B
Benutzername
- Beiträge
- 2
Hallo,
ein gutes Forum für die benötigte Hilfestellung hoffe ich !
Wir haben ein ehemaliges Gehöft in Hessen, Aussenbereich, zum Kauf in Aussicht. Vom Haupthaus existiert keine Bauakte, von einem Stallanbau existiert eine.
Es stellt sich nun die Frage, welche Maschinerie wird angeworfen, wenn dieses Haus nach möglichem Kauf kernsaniert werden soll. Als Landwirt bin ich privilegiert und will diese ehemalige Hofstelle wieder erwerbsmässig nutzen. "Problemchen" könnten sein...
- der derzeitige Bewohner verfügt über keinen Kanalanschluss(der Nachbar ebenfalls nicht und ein Weiler in der Näche auch nicht - es gibt keinen Kanal dort)
- Löschwasser, ein gern genommenes argument, auch fehlanzeige
welche stolpersteine können die behörden neben der erforderniss einer genehmigung für die sanierung noch nach "modernen gesichtspunkten" bereit halten ?
wäre es generell vll. einfacher, es als wohnhaus- denn als landwirtschaftliche betriebsstätte (um)zunutzen ?
ich würde mich auch über entsprechende ansprechpartner der gewerblichen zunft, sei es aus der planerischen zunft als auch aus der rechtsberatenden freuen.
denn die vorhabenbezogene fragestellung eignet sich sowohl für den 08-15 architekten als auch für den feld-wald-wiesen advocaten nicht
besten dank
Sven
ein gutes Forum für die benötigte Hilfestellung hoffe ich !
Wir haben ein ehemaliges Gehöft in Hessen, Aussenbereich, zum Kauf in Aussicht. Vom Haupthaus existiert keine Bauakte, von einem Stallanbau existiert eine.
Es stellt sich nun die Frage, welche Maschinerie wird angeworfen, wenn dieses Haus nach möglichem Kauf kernsaniert werden soll. Als Landwirt bin ich privilegiert und will diese ehemalige Hofstelle wieder erwerbsmässig nutzen. "Problemchen" könnten sein...
- der derzeitige Bewohner verfügt über keinen Kanalanschluss(der Nachbar ebenfalls nicht und ein Weiler in der Näche auch nicht - es gibt keinen Kanal dort)
- Löschwasser, ein gern genommenes argument, auch fehlanzeige
welche stolpersteine können die behörden neben der erforderniss einer genehmigung für die sanierung noch nach "modernen gesichtspunkten" bereit halten ?
wäre es generell vll. einfacher, es als wohnhaus- denn als landwirtschaftliche betriebsstätte (um)zunutzen ?
ich würde mich auch über entsprechende ansprechpartner der gewerblichen zunft, sei es aus der planerischen zunft als auch aus der rechtsberatenden freuen.
denn die vorhabenbezogene fragestellung eignet sich sowohl für den 08-15 architekten als auch für den feld-wald-wiesen advocaten nicht
besten dank
Sven