Im Denkmalobjekt Ersatz eines maroden verputzen Kamins durch verputzen Leichtbauschacht mit Edelstahleinsatz?

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achima

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Hallo liebe Forumsmitglieder
ich besitze in einem 8 Familienwohnhaus in Nürnberg(Bayern) ein Dachgeschoss (im Satteldach) was ich aktuell zu einer Wohnung ausbauen möchte.
Das Anwesen ist ein Einzeldenkmal und befindet sich NICHT im inneren Stadtgürtel (innerhalb der Burgmauern).
Für den Ausbau gibt es bereits einen genehmigten Plan der u.a. den Bau von 2 Schleppgauben auf der Rückseite des Hauses vorsieht.
Im Anwesen befinden sich 3 gemauerte und verputze Kamine.
Alle befinden sich auf der Rückseite des Anwesens. Die Rückseite ist nicht von öffentlichen Straßen einsehbar.
Das rückwärtige Dach besteht aus Mansarddach und Satelldach.

im Bereich des Satteldachs befinden sich die 3 Kamine.
Beim Ausbau des Daches wurde nun festgestellt das ein Kamin so marode ist das er stark einsturzgefährdet ist. Unser Architekt, der zuständige Schornsteinfegermeister, die Hausverwaltung als auch ein Schornsteinbauer waren hier gemeinsam vor Ort.
Ergebnis : Der Kamin muss zwingend abgerissen und u.U. neu aufgemauert werden.

Die Kamine sind wie folgt auf der Rückseite angeordnet.
Der Treppenhauskopf ist in der Mitte des rückwärtigen Satelldaches.
Über dem Treppenhauskopf (zw. Anfang Treppenhauskopf und First) ist ein Kamin.
Dieser kamin ist ok.
Rechts und Links vom Treppenhauskopf (im Satteldach) sind die beiden anderen kamine

Situation im genehmigten Plan.
der rechte Kamin steht so, dass er genau am linken Rand der Schleppgaube aus dem Dach kommt
Dieser kamin ist ok.

Der linke kamin (der marode ist) würde jetzt und laut genehmigten Plan genau mittig durch die geplante Schleppgaube führen.

Die linke und rechte Schleppgaube sind im Satelldach symetrisch angeordnet. die alten gemaurten kamine nicht. (sie haben einen verschiedenen Abstand zu jeweiligen linken und rechten Brandwand zu den Nachbarhäusern

Da der Kamin marode ist und zwingend abgerissen werden muss (er wird im Haus aber benötigt) wollte ich die Situation nutzen und den kamin um 30° zu verziehen.
Laut Schornsteinfeger und Kaminbauer würde das gehen. (da ein Edelstahleinsatz geplant ist)
Im Außenbereich würden wir dann einen leichtbauschacht fertigen der verputzt werden würde.

Der kamin würde somit exakt parallel und symetrisch gleich rechts neben der Dachgaube austreten.
er würde somit genau so aussehen wie der rechte kamin bei der rechten Dachgaube.
er wäre auch verputzt.


Der erste Antrag bei der Denkmalbehäörde wurde mit der Begründung abgelehnt:
Grundsätzlich ist ein Edelstahleinsatz erlaubt
der kamin muss jedoch wieder an gleicher Stelle aufegmauert werden
zusätzlich ist er im Außenbereich zu verklinkern

Aus meiner Sicht ist schon das Verklinkern ein Unding da hier der UR-Bestand , verputze Kamine ) verändert wird . Weiter sieht ein Denkmalobjekt bestimmt nicht schöner aus wenn durch eine Schleppgaube ein Kamin con 60x60cm führt.
Die private Beeinträchtigung der auszubauenden Wohnung lasse ich hier mal weg.

Nun die Frage:
Sind bei einem Denkmalobjekt grundsätzlich Kamine in Leichtbauschächten zumal wenn sie noch histoirsch optisch verputzt würden, verboten?

Wie sieht die Situation hier der Fachmann?

Grüße und schon mal vielen dank
Achim
 
Leichtbauschächte zulässig

Leichtbauschächte sind in der Regel auch zulässig.
Wichtig bei denkmalgeschützten Häusern ist aber nicht die historische bauzeitliche Ausführung. Die Erkenntnisse darüber, wie das Gebäude mal ausgesehen hat, ist auch schwer genau unbter Schutz zu stellen. deswegen sind denkmalgeschützte Häuser immer so unter Schutz gestellt, wie sie im Moment der Unterschutzstellung aussehen.
Wenn dies wie hier verklinkert der Fall war, ist es auch so unter Schutz gestellt worden.
Irgendwie kann man die UDB ja auch verstehen, dass sie zunächst skeptisch der Änderung gegenüber sind. Es macht ja den Anschein, das es von vorneherein angedacht war, den Kamin zu versetzen da den sonst ja keiner in die Gaube geplant hätte.
Der entscheidende Faktor wird hier aber der Schornsteinfeger sein. Ich würde mal versuchen in einem Ortstermin den Schornsteinfeger mit der UDB zusammen zu bringen. Wenn der Schornsteinfeger den notwendigen Kamin nicht frei geben kann, muss eine umsetzbare Lösung gefunden werden. Daran wird die UDB auch mitarbeiten weil sie dir ermöglichen muss das Denkmal wirtschaftlich vertretbar zu nutzen.

Viel Glück und setze mehr auf die Kommunikation mit der UDB als der Konfrontation die dein Architekt hier eher zu suchen scheint.
 
oooh da ist u.U. einiges von mir falsch beschrieben worden

Die Antwort ===> Leichtbauschächte sind in der Regel auch zulässig.
Wichtig bei denkmalgeschützten Häusern ist aber nicht die historische bauzeitliche Ausführung. Die Erkenntnisse darüber, wie das Gebäude mal ausgesehen hat, ist auch schwer genau unbter Schutz zu stellen. deswegen sind denkmalgeschützte Häuser immer so unter Schutz gestellt, wie sie im Moment der Unterschutzstellung aussehen.

beruhigt mich schon mal sehr

Die Kamine waren noch nie und waren mit Sicherheit vor ein paar Jahren als das Haus unter Denkmalschutz gestellt wurde verklinkert.
Sie sind aktuell und waren zum Zeitpunkt des Denkmalschutzes schon verputzt.

Aller Wahrscheinlichkeit waren sie das schon immer.
Gaube
Zum Zeitpunkt meines genehmigten Ausbauplans war mir nicht bewusst das der Kamin so marode ist.
Wir hatten damals keine andere Wahl die Gaube so zu planen das der Kamin durch die Gaube geht.
Das war zwar ärgerlich aber wir dachten besser so eine Gaube als nur eine Gaube..

Als die Gaube nun vor kurzen erstellt wurde musste die Kaminverwahrug (Überhangstreifen) abgenommen werden. Wie sich herausstellte war darunter noch eine alte Verwahrung aus Zink. Darüber war nun Kupfer.
Als der Kupferüberhangstreifen abgezogen wurde (hing nur noch am Silikon die Schrauben waren schon ab) fing der Kamin zum Schwanken an. Unter dem Überhangstreifen waren Faust große Löcher. und das fast umlaufend.

wir wussten das nicht und konnten das zuvor wissen.
Jetzt natürlich möchten wir die Gelegenheit nutzen. Wer würde das nicht.
Zumal wenn 2 Kamine parallel an gleicher Stelle neben den Dachgauben an gleicher Stelle aus dem Dach treten und der neue aus dem Leichtbauschaft der nun auch wieder wie die anderen verputzt werden sich optisch einfügt und sich nicht unterscheidet.

Der Architekt ist eher der ruhige Diplomat der sehr sanft mit jedem umgeht. Das merkten wir schon an der Rückfassade als es auch zu Diskussionen mit der Behörde kam
Ich dagegen versuche auszuloten ob sowas überhaupt genehmigt werden könnte oder ob es grundsätzlich verboten ist.

Leider ist es bei unserer UDB so, dass man auch mal zu deren Leiter gehen muss oder wenn überhaupt nix geht zum Leiter der
BOB der ja letztendlich genehmigt oder ablehnt.
Früher bei einer Loggia in einem Denkmalhaus wurde mir die Genehmigung vom Leiter der BOB gegeben und zuvor hatte ich 2 Ablehnungen da sich die UDB quer stellte. Dafür ist unsere UDB leider bekannt das eher abgelehnt wird.
Das bereitet mir Bauchschmerzen.
Ich hoffe der Architekt hat auch etwas Glück

Grüße und Danke

Achim
 
Thema: Im Denkmalobjekt Ersatz eines maroden verputzen Kamins durch verputzen Leichtbauschacht mit Edelstahleinsatz?
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