Holzbock

Diskutiere Holzbock im Forum Schädling im Haus im Bereich - Was kann man in Eigenleistung gegen den Holzbock in einigen Teilen des Dachstuhles unternehmen. Wer hat da Erfahrung.
B

bollen

Guest
Was kann man in Eigenleistung gegen den Holzbock in
einigen Teilen des Dachstuhles unternehmen.
Wer hat da Erfahrung.
 
Sachkunde erforderlich

Guten Tag,
Arbeiten in Eigenleistung können keine Begasungen oder Heißluftbehandlungen sein, weil die Befähigung bzw. die Ausrüstung fehlt. Prinzipiell bleit als einzige ganz "legale" Lösung der Austausch aller befallenen Holzbauteile, wobei auch dort aufgrund der Landesbauordnungen therortisch ein Zimmermeister oder Ingenieur die Fachbauleitung haben muss, weil es das Tragwerk betreffende Arbeiten sind. Die chemische Bekämpfung beinhaltet den Umgang mit "giftigen und sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen", auf Basis der Gefahrstoffverordnung ist hierfür ein Sachkundenachweis erforderlich. Wer den "Sachkundenachweis für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen" bzw. neuerdings den "Sachkundnachweis für Holzschutz im Bauwesen" hat darf nach Gefahrstoffverordnung und DIN 68800 Teil 4 Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Hausbock durchführen. Da in den Sachkundenachweisen nicht nur der Umgang mit Bekämpfungsmitteln, sondern auch allgemeines zu Holz und Holzschädlingen vermittelt wird, "weiß man dann auch was man tut". Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, da sie "Holzbock" in Ihrer Anfrage geschrieben haben, gehe ich davon aus, dass Sie auf dem Gebiet nur begrenzte Kenntniss haben. Die Hilfestellung eines Sachkundigen oder Schverständigen wäre sicher angebracht um einen Sanierungserfolg ohne gesundheitliche Risiken zu erreichen. In der Regel geht mann davon aus, dass bei Hausbockbefall alle Bauteile, auch die auf den ersten Blick nicht erkenbar befallenen Teile behandelt werden müssen. (Sachkundige Einschätzung erforderlich) Das Handlungsschema einer chemischen Hausbockbekämpfung ist in Strichworten so:
Festetellen: Schaderreger, Aktivität des Befalls feststellen, Umfang des Schadens, Restquerschnitte ermitteln, ggf. Abstützungen und Bauteilaustausch aus statischen Gründen vornehmen. Befallene Hölzer abbeilen (Mulm auffangen und entsorgen), Mit bauaufsichtlich zugelassenenm Mittel entsprechend der Hinweise und Einschränkungen in der Zulassung die Bauteile behandeln. Maßnahme in der Bauakte und mit einem Schild im Gebäude kenzeichnen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
I381_2802_2004819135252.jpgHolzbock

Guten Tag
ihrer Frage hier Fachwerkforum hat Ulrich Arnold die Antwort genau auf den Kopf getroffen ich würde Ihnen raten wenn es sich wirklich um den echten Holzbock handelt eine Fachfirma hinzuzunehmen damit die Sanierung auch ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführt werden kann und sie nicht wieder in ein oder zwei Jahren das gleiche Spiel anfangen müssen!

Mit zimmerlichem Gruß
Andreas VOLLACK
aus Hann. Münden
 
I1064_2739_2004819135247.gifNoch einmal : Hausbock !!!!!! nicht "Holzbock" !!!!!!!!

Lieber oder liebe "Bollen"
(Vorname ?!) (wäre schön wenn man wüsste mit wem man korrespondiert)

So ! Ich schlage nun den dritten Sargnagel in deine Überlegungen.

Ganz abgesehen von den Vorschriften:
In Eigenregie einen Abtötungserfolg ? (Das bekommen selbst einige "Fachfirmen" nicht hin !)
Also Vergiss es!

Rechts ein Bild vom Kollegen der dich quält.

Mit besten Grüßen

Lutz Parisek
 
Thema: Holzbock
Zurück
Oben