Fachwerkhaus mit Holz verschalen

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Joachim

Guest
Ist eine Baugenehmigung nötig, wenn ich ein verputztes Fachwerkhaus (kein Denkmal, §34 Gebiet)mit einer Holzfassade versehen möchte?
Eine Fassadenerneuerung ist auf alle Fälle nötig, ich würde aber eine schicke Holzfassade dem hässlichen Putz vorziehen!
 
Re

Hallo, normal nicht. Genausowenig brauchen Sie zum Verputzen oder Anstreichen eine Genehmigung. Viele Grüße Gerd Meurer
 
Holzfassade

Günstig wäre nach mehrjähruger Facherfahrung, den alten Oberputz abzunehmen und mittels Lehmputz zu ersetzen (guter Holzschutz und Langlebigkeit!!) und darauf mittels Kreuzlattung eine schöne Holzverschalung aufzubringen. Fachgrüße aus der Umgebindelandschaft.
 
Bauanzeige

Die brauchen Sie. Eine Holzverschalung ist, wie ein Wärmedämmverbundsystem ein Bauwerk. Die Absicht ist dem Bauordnungsamt zu melden und z. B. in einem Lageplan farbig anzulegen. Im allgemeinen reicht diese Erklärung. Hinzu kommt dass sich das Gebäude mit der Holzverschalung gestalterisch verändert. Baugenehmigungspflichtig sind also: Nutzungsänderungen, Fassadenveränderungen (wie beschrieben) und statische Eingriffe.
 
Thema: Fachwerkhaus mit Holz verschalen
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