen ein Bauernhaus (Baujahr ca. 1850) zu kaufen. Der Verkäufer hat (noch) keinen Energieausweis! Da uns und ihm aber bewußt ist, dass das Haus aufgrund seiner Bauart, Fenster, etc. nicht heutigen Ansprüchen (aber unseren Lebensvorstellungen) entspricht, stellt sich die Frage, ob zum Verkauf trotzdem ein Energieausweis erstellt werden muss, auch wenn Käufer und Verkäufer keinen benötigen würden. Ist man also gesetzlich dazu gezwungen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Jochen
 
Was sind heutige Ansprüche?

Das Haus entspricht Ihren Lebensvorstellungen, ist doch Klasse. Sie profitieren auch von den "heutigen Ansprüchen", in dem der Preis auch dementsprechend "niedrig" ist. Das Haus hat eventuell dicke Wände? Wenn die einfachen Fenster noch intakt sind, können diese auch bleiben, allerdings nur in Verbindung mit einer Strahlungsheizung (Hüllflächentemperierung). So ist das Haus viel mehr Wert als Sie denken.
Energieausweise kosten nur Geld und taugen nichts. Par Werte in den Computer eingegeben und fertig ist der Ausweis ohne Aussagekraft.
Sie kaufen, der Käufer verkauft, beide sparen.
Viel Erfolg.
Grüße aus dem Leinebergland
 
Der Energiepass (nicht viel Wert) ist Pflicht, ansonsten macht sich der Verkäufer strafbar.
solch "Pass", wofür auch immer kostet aber kaum Geld.
 
Leider

ist es wie schon beschrieben Pflicht was sich in meiner Praxis gerade im Altbaubereich häufig als Katastrophe raustellt.
 
Dafür gibt es sogenannte "verbrauchsorientierte" Energieausweise, 20 € im Internet. Sie können den Schwindel mitmachen und sind juristisch auf der richtigen Seite.
Sie können aber auch darauf verzichten, denn wo kein Kläger.........

Grüße vom Niederrhein
 
Ich würde das mit gesundem Menschenverstand beurteilen...

Hallo Jochen,

ich bin auch Sachverständige auf dem Gebiet und stehe auf dem Standpunkt, dass ein Energieausweis in der Situation wenig Sinn macht. Und nur, des Gesetzes wegen? Was soll das? Ich wehre mich gegen diese Denkart wider dem gesunden Menschenverstand.

Außerdem heißt es im § 16 EnEV: "... hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis ... zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat." Wenn der es aber nun nicht verlangt? Da kommt doch keiner von Amts wegen und will das Ding sehen! Jedenfalls bis jetzt noch nicht, zum Glück!

Da ich auch als Maklerin arbeite, kenne ich den Fall aus der Praxis. Manche Notare schreiben dann in den Kaufvertrag, dass der Käufer auf die Vorlage verzichtet hat. Das wäre vielleicht für Ihren Fall auch eine Lösung und eine Sicherheit für den Verkäufer (und den Notar), man weiß ja nie, worüber man sich im Nachhinein nochmal streitet.

Herzliche Grüße aus dem Norden

Cornelia Stoll
 
Die Neuzeit und ihre Tücken ....

Hallo nochmals ...

... und vielen Dank für Eure Antworten!

Wir spielen wohl das perfide Spiel mit und machen den "günstigsten" Ausweis, so dass alles eben seine "Richtigkeit" (kann man das so überhaupt nennen?) hat.

Tja, mit einem ("normalen") Architekt (der auf die Energieausweis-Frage auch keine Antwort hatte) haben wir das Haus kurz begangen. Der schlug natürlich die Hände über den Kopf zusammen: Fenster, Dämmung, Dach, Heizung, ländliche Lage ("wie kann man nur?") ... und das zu dem Preis!?
Aber kann man ein "gutes Gefühl" und Idealismus mit Geld aufwiegen - nur um der "Moderne" gerecht zu werden?

Viele Grüße

Jochen
 
Denkmalgeschützt?

Soweit uns bekannt ist, wird für denkmalgeschützte Bauten kein Energiepass benötigt. Bitte nochmal genau im EnEV nachlesen.

MfG
Steffen und Katja a.L.
 
EnEV 2007 - Energieausweis

Für den Verkauf wird der schon benötigt, da gilt der von Frau Stoll zitierte § 16 EnEV. Für die spätere Sanierung/Renovierung kann man sich dann aber auf §24 "Ausnahmen" beziehen:

(1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Energieausweis notwendig?

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