Innenausbau in denkmalgeschützter Gesamtanlage

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Ideensammler

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Hallo, wir erwägen einen Teil des Stampflehmbodens unseres Dachgeschosses mit einem Dielenboden (Kanthölzer als Unterkonstruktion und Holzfaserdämmung) zu begradigen und das Dach mit Holzfasern zu dämmen. Unser Haus ist kein Denkmal befindet sich jedoch in einer geschützten Gesamtanlage. Auf dem Boden befinden sich derzeit locker aufgelegte ca. 1cm dicke rote Tonziegel. Da diese teilweise defekt sind und von teilweise großflächig (1/3 der Gesamtfläche) durch einen Zementbelag ersetzt wurden möchte ich dieses herausnehmen und an anderer Stelle im Haus wieder verwenden.

Meine Frage: Steht ein solcher Bodenbelag anderswo unter Denkmalschutz und kann dies dazu führen, dass unser Haus aus dem Ensemble heraus zum Denkmal heraufgestuft wird.
 
Wenn ohnehin schon ein großer Teil defekt und ersetzt ist spielt es keine Rolle, ob evt bei ganz anderen Verhältnissen so ein Belag geschützt ist.
Der Belag wird ohnehin nur als Brandschutz und als Verschleißschicht über dem Lehm dienen.
Eine Heraufsetzung nur wegen solcher Platten wird sicher nicht möglich sein.

Soll der Boden gedämmt werden oder die Dachfläche?

Ist der Dachbereich als Wohnung vorgesehen
oder zum Abstellen oder soll nur gedämmt werden?

Andreas Teich
 
das sehe ich ähnlich wie Herr Teich. Die Tonziegel Diensten als Brandschutz und/oder als fester Untergrund für dort gelagerte Güter. Wenn ohnehin schon weite Teile ersetzt und nur noch lose Reste vorhanden sind spielt das eher keine Rolle.
Diese Ziegel erzählen aber auch, dass es sich nicht um Wohnraum handelt. Soll hier der Boden gedämmt werden oder die Dachflächen?

grüß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Vielen Dank für die Antworten.

Es handelt sich hier um einen alten Dachboden. Dieser soll in Wohnraum umgewandelt werden weshalb das Dach eine thermische und derr Boden eine Schalldämmung erhalten sollen. Hierzu gilt es jedoch auch die Auflagen der hessischen Brandschutzverordnung zu erfüllen (Dachliegefenster oder Gaupe). Daher ist ein Ortstermin mit der Denkmalschutzbehörde bereits vorgesehen. Ich hoffe da natürlich auf deren fachkompetente Unterstützung - jedoch bekamen wir aus dem Bekanntenkreis schon diverse Schreckensszenarien über den Denkmalschutz und kommende Auflagen erzählt. Mitunter wird gewarnt die überhaupt ins Haus zu lassen - was ich jedoch nicht so tragisch sehe. Ich will jedoch vorbereitet sein (ganz klar ohne die Absicht den Denkmalschutz irgendwie austricksen zu wollen - Ausbau geht m.E. nur mit und nicht gegen diese Behörde).
 
Thema: Innenausbau in denkmalgeschützter Gesamtanlage

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