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Horst Walkowski
Guest
Sehr geehrte Damen und Herren.
ich habe 2001 ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Idstein (Fachwerkstraße) erworben; nach Rahmenplan ausgewiesen als Kategorie B >InstandsezungTotalsanierung< handelt. Nach § 4, Abs. (2), Z. 2. Hess. Denkmalschutzgesetz hätte ich zwingend eine entsprechende Beratung und Unterstützung benötigt. Diese ist mir jedoch verweigert worden, obwohl ich mehrere Eingaben gemacht habe. Der Schaden, der mir durch diese fehlerhafte Einordnung entstanden ist, ist erheblich. Bis heute habe ich keinen rechtskräftigen Bescheid.
Können Sie mir Stellen nennen, die mich in der Wahrnehmung meiner Rechte unterstützen?
Mit freundlichem Gruß
Horst Wallkowski
ich habe 2001 ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Idstein (Fachwerkstraße) erworben; nach Rahmenplan ausgewiesen als Kategorie B >InstandsezungTotalsanierung< handelt. Nach § 4, Abs. (2), Z. 2. Hess. Denkmalschutzgesetz hätte ich zwingend eine entsprechende Beratung und Unterstützung benötigt. Diese ist mir jedoch verweigert worden, obwohl ich mehrere Eingaben gemacht habe. Der Schaden, der mir durch diese fehlerhafte Einordnung entstanden ist, ist erheblich. Bis heute habe ich keinen rechtskräftigen Bescheid.
Können Sie mir Stellen nennen, die mich in der Wahrnehmung meiner Rechte unterstützen?
Mit freundlichem Gruß
Horst Wallkowski