Hausbock

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Nadja Symanczyk

Guest
Hallo,
wir haben bei unserem 50 Jahre alten Haus im Dachstuhl einen aktiven Hausbock-Befall festgestellt. Nun hatten wir schon verschiedene Fachfirmen und Sachverständige da, die uns unterschiedliche Verfahren zur Bekämpfung vorgeschlagen haben. Am sinnvollsten erschien uns ein Kombi-Verfahren, bei dem der Dachboden (incl. Kehlbalkenlage, wobei wir die daraufliegende Schalung vorher entfernen) mit Heißluft behandelt werden soll. Des weiteren soll der Bereich zwischen Mittelpfette und Fußpfette mit permethrinhaltigem Holzschutzmittel im Druck-Injektionsverfahren von aussen durch die Schalung hindurch behandelt werden, ebenso zusätzlich im Dachboden die besonders stark befallenen Sparren. Außerdem wurde vorgeschlagen, den (bereits im Heißluftverfahren behandelten) Dachboden nochmals komplett mit Permethrin einzusprühen. Nun meine Fragen: Wir wollen den Dachboden eventuell später einmal ausbauen. Ist es nach den Heißluftverfahren noch notwendig, den Dachboden nochmals mit Insektengiften zu behandeln und inwieweit kann man ihn dann noch ausbauen bzw. wie lange sollte man warten? Gibt es noch andere, weniger schädliche Alternativen (Borsalz?) zu Permethrin und wie sieht es dann mit der Wirksamkeit aus?

Vielen Dank im Voraus.
Nadja
 
Aktiver Hausbockbefall ...

... ist immer eine schwierige Sache.
Nach der Beschreibung würde ich den gesamten befallenen Dachstuhl mit Heißluft behandeln. Im Anschluß ist "nur" noch ein vorbeugender chem. Holzschutz erforderlich durch Sprühen, Streichen, Schäumen o.ä. - auf jeden Fall kein bekämpfendes Holzschutzmittel!
Die Behandlung durch die Schalung sehe ich als problematisch an, da ein derartiges Verfahren bei Deckenbalken (hier durch die Dielung) unzulässig ist. Das Holzschutzmittel kann beim Einpressen infolge der Tatsache, dass man nicht sieht in welchem Zustand die Balken sind, über Risse Wege finden, die nicht gewollt sind (an Deckenunterseiten sind u.a. dann Flecken u.ä. Schäden aufgetreten bzw. lief das Holzschutzmittel infolge von Rissen "irgendwo hin").
Es ist natürlich immer die konkrete Situation vor Ort entscheidend. Vor allem ist zu berücksichtigen, in welchem Umfang der Dachstuhl geschädigt ist und ob bzw. wieviele Konstruktionsteile ausgewechselt werden müssen, da sie die statischen Funktionen nicht mehr erfüllen.
Verschneite Grüße aus Thüringen von

Günter Wilmanns
 
I1064_2739_2004819135247.gifStategien

Hallo Nadja

Was Günter und Harald sagen ist richtig.

Grundsätzlich würde ich den Dachstuhl soweit als möglich mit Heißluft behandeln. Das heißt, dass möglichst alle Holzbauteile(auch Mittelpfetten und Fußpfetten) durchheizt werden. Es läßt sich fast alles durchheizen.
Warum ihr die Schalung auf der Kehlbalkenlage entfernen wollt, versteh ich allerdings nicht. Diese horzontale Trennung hilft eher im Heizprozess.

Bitte achtet darauf, dass die ausführende Firma ausreichend Messfühler installiert (min. 12 Stück). Die Messfühler sollten auch an den thermisch ungünstigten Stellen (z.B. Fußpfette, Mauerlatte), den stärksten Hölzern und da mit dem Messkopf richtig tief im Holz am besten in der Mitte (oder tiefer) des Querschnitts sitzen.

Lediglich Holzbauteile die nur zweiseitig freiliegen oder in unbeheizte Bereiche bzw. ins Mauerwerk ragen, sollten eine ergänzende Behandlung durch Druckinjektion (chemische Sperre) erfahren.

Eine vorbeugende Behandlung mit borathaltigen Mitteln halte ich für vollkommen ausreichend. Eine vollständiges Einsprühen des Dachstuhls ist nach den Zulassungskriterien der Holzschutzmittelliste des DIBt und nach den Kommentaren zur DIN 68800/4 nicht zugelassen bzw. zu empfehlen.

Gruß

Lutz
 
Permethrin und Innenausbau

Hallo,

mir wurde das Mittel, glaube ich, auch mal empfohlen. Nach einiger Recherche habe ich festgestellt, dass es nicht im Wohnbereich verwendet werden darf. Folgt für mich, dass ich dann zumindest keine sichtbaren Sparren im Wohnbereich haben darf. Das war mir zu unsicher und ich habe es sein lassen. Wie sich das mit Borsalzen im Innenbereich ist, sollten die Fachleute noch mal klar stellen.

Viele Grüße
Stephan Schöne
 
Ergänzung

Ich stelle gerade fest das mein letzter Satz missverständlich ist:
Er sollte heißen:

Eine vollständiges Einsprühen des Dachstuhls mit Permethrinhaltigen Holzschutzmitteln ist nach den Zulassungskriterien der Holzschutzmittelliste des DIBt und nach den Kommentaren zur DIN 68800/4 nicht zugelassen bzw. zu empfehlen.
 
Holzschutzmittel in Wohn- und Aufenthaltsräumen

ergänzend zu den Anmerkungen von Lutz Parisek möchte ich darauf hinweisen, das auch der Einsatz von bauaufsichtlich zugelassenen Borpräparaten Einschränkungen unterliegt.
Wenn also ein Dachstuhl im Nachgang einer Heißluftbehandlung vollflächig mit einem Holzschutzmittel auf Borbasis behandelt wird, müssen bei einem späteren Ausbau zu Wohnzwecken die Holzbauteile auch vollständig staubdicht abgedeckt werden. (siehe Holzschutzmittelverzeichnis des DIBt Einschränkungen E2)
Als staubdichte Abdeckung gilt in der Regel der Innenausbau (Anstrich, Gipskarton oder Putz auf Putzträger, Dampfbremse etc.), wenn er als Schale die Holzkonstruktion be-/verkleidet.

Gruß aus Weimar
Holger Schmidt-Schuchardt
 
I1064_2004104103929.jpgFormulierungen

Nun lieber Holger ich muss dir widersprechen, dies ist nicht ganz richtig.

Beim DIBT ist man sich durchaus bewußt, dass die gefundenen Einschränkungen sehr heikel sind. Dies hat schrittweise zu ergänzenden Formulierungen geführt.
Daher müssen diese Einschränkungen nun sehr genau gelesen werden.
Für die vorbeugende Mittel auf Boratbasis gelten meist die Einschränkungen E1, E2 und E3. Hier wird die "großflächige Anwendung" in Aufenthaltsräumen ausgeschlossen.

1. Die großflächige Anwendung wird definiert (Holzschutzmittelverzeichniss Stand Januar 2004/Fußzeile S.15) wenn in kubischen Räumen der Richtwert 0,2m²/m³ überschritten wird.
Ein Dachstuhl ist aber nunmal kein kubischer Raum.

2. Ein nicht ausgebauter Dachstuhl ist auch kein Aufenthaltsraum.

3. Ist er jedoch als Aufenthaltsraum ausgebaut, sind die Balken schon meist abgedeckt. Wobei bei einzelnen sichtbaren Balken noch das Verhältniss Flächen zu Raumvolumen zu prüfen wäre.

Bei bekämpfenden Holzschutzmitteln auf Borbasis gilt meist E10,E11 und E14 die wie die vorangegangenen Einschränkungen in ihren Formulierungen genau gelesen werden müssen.
Hier kommt bei E14 noch der besondere Ausweg hinzu: " es sei denn, die großflächige Anwendung ist bautechnisch unvermeidlich begründet."
Dies ist bei einem aktiven Holzschädlingsbefall in jeden Fall gegeben.

Gruß

Lutz
 
Thema: Hausbock

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