Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Nach einem Wasserschaden im Bad haben wir nun einen Pilzbefall im Zimmer neben an. Der Pilz war an der Zimmertür zu sehen. Unsere Versicherung...
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J.Appelt

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Nach einem Wasserschaden im Bad haben wir nun einen Pilzbefall im Zimmer neben an.
Der Pilz war an der Zimmertür zu sehen. Unsere Versicherung übernimmt den Schaden im Bad, aber nicht den im angrenzenden Zimmer. Nach entfernen der Tür ist alles voller Pilz auch die Dielen sind betroffen.
Wie geht’s nun weiter. Wer kann helfen. Ist es der echte Hausschwamm? Es ist ein altes Fachwerkhaus (ca. 100 J).
 
Versicherung

Warum übernimmt die Versicherung nicht die Folgesschäden des eigentlichen Wasserschadens?
Das kenne ich von meinen Sanierungen etwas anders.
Haben Sie eine Abschlagszahlung akzeptiert?

Martin
 
Folgeschäden

Versicherung meint, da das UG nicht gegen aufsteigende Nässe isoliert ist, kann man jetzt nicht mehr sagen ob der Schaden durch aufsteigende Nässe oder von dem Wasserschaden ist. Wir haben in dem Zimmer vor gut 2 Jahren 4 Fußbodenbretter ersetzt. Da war alles trocken. Vor die Wände Gipskartonwände gesetzt. War ein Fehler. Vielleicht wäre der Schaden dann eher zu sehn gewesen ohne die Gipswände. Jedenfalls war ein Gutachter da von der Versicherung. Ich kann es auch nicht nachvollziehen für mich steht fest das das alles von dem Wassser im Bad kommt. Vielleicht ein Gegengutachten erstellen lassen???
 
Sieht nach...

Echtem Hausschwamm aus. Man kann es aber nicht 100%erkennen. Weiter gehen würde es für die Beseitigung des Schadens mit der Einschaltung eines Sachkundigen/Sachverständigen für Holzschutz, der Feststellung des Schadensumfanges und der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes oder eines Handlungsablaufs entsprechend dem Schaden und der örtlichen Situation. Wann ist denn der Schaden entstanden? Die Strangdicken des Pilzmyzeles sehen mir eher nach einem älteren Schaden aus und damit nicht entstanden nach einer aktuellen Wasserhavarie. Gemacht werden muß trotzdem was. Sollte wirklich ein Befall durch Echten Hausschwamm vorliegen, besteht akuter Handlungsbedarf!
Grüße von der HAUS 2006
Martin Malangeri
 
... sieht so aus,
dass Martin recht hat. Leider konnte ich gestern nicht ins Forum schauen, daher erst heute eine Antwort. Ich kann Martins Meinung nur unterstützen. Ein Sachverständiger aus Ihrer Nähe findet sich bestimmt hier in Fachwerk.de. Ansonsten können Sie mich gern kontaktieren. Nicht vergessen: In Thüringen ist Hausschwammbefall meldepflichtig!

Günter Wilmanns, Zella-Mehlis
 
Versicherungsschutz

Meines Wissens nach verliert man bei einem Befall mit dem echten Hausschwamm jeglichen Versicherungsschutz.
Ist der echte Hausschwamm nur in einigen Bundesländern meldepflichtig?

Martin
 
Äh! Hausschwamm killt Versicherung?

Meines Wissens nach verliert man bei einem Befall mit dem echten Hausschwamm jeglichen Versicherungsschutz.

@Martin
Bist du dir da ganz sicher?
 
I1064_200522583421.gifKillerfunde

Nun ja, erst einmal den gefundenen Prachtkerl bestimmen lassen, es gibt in der Gegend ja glücklicherweise genügend Experten.

Das der Befall mit Hausschwamm den Versicherungsschutz killt war'ne gute Variante, die kannte ich noch nicht. Kann ich meinen Hororgeschichten über den Hausschwamm für die Abende am Kamin beifügen.


Der Schaden durch Hausschwamm ist natürlich bei fast allen Versicherungen von der grundsätzlichen Leistung ausgeschlossen. Sollte dies allerdings nachweislich direkt auf einen Wasserschaden zurückzuführen sein, wird die Sache schon etwas schwieriger für die Versicherung.(zu beachten ist allerdings das für den Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht besteht)
Ganz besonders heikel wird das Ganze, wenn eine Versicherung durch ihre Trocknungsfirmen die Beseitigung des Wasserschaden übernommen hat und z.B. durch unvollständige Trocknung sich ein Hausschwammbefall ausbreiten konnte.

Wieviel Zeit verging denn nun zwischen Wasserschaden und der Entdeckung des Befalls?
Es gibt nämlich Sachverständige die trauen es sich zu, anhand der Größe des Hausschwammes Aussagen über den Entstehungszeitpunkt zu treffen. Halte ich allerdings für extrem gewagt und habe mit einigen Kolllegen schon peinliche Momente vor Gericht erlebt.

Gruß

L. Parisek
 
Versicherungsschutz

Der Gutachter einer große deutsche Versicherungsgesellschaft (A.....z), bei der ein Kunde von mir seine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, hat bei dem Fund eines Pilzes (vor. ca. 3 Jahren) gemeint, dass jeglicher Versicherungsschutz bei einem Befall mit dem echten Hausschwamm erlöschen würde.
Glücklicherweisse war es ein Eichenporling und die haben jeden Cent bezahlt.
Hmmm - vielleicht hatte auch der Guatchter etwas überzogen bei seinene Äusserungen.

Martin
 
Thema: Kein Titel

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