Energiesparverordnung Hauskauf

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Hermann Dreyer

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Hallo,
ich bin ganz neu hier und ziemlich unbedarft, was die Auflagen beim Hauskauf betrifft. Wir planen ein 200 Jahre altes Fachwerkhaus zu kaufen, dass unter Ensembleschutz steht. Das Haus ist 85 qm groß und soll von uns selbst bewohnt werden. Es ist 2001 renoviert worden und hat damals Isolierglasfenster und eine Heizung bekommen. Es ist zweistöckig. Das Dach ist nicht ausgebaut und auch in keiner Weise isoliert. Jetzt zu meiner Frage: Sind wir als neue Eigentümer verpflichtet das Dach zu isolieren? Wenn ja, innerhalb welcher Zeit und reicht es die Decke zu dämmen, oder muss der gesamte Dachstuhl gedämmt werden?

Beste Grüße

Hermann
 
Decke

Meines Wissens wird nur die Dämmung der obersten Geschossdecke verlangt. Das ist aber eine Massnahme, die sich fast immer Fall rentiert.

stt
 
ENEV 2007

Hallo Hermann,

aufgrund gültiger Energieeinsparungsverordnung kann Sie niemand dazu zwingen das Dach des Hauses zu dämmen – es sei denn, Sie ändern etwas am Gebäude (vgl. hierzu ENEV 2007,§9). Hier kommt es darauf an was und wieviel Sie am Gebäude ändern.
Zu Bestandsgebäuden werden in der Energieeinsparungsverordnung Angaben zu Heizung und Brenner gemacht.
Aber: Siehe stt (vorheriger Eintrag): Manche Maßnahmen können sich wirklich recht schnell lohnen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Energiesparverordnung Hauskauf

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