Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Habe einen Terrassenboden mit Lärchenholz geriffelt. Diese wurdevorschriftmäßig mit einem Oel gestrichen. Der Hersteller versprach absoluten UV...
K

Kühnhöfer

Guest
Habe einen Terrassenboden mit Lärchenholz geriffelt. Diese wurdevorschriftmäßig mit einem Oel gestrichen. Der Hersteller versprach absoluten UV Schutz und dasselbe gegen Vergrauung,Nach dem Winter war der ganze Boden grau.Beim vorsichtigen Absritzen mit dem Hochdruckreiniger löste sich eine graue Haut. das Oel war nicht in das holz eingedrungen. Was hilft zuverlässig .Mir gefällt der Holboden in seiner ursrünglichen Form,aber kein so grauer ungepflegter.
 
Ganz ehrlich?

Guten Tag,
wetten, daß das Holz zu naß war? Dann bleibt das Öl oben drauf liegen und die Feuchtigkeit geht drunter - grau wird´s.
Bei der geriffelten Oberfläche (ich versteh den Sinn nicht wirklich, ist wohl ´ne Modeerscheinung) wird das Öl an den Spitzen der Riffelung schnell abgetreten. In den "Tälern" wird sich Schmutz und damit Feuchtigkeit sammeln.
Ich denke der Weg kann der sein, sich mit dem (irgendwann gleichmäßigen) Grau abzufinden.
Ein ewiges Reinigen und Nachölen wird zur "Sklaverei", in den "Tälern" wird zu viel Öl (ergo Schicht mit deren Nachteilen) sein, oben immer zu wenig.
So hart wie es klingt, würd´ich sagen: Variante 1: damit abfinden oder Variante 2: einen anderen Belag wählen.
Grüße Lukas
 
Die Sonne machts

Wenn Deine Terrasse im Süden liegt, kannst Du ölen soviel Dur willst. Man kennt das Problem der Vergrauung ja auch von mit Naturharz geölten Holz-Fenstern. Ohne Pigmentzugabe, am besten weiß nimmt die UV-Sonnen-Natur Ihren Lauf: Grau werden alle Farbtonträume.
take it easy-let`s go with the sun: let be grey all woods..........
herzliche Grüße
Klaus Schillberg, www.texbis.de
 
lärchenholz

hallo,
die Eigenschaft von Lärche ist, dass es nicht gestrichen werden darf. Sie sind falsch beraten worden. Das Vergrauen gehört einfach dazu.
m.f.g.
J.E.Hamesse
 
Lärche nicht streichen?

Hallo, Herr Hamesse,
das erzählen Sie mal einem Maler oder einem Tischler, dass Lärche außen nicht gestrichen werden darf. Sie sollten sich vielleicht auch mal die DIN 18 363 durchlesen....
Richtig ist, dass auf dem Boden nichts hält. Und was hält, wird trotzdem grau. Richtig ist aber auch, dass Lärche Kernholz ohne Holzschutz ebenfalls nicht hält. Es ist zwar besser als Eiche-Kernholz in der Bewitterung, aber eben nach DIN EN 350-2 nur mäßig dauerhaft eingestuft.
Das war gerade das Thema in Leipzig auf der Holzschutztagung. Wenn ich keine Vergrauung will, dann darf ich kein Holz ungeschützt in der Bewitterung lagern.
Selbst Hölzer wie Bongossi, Bangkirai oder Bilinga vergrauen im Wetter, sind aber im Gegensatz zu Lärche dauerhaft.
Viele Grüße
Joachim
 
Lieber Herr Wießner,

erzählen Sie doch mal einem Alpenbauern, dessen Lärchenhaus seit 300 Jahren hält, er brauche eine DIN sowieso und einen Holzschutz ! Möchte das Gesicht sehen.
Noch ein Beispiel:
In meinem Segelclub sind vor 12 Jahren neue Schwimmer, Rundhölzer mit 15 bis 18 cm Durchmesser (weil in einem Wasserschutzgebiet natürlich ohne Holzschutz) eingezogen worden, sie sind seitdem ohne jeglichen Schaden, obwohl ständigen Luft-Wasser-Wechseln und extremer UV-Strahlung ausgesetzt.
Macht die Lärche dick genug und sie hält länger als der Bauherr ! Natürlich wird sie grau, aber schön silbergrau und das gehört dazu.
 
Äpfel mit Birnen vergleichen,

lieber Herr Beckmann,
muss wirklich nicht sein. Es ging um das Vergrauen, vor dem farblose Öle schützen sollen. Und es ging um die Aussage, dass Lärchenholz nicht gestrichen werden darf.
Der Alpenbauer stört sich nicht an der grauen Farbe, und er hat eine langsam gewachsen Föhre oder Lärche für sein Haus/Schober/Scheune verwendet. Und das vor vielen Jahren. Das heutige Holz hält nämlich auch nicht mehr so gut wie früher.
Und in Ihrem Segelklub stört sich auch niemand an der grauen Farbe. Im Wasserschutzgebiet oder im Wasserbau sollen keine Holzschutzmittel eingesetzt werden. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Süßwasser handelt. Denn die Bohrmuschel macht im Salz- und Brackwasser vor der Lärche nicht halt.
Herr Kühnhöfer beschwerte sich über die graue Farbe des Holzes. Und wie, glauben Sie, verhält sich ein Gericht beim Streit mit dem Architekten, der dem Bauherrn zu unbehandelten Lärchenfenster geraten hat und die dann nach kurzer Zeit nicht mehr funktionieren?
Schönen Feiertag noch
Joachim Wießner
 
lärche nochmal

hallo,
wenn man schon mit der Gerichtskeule kommt, hier ein Zitat: Die Beachtung der DIN wird aufgrund von Einsicht und Zweckmäßigkeit erwartet, sie kann technisch, muss nicht aber rechtlich geboten sein (Quelle: Normenausschuss Bauwesen Berlin). Beim Beuth Verlag, die die DIN herausgibt wird auch dieses Zitat bestätigt.
Die DIN ist daher eine "kann Vorschrift" aber keine "Muss-Vorschrift" (außer sie wurde vertraglig festgelegt). Der Tischler hätte sagen müssen: ich baue Ihnen die Lärchenterrasse ein, aber das Holz wird grau.
Wir sollen ein wenig mehr auf die natürliche Eigenschaften von baumaterial achten, anstelle alles mit Chemie zu streichen.
Ich weiß es ist schwer diesen Standpunkt zu halten, es ist mein täglicher Kampf in meiner ökologische Architektur.
Dies hilft der Herr Kühnhöfer nicht sehr viel, es gibt ja auch nicht sehr viel zu machen, der Schaden ist da (ich meine nicht das Grau, sondern diese ölige Haut)
m.f.g.
J.E.Hamesse
 
Evolutionsfehler

Wann kommen endlich die pasenden Menschen für die DIN-Flut?
Die Bundeswehr will in Afghanistan Hundehütten nach deutscher Norm bauen: Kostenpunkt für 10 Hütten: 300.000 Euro.

Grüße an alle Fetischisten
 
@ Bernd Fröhlich

Hallo Bernd
Finde ich gut mit der Din Norm für Hundehütten, und der Mensch tickt auch nach Din, zumindest der Deutsche.
Beispiel, Ich wollte Arbeiten an einer Wand durchführen, und machte mir bei meinem Häuschen Gedanken wegen der Lage der Kabel, also schnell den Vorbesitzer angerufen und sagte Hallo W..... wollte mal schnell nachfragen wo in der Wand zwischen Küche und Wohnzimmer die Stromkabel liegen (er hatte sie 15 Jahre vorher dort verlegt) und er sagte "immer von Der Decke zu Steckdose und Schalter von oben nach unten" und "Das geht nur so" über diesen Beisatz musste ich dann lachen denn ich hatte Kreutz und Quer erwartet, nuja jedenfalls hielt er es für so selbsverständlich so zu arbeiten das er gar nicht verstehen konnte das ich überhaupt danach frage:) wobei ich froh bin das er so gearbeitet hat.
Menschen brauchen Normen, vielleicht ist das der Grund warum so viele alte Hüser abgerissen wurden, bei Deckenhöhen von nur knapp zwei Meter kann zwar fast jeder stehen, aber der Norm entspricht das nicht:)
Also "Immer ran an die Abrissbirnen" und was stehen bleibt machen wir mit der nächsten Verordnung platt.
Übrigens Arbeite ich bei einem ISO Zertifizierten Verein und die Leute die das bei uns eingeführt haben meinten das man nach der Norm auch Rettungsringe aus Beton fertigen kann, solange man sich an die vorgegebenen Prozesse zur Arbeitsoptimierung etc hält:)
Es geht bergauf...
Gruß
Hartmut
 
Aufschwung

Moin Hartmut,

Du schreibst so aufmunternd "Es geht bergauf".
Ich habe nur das Gefühl, daß dabei viele bremsen, aus Angst, sie können wieder herunterrollen.

Wie wär's mit einer DIN für den Weg nach oben ;-)

Kleines Wort zum Sonntag.

Bernd
 
Moin Bernd

>>Du schreibst so aufmunternd "Es geht bergauf".
Ich habe nur das Gefühl, daß dabei viele bremsen, aus Angst, sie können wieder herunterrollen.

Wie wär's mit einer DIN für den Weg nach oben ;-)<<

Genau, und diese DIN besagt Abschaffung aller auf dem Weg nach oben bremsenden Normen und Verordnungen, nun müssen wir nur noch festlellen nach welchem Verfahren wir die bremsenden Normen und Verordnungen herausfinden, bzw was genau eine bremsende Norm oder Verordnung ausmacht, hierzu würde ich sagen bilden wir eine Fachwekforumsinterne Arbeitsgruppe die es sich zum Ziel macht die nächsten fünf Jahre in Vierteljährlichen Abständen zu Tagen, und einen hundert Punkte umfasseneden Erhebungsbogen zu entwerfen nach dessen Auwertung die Abschaffung einer bremsenden Norm oder Verordnug beantragt werden kann. Dazu sollten mindestens 51 der aufgeführten Punkte die bremsende Wirkung der Norm oder Verordnung bestätigen.
Zur entgültigen Entscheidung über die Abschaffung einer bremsenden Norm oder Verordung Tagt dann einmal Jährlich ein Gesondertes Gremium welches mit zwei drittel Mehrheit abstimmen muss.
Dieses Gremium besetzen wir mit Politikern aller im Bundestag vertretenen Parteien, und zwar unabhängig von deren Sitzen im Bundestag zu gleichen Anteilen.
Genau so machen wir´s
Gruß
Hartmut
 
Business-as-usual

Moin Hartmut,

jetzt scheinst Du auch schon infiziert zu sein ;-). Wir können doch nicht die Täter zu Rettern machen.

Nur aus Verfall kann neues entstehen. Also Total-Abschaffung und Aufstellung von "10 Geboten".

Moses hatte auch keine Sachverständigen-Kommission.

Dann mal los

Bernd
 
Moses???

... wenn ich mir die Evolution so ansehe haben die bis Moses und den 10 Geboten mehrere Millionen Jahre gebraucht, und dran halten tut sich bis heute kaum jemand.
Wenn man dann sieht wie schnell wir dagegen Gesetze schaffen und wieder abschaffen weil sich da natürlich auch niemand dran hält ist unsere heutige Verwaltungssucht ein echter Fortschritt lol
Gruß
Hartmut
 
Weiter so ?

Wenn wir jetzt so weitermachen, kommen wir von der Satire zur Real-Satire. Dann wird's aber politisch - und das ist gegen die Forums-Nettiquette ;-)

Es soll einen Entwurf für eine

"Verordnung zur Stärkung des Demokratie-Bewußtseins und der Kosten-Effizienz in der Bundeswehr für den Ernstfall"

geben. Kernsatz: "Über jeden abzugebenen Schuß muß ab sofort in der ganzen Kompanie abgestimmt werden.

Übrigens: Die Nummer mit den Hundehütten ist tatsächlich passiert. Nach einer erneuten Ausschreibung ist man mittlerweile aber bei 150.000 Euro angelangt.

Geht's nun abwärts ???

Bernd
 
Jawoll, das ist ja dann schon fast ein Sonderangebot...

... dem müste man vielleicht mal gegenüberstellen was dort der Wiederaufbau eines Wohnhauses kostet, bzw welche Mittel dafür zur Verfügung stehen, man wird wahrscheinlich zu dem Schluss kommen das es den Hunden dort mit ner Hütte zu 15000 Euro gar nicht mal so schlecht geht :)
Sa-Tier-ischer Gruß
Hartmut
 
DIN ist auch eine Muss-Vorschrift,

sehr geehrter Herr Hamesse,
und zwar dann, wenn sie bauaufsichtlich eingeführt ist. Welche DIN das ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Der Privatmann kann sich für seine Arbeiten danach richten, wonach er will. Er muss die DIN nicht berücksichtigen.
Wer aber für andere gegen Rechnung arbeitet, muss sich nach den eingeführten Normen richten. Das sind in der Regel Mindestvorschriften, die da eingehalten werden müssen. Besser geht immer, egal, wie besser definiert wird.
Wenn aber der Bauherr z. B. sich beim Bau seines Hauses nicht um die Statik kümmert, und ein Besucher seines Gebäudes erleidet wegen der Nichtbeachtung einen Schaden, dann haftet der Bauherr trotzdem wie ein Profi. Denn der Besucher darf erwaten, dass alles so errichtet ist, dass es sicher ist. So gab es ein Urteil, bei dem ein Bauherr auf Unterhaltszahlung verurteilt wurde, weil von seinem selbst (falsch) gedeckten Dach bei Wind ein Ziegel auf den Kopf des Besuchers fiel und zu einer Querschnittslähmung führte. Prozessiert hatte die BfA.
Handwerker, Gutachter und Architekten arbeiten nach dem Werkvertrag. Sie schulden generell den Erfolg. Sollte etwas schief gehen und gibt es Streit darüber, was bei diesem Auftrag Erfolg ist, dann richtet sich das Gericht in vielen Fällen nach der DIN.
Dass die DIN nicht immer richtig liegt, ist jedem klar. Nur wenn sich der Bauherr über graues Holz beschwert, dann wird eben diese DIN 18 363 angeführt.
Es ist richtig, dass alles, was zu dem Auftrag gehört und vorher gesagt wird, auch als Beratung angeshen werden muss. Alles, was danach gesagt werden muss, ist eine Reklamation.
In diesem Fall gab es eine zugesagte Eigenschaft des Herstellers, dass die Vergrauung verhindert wird. Dafür haftet der Hersteller. Wenn er also nicht ausdrücklich irgendwelche Einschränkungen macht, dann hat Herr Kühnhöfer vor Gericht gute Chancen, den "Schaden" ersetzt zu bekommen. Heute kann sich keine Firma mehr leisten, Versprechen abzugeben, und diese nicht zu halten.
In dem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, das z. B. Landesbaurecht dem Privatrecht übergeordnet ist. Wenn ein Handwerker einen Privatvertrag mit dem Bauherren abschließt, der dem Landesrecht widerspricht, dann haftet der Handwerker trotzdem, wenn es zu Schäden kommt. Das gilt auch umsomehr für Sachverständige und Architekten.
Ist leider so, und das ist auch gut so. Denn wenn der Bauherr sich bei Profis nicht mehr auf Qualität verlassen kann, die er meist nicht beurteilen kann (außer den vielen Laien hier, die alles besser wissen wollen), wo sollte dann noch die Sicherheit beim Bauen herkommen?
@Herrn Kühnhöfer
Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Wenn das verwendete Produkt in der Beschreibung der Verwendung Fehler aufweist, dann stelle ich Ihnen meine Kenntnisse zur Verfügung, um den Schaden geltend zu machen. Das kostet Sie einen symbolischen Preis von 1 Euro.
Liebe Grüße
Joachim
 
Keine Satire

Dann frage ich mich nur, warum es - berechtigterweise - den juristischen Grundsatz gibt: "Vertrag geht vor DIN".

Warum müssen den immer die Schwarzkittel hirnloses Gewurschtel begradigen. Mittlerweile gibt es auch die ersten Urteile, die Dämm-Maßnahmen nach EnEV als Baumangel einordnen.

Und dann gab es da noch den Professor, der seinen Studenten empfahl: "Steckt nicht dauernd den Kopf in die Normen, sondern gebraucht ihn auch mal zum Denken" ;-)

Mit normativem Gruß
 
Bitterer Ernst!

Hallo
Wer einmal streicht muss immer streichen!
Wenn man falsch streicht hat man eben einen Fehler gemacht!
Lasst doch einfach das Holz in Ruhe - verarbeitet es richtig - dann wird es euch lange Zeit Freude bereiten!
Das zum Thema "HOLZ"!

Zum Thema "DIN" und Normenungläubigkeit mein Lieblingslink:
http://www.normung.din.de/
und dann in der linken Liste unter "Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen"
nachlesen! Ich finde, dass das für sich selbst spricht!

Und noch etwas zum Thema: Gesetze und deren Relevanz!
BayBO
ich zitiere:
Art. 14 Schutz gegen Einwirkungen
(1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, daß durch chemische, physikalische, pflanzliche oder tierische Einwirkungen keine Gefahren, vermeidbaren Nachteile oder vermeidbaren Belästigungen entstehen.
(2) Bauprodukte sind so zu wählen und zusammenzufügen, daß sie sich gegenseitig nicht chemisch oder physikalisch schädlich beeinflussen können.


Was sind nun: "vermeidbare Nachteile" und was heisst: "schädlich beeinflussen"??

mfG

Florian Kurz
 
Thema: Kein Titel

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