Holzschutzmittel

Diskutiere Holzschutzmittel im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Kollegen, habe gerade eine Ausschreibung vor mir liegen, in der der Architekt ein Holzschutzmittel Iv, Ib, Pv, Pb verlangt, welches zudem...
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Gerhard

Beiträge
578
Hallo Kollegen,

habe gerade eine Ausschreibung vor mir liegen, in der der Architekt ein Holzschutzmittel Iv, Ib, Pv, Pb verlangt, welches zudem für Innenräume zugelassen ist.

Gibt es ein solches überhaupt?

Ich habe da so meine Zweifel.

Viele Grüße, Gerhard
 
Wichtig ist die Zertifizierung

… auf die man sich verlassen kann (oder muss)
Ohne Zulassung, Zertifikat und DIN-Stempel geht gar nichts.

Ich nehme gerne:

Eigenschaften
fungizid wirksam gegen Basidiomyceten (holzzerstörende Pilze, wie z.B. Haus- oder Kellerschwamm)
insektizid wirksam, z.B. gegen Hausbocklarven
• transparent, matt
• lösemittelfrei
• dünnflüssig, daher gutes Eindringverhalten
• sehr gut diffusionsfähig
• keine Filmbildung
• umweltfreundlich, biologisch abbaubar, kompostierbar, toxikologisch unbedenklich
• nicht hautreizend, nicht augenreizend, keine Einstufung als gesundheitsschädlicher oder giftiger Stoff
• GLP - geprüft nach Richtlinie 93/21EWG Anh. 4; B4;B5; und RL 93/69 EWG, Teil C2


FK
 
Vielen Dank

für die schnelle und kompetente Antwort.

VG, Gerhard
 
vielleicht geht es auch so?

*lösemittel- und biozidfrei
*farblos
*wasserverdünnbar
*erfüllt die ENNorm 46 gegen Insektenbefall (Hausbock)
*erfüllt EN 113 gegen holzzerstörende Basidiomyceten/Pilzbefall.
*zur vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutzbehandlung im Innenbereich.
*geeignet gegen tierische und pflanzliche Holzschädlinge
*holzverfestigende und im Brandfall feuerhemmende Wirkung
*schadstofffrei, geruchsneutral
*gibt keinerlei gesundheitsschädliche Dämpfe oder sonstige giftige Stoffe ab.

Prüfzeugnis gegen Termiten und die feuerhemmende Wirkung wurde... geprüft und bestätigt

Ob das den Anforderungen der Ausschreibung genügt solltest du allerdings vorher abklären.
 
Nach der Gebrauchsklasseneinstufung ..

bleibt bei Innenraumanwendungen - vorsichtig ausgedrückt - keine Notwendigkeit für chem. Holzschutz .

Jürgen Kube
FensterEcke Brüggemann + Kube ZiMMEREi
www.fensterecke-minden.de
 
Verwirrungen

Liebe Kollegen

Hier kommt einiges Durcheinander:
# Ein Prüfprädikat Pv und Pb gibt es nicht. Es gibt nur das Prüfprädikat P (=Pilzwidrig) da eine chemische Bekämpfung von Pilzen am Holz aus fachlichen Gründen keine Aussicht auf Erfolg zeigt.
# Eine Innenraumanwendung ist nicht generell ausgeschlossen, die Tücke liegt hier im Detail und muß objektspezifisch geklärt werden.
# Einen "DIN Stempel" gibt und braucht es nicht.
# Für das Holzschutzmittel muß eine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt bestehen. Mit deser Zulassung werden die meisten in den Beiträgen angesprochenen Aspekte geprüft und die genauen Anwendungsbedingungen in der Zulassungsurkunde festgelegt.
# Momentan erscheint es kaum möglich, die zum Teil scheinbar unsinnigen Forderungen der Ausschreibung zu erfüllen. Die ausschreibende Stelle wäre gut beraten hier einen Fachberater einzubeziehen.
# Die Beiträge scheinen mir mit einem guten Schuß bittersüßen Humor getränkt.
# in Anbetracht dessen, fordere ich von dem Mittel auch eine vorbeugende Wirkung gegen Haarausfall

Gruß

L. Parisek
 
Thema: Holzschutzmittel

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