Lage des Hauses auf dem Grundstück

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Rainer

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Hallo. Wir haben eine Baugenehmigung zum Bau eines Fachwerkhauses kürzlich nach langer Wartezeit bekommen. Nun möchten wir gerne die Position des Hauses auf dem Grundstück um einen Meter verändern. Müssen wir dafür den ganzen langen Behördenweg noch einmal gehen? Und wie ist die Rechtslage bzw. was sind die Konsequenzen, wenn wir einfach das Haus ohne Rücksprache mit den Behörden um einen Meter (im Vergleich zum Freiflächenplan, den die Behörde genehmigte) nach hinten versetzen?

Danke für die Antworten.
 
Haus versetzen

Ganz einfach: Ihre Baugenehmigung verliert die Gültigkeit.
Sie bauen einen Schwarzbau, mit allen Konsequenzen.
 
Änderung zum Bauantrag

Hallo Herr Bone,

genau so ist es. Aber mit einem einfachem Tekturblatt, einer Änderung zum Bauantrag, ist so etwas eigentlich schnell in den Griff zu bekommen. Kommt halt darauf an, wie das Umfeld aussieht. Abstandsflächen usw.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Die Tektur ist die Modifikation eines Bauantrags

Hallo Herr Bone,

als "Tekturblatt" bezeichnen wir ein Blatt das z. B. Änderungen zum Bauantrag enthält, ohne den ganzen Plan darstellen zu müssen. Früher - im nichtdigitalen Zeitalter - wurden solche Blätter sogar auf den Plan geklebt.
Bei einem Lageplan müsste natürlich dieser als ganzes ausgetauscht werden.

Der Antrag kann so lange geändert, modifiziert werden, so lange eine Baugenehmigung nicht in Anspruch genommen wurde, also sowohl vor als auch nach der Erteilung einer Baugenehmigung.
Ob man sich noch im Bereich einer einfachen Änderung oder schon im Bereich eines neuen Bauantrags bewegt, hängt von Art und Umfang der Modifikation ab.
Ein Indikator hierfür kann sein, ob die genehmigende Behörde andere zu beteiligende Stellen einschalten muss.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Hallo Herr Kornmeyer,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das Haus ist auf einem 1.200 m² grossen Grundstück geplant, die Nachbarn haben ähnlich große Parzellen. Es würden bei einer Verschiebung um lediglich 1 m keine Hindernisse im Weg sein (Bäume, Leitungen...). Es geht einfach nur um die Veränderung der Position des Hauses gegenüber unseres geplanten Carports (der würde an vorgesehener Stelle verbleiben). Als Laie würde ich sagen, dass man keine neue Baugenehigung benötigt. Wie sehen Sie das?
 
Hallo Herr Bone,

höchstwahrscheinlich wird das so sein. Besprechen Sie das mit Ihrem Architekten, sodass dieser nach Absprache mit der genehmigenden Behörde eine Änderung einreicht. Im Vorfeld darüber sprechen hilft meist.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Lage des Hauses auf dem Grundstück

Hallo Herr Bone,

Natürlich müssen Sie mit Hilfe ihres Architekten einen Nachtrag zum Bauantrag stellen.
Gibt es einen Bebauungsplan, Baugrenzen , Baulinien?
Wenn es keinen B-Plan gibt: Welchen Abstand zur Straße haben die Nachbarhäuser ? Einfügungsgebot § 34 BauGB beachten.
Viele Grüße aus Nordhessen
 
Hallo Herr Göbel,

wir werden einen Nachtrag einreichen. Das haben wir aufgrund der Forumsdiskussion hier so entschieden, mit der Behörde gesprochen, die aufgrund der marinalen Änderung schnell antworten will.

An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für alle Forumsbeiträge.

Gruss,
R. Bone.
 
Lage des Hauses auf dem Grundstück

Sehr geehrter Herr Bone,
stellen Sie bei der Bauaufsicht sofort einen Bauantrag (Nachtrag) wegen der veränderten Gebäudeeinstellung. Ansonsten bauen Sie rechtlich das Gebäude ohne Baugenehmigung. Beginnen Sie nicht mit dem Bau vor der Erteilung der neuen Genehmigung.
Sprechen Sie mit der Bauaufsicht zuvor, welche Unterlagen Sie erneut einreichen müssen. Unter Umständen reicht es, wenn Sie den Lageplan und den Freiflächnplan überarbeiten.
Je nach Gelände könnten sich aber auch die Ansichten verändern, zumindest die Maße der aus dem Erdreich herausragenden Gebäudeteile.
Möglicherweise gibt die veränderte Gebäudeeinstellung kein allzu großes Problem, aber reden Sie oder Ihr Entwurfsverfasser unbedingst mit der Bauaufsicht.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
 
Thema: Lage des Hauses auf dem Grundstück

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