Oh weh?

Diskutiere Oh weh? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Meine freundlichen Nachbarn haben mich mal wieder angezeigt. Diesmal möchte nun das Bauamt in unser Haus (Ortstermin) um festzustellen, ob in...
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Brigitte Varas

Guest
Meine freundlichen Nachbarn haben mich mal wieder angezeigt. Diesmal möchte nun das Bauamt in unser Haus (Ortstermin) um festzustellen, ob in einer gemeinsamen Brandwand der Hausschwamm ist. Stellt sich nun die Frage, hat die Stadt das Recht, das Haus zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Im Nachbarhaus wurde eine 1qm große Fläche mit abgestorbenem Altbefall entdeckt und schon saniert Bohrlochtränkung usw..

Selbstverständlich würden und hätten wir einen Befall umgehend saniert um unser Haus zu schützen. Frage ist. Hat die Stadt hier ein Recht das Objekt zu betreten?
 
Hausschwamm!!!

Hallo Frau Varas,
der Befall von einem Hausschwamm ist bei der zuständigen Behörde (Bauamt) meldepflichtig.Es gibt etliche Sorten von Hausschwämmen und wenn Ihr Haus befallen ist muß mit einem Tragfähigkeitsverlust gerechnet werden.Ob ein Lebendbefall vorliegt ist oft vor Ort nicht möglich,da häufig nur Fragmente des Pilzes,z.B.Myzelfäden angetroffen werden.Also einen Fachmann oder Gutachter zu Rate ziehen,eventuell auch ausgerüstete Laboratorien.Ruhig das Bauamt herein bitten,es ist ja auch in Ihrem Sinne wenn nichts gefunden wird,oder?

MfG
Sandra Wilhelm
Bau-Sachverständige
 
Ja

ich würde die Leute vom Bauamt auch reinlassen... Dann stellen die vielleicht fest, daß der Ausbruch beim Nachbarn selbst stattgefunden hat und dann hat er die A-Karte gezogen...

Grüße
 
Gefahrenabwehr

Guten Tag, im Sinne der gefahrenabwehr denke ich, dass das Bauamt ein Recht hat Ihr Haus zu untersuchen, sicher bin ich mir aber nicht. Die anzeigepflicht für Hausschwamm bei den baubehörden gibt es (leider) nur noch in Sachsen und Thüringen. Ob in Hamburg noch eine anzeigepflicht besteht weiß ich z. Zt. nicht genau.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
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