Haus im Aussenbereich, noch bewohnt, keine Bauakte

Diskutiere Haus im Aussenbereich, noch bewohnt, keine Bauakte im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, ein gutes Forum für die benötigte Hilfestellung hoffe ich ! Wir haben ein ehemaliges Gehöft in Hessen, Aussenbereich, zum Kauf in...
B

Benutzername

Beiträge
2
Hallo,

ein gutes Forum für die benötigte Hilfestellung hoffe ich !

Wir haben ein ehemaliges Gehöft in Hessen, Aussenbereich, zum Kauf in Aussicht. Vom Haupthaus existiert keine Bauakte, von einem Stallanbau existiert eine.

Es stellt sich nun die Frage, welche Maschinerie wird angeworfen, wenn dieses Haus nach möglichem Kauf kernsaniert werden soll. Als Landwirt bin ich privilegiert und will diese ehemalige Hofstelle wieder erwerbsmässig nutzen. "Problemchen" könnten sein...
- der derzeitige Bewohner verfügt über keinen Kanalanschluss(der Nachbar ebenfalls nicht und ein Weiler in der Näche auch nicht - es gibt keinen Kanal dort)
- Löschwasser, ein gern genommenes argument, auch fehlanzeige

welche stolpersteine können die behörden neben der erforderniss einer genehmigung für die sanierung noch nach "modernen gesichtspunkten" bereit halten ?

wäre es generell vll. einfacher, es als wohnhaus- denn als landwirtschaftliche betriebsstätte (um)zunutzen ?

ich würde mich auch über entsprechende ansprechpartner der gewerblichen zunft, sei es aus der planerischen zunft als auch aus der rechtsberatenden freuen.
denn die vorhabenbezogene fragestellung eignet sich sowohl für den 08-15 architekten als auch für den feld-wald-wiesen advocaten nicht

besten dank
Sven
 
Kreisverwaltung und Stadtverwaltung

… hier hat jede Kreisverwaltung und Stadtverwaltung Andere Vorschriften und Satzungen. Einfach im Vorfeld vor dem Kauf schlau machen….!!!
Die Privilegierung als Land und Forstwirt ist schon mal ein Großer Vorteil.
Wo liegt das begehrte Objekt?

Mit freundlichen Grüßen vom Schwanenhof
me. Gerold Sparwasser

GFM-Gesellschaft für
Fachwerksanierung und
Anstrich mbH
Untergasse 11
65239 Hochheim-Massenheim
Tel.: 06145 / 59 39 00
Fax: 06145 / 59 39 01
 
Hallo Sven,

das Fehlen einer Bauakte stellt erst einmal kein Problem dar – mit ausreichendem Alter gilt erst einmal der passive Bestandsschutz. Dieser umfasst formell legal errichtete Gebäude (mit Genehmigung) und auch formell illegal errichtete (ohne Genehmigung) aber zum Zeitpunkt der Errichtung dem materiellen Recht entsprechend legal errichteten Gebäuden.
Wenn eine Akte zum Stallanbau existiert ist zumindest mal ein Datum vorhanden zu dem das Wohnhaus bereits existierte. Richtschnur liegt etwa bei 30 Jahren für den Bestandsschutz, es sei denn die Anlage wurde nach damaligem Recht illegal errichtet; also Bsp.: Bauernhof ohne Genehmigung von 1805 ist in Ordnung, Schweinemastbetrieb ohne Genehmigung von 1960 nicht. Die Zeit heilt nicht alle Wunden.

Kanalanschluss ist auch nicht zwingend, die Wasserversorgung für den Brandfall ist am Besten mit dem zuständigen Brandmeister oder Amt für vorbeugenden Brandschutz abzustimmen. Wasser wird es ja wohl geben, auch Löschteiche sind möglich.

Als Landwirt stehen die Sterne gar nicht schlecht. Zu klären ist, ob der jetzige Bewohner dort auch Landwirtschaft betrieben hat / betreibt oder ob der Hof seit Jahrzehnten offiziell still gelegt ist. Um da nicht in eine Falle zu tappen würde ich einen Fachanwalt Agrar- und Immobilienrecht zu Rate ziehen.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Haus im Aussenbereich, noch bewohnt, keine Bauakte
Zurück
Oben