Hilfe? Schiefer Trockensstrich - was tun?

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Sirtis Fran

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Hallo,
habe ein Problem und würde mich über Hilfe sehr freuen.

Habe in einer EG mit ca. 70 über die gesamte Wohnfläche einen neuen Fußboden über den Architekten und einen Handwerker machen lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, Ausgleichsmasse, Dampfsperre und dann Platten Trockenestrich drüber. In beiden Zimmern (Küche und Wohnzimmer) sind jetzt die Böden nicht gerade, so daß sich der Fliesenleger (Küche) und der Dielenleger (Wohnzimmer) weigern darauf zu arbeiten. Der Handwerker sagt, die Abweichung ist nicht so groß und leider wurde jetzt darauf schon massiv Trockenbau gestellt, so daß der Handwerker sagt, er kann die Kosten nicht gesamt tragen.

Jeder hat jetzt mal ne Idee:
a.) überall dicke Dielen (Halt auch Küche), die direkt verschrauben und die würden das schon ausgleichen
b.) nochmal ne Schicht Trockenestrich drüber und der gleicht das schon aus
c.) selbstnivelliernden Estrich
d.) den Trockenestrich gerade abschleifen
e.) schiffsmobenparkett, fließend verlegt und das zeiht sich schon

Bin ziemlich hilfslos, was ich nun machen. Ich habe den schiefen Boden und habe den Eindruck, der Architekt weiß jetzt auch nicht genau.

Hat jemand ne Idee, damit ich nachher nen geraden Boden habe oder was ich sonst machen soll?

Vielen Dank aus Berlin
 
Hmm,

Fliesen und Dielen erfordern unterschiedliche Aufbauhöhen. Die muss der Estrichleger, egal ob trocken oder nass, berücksichtigen. Allerdings müssen ihm die Höhen korrekt angegeben werden. Vermutlich liegt da der Hase im Pfeffer. Vermutlich wird keiner wirklich zu greifen sein. Eine Möglichkeit wäre ein Ausgleich mit einem Fliessspachtel, dann kann der Fussboden und die Trockenwände bleiben.
MfG
dasMaurer
 
Trockenbau auf Trockenestrich?

Was hast Du denn für einen "komischen Architekten"?
Und was ist das für ein Handwerker, der einen Trockenbau auf einen Trockenestrich stellt?

Erst kommen die aufstrebenden Bauteile und nachher die Bodenaufbauten.
Hat etwas mit "Trittschall" zu tun!!!!

Und wenn die Böden schief sind, dann laß Deine beiden "Spezies" antreten und "Rückwärtsbauen"!
Wie ist der Auftrag vergeben worden?
So unter der Masche: Handschlag- und Cashgeschäft?
Oder als richtiger Handwerkerauftrag?
Minimale Toleranzen sind eigentlich kein großes Problem, doch wenn es über die 2 cm hinausgeht, dann stellen sich die Nackenhaare natürlich auf.

@Ulrich

Die Einbauhöhen sollten natürlich bekannt sein!
Nannte man das nicht "Meterstrich"?
Und war da nicht auch ein Architekt mit bei?


Helfende Grüße

Udo
 
naja,

Trockenbauwände auf Estrich sind durchaus üblich und bei korrekter Ausführung auch nicht das Problem. Und die Geschichte mit Rückbau ist ziemlich knapp. Wer bezahlt, wer hat die Verantwortung. Das gibt meist eine unendliche Geschichte. Und solange geht auf der Baustelle nix weiter. Die Kosten bleiben auf jeden Fall zum grössten Teil beim Bauherrn hängen. Die einfachste funktionierende Lösung wär hier der Fliesspachtel, aber darauf achten, dass kein Kontakt zu den Wänden entsteht. Alle anderen Vorschläge sind bestenfalls ein paar Backpfeifen wert. Die Kameraden sollen sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen. Und versuchen, dem Fussbodenfuzzi die Kosten auf´s Auge zu drücken.
@Udo: Einige Handwerker bringen ihren eigenen Meterriss mit, der is aus Gummi und passt überall ;-))).
MfG
dasMaurer
 
"Gummiriß"

Das ist ja toll!
Wo kann ich den kaufen?
Bin immer neuem Werkzeug offen, denn nur damit flutscht die Arbeit.

Mit meinem habe ich immer so ein Haufen Schweißperlen auf der Stirn!

Grübelnde Grüße

Udo
 
Macht der Archi auch die Bauleitung?

Wenn man dafür schon einen Archi nimmt, sollte er auch darauf achten das alles ordentlich gemacht wird. Der Handwerker sollte mal über Sinn und Zweck einer "Ausgleichsmasse" nachdenken.
Raus mit dem Pfusch. Über die Kosten können sich der Handwerker und der Archi streiten. Ordentliche Arbeit wird geschuldet.
"Der Archi weiß es auch nicht genau"- Wer soll es dann wissen, du? Na den hätte ich schon ein-zwei liebe Worte gesagt.
Was ist eigentlich für ein Aufbau unter dem neuen Zeug?

Gruß Marko
 
Natürlich

kann man auch die harte Gangart wählen. Allerdings liegt die Baustelle bis zur Klärung des Sachverhalts brach. Und die endgültige Klärung stellt dann die Bestätigung des Urteils in 2. Instanz dar. Wobei bis zum allerersten Termin schon mal 2 Jahre ins Land ziehen können. Und was ist, wenn der Gegner dann insolvent ist? Das nennt man dann:"Gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen."
MfG
dasMaurer
 
Die Gefahr besteht natürlich immer , Ulrich!

Aber deshalb gäbe es bei mir trotzdem keinen Pfusch. Wenn dann nach 2 Jahren die Fliesen brechen, weil der Trockenestrich halt nicht ordentliche lag. Tja, lieber Bauherr du hattest es ja gewusst und den Pfusch so "genehmigt". Wenn sich schon der Fliesen- und Dielenleger weigern, dann wissen die schon warum. Die lehnen dann im Schadensfall nämlich jegliche Gewährleistung ab. Dann haben wir das Geld für diese Beiden gleich noch mit versenkt. Der Boden-Handwerker kann den Spaß dann sicher nicht mehr tragen. Toll, Geld weg, Boden im Ar... und die Handwerker sagen alle (auch der Bodenprofi) du hast es so genehmigt. Wer ist denn dann der Verlierer? Der Schuldige leider nicht. Sondern der der für alles eigentlich nichts kann, der der eigentlich ordentliche Arbeit bestellt und bezahlt hat.
Bei mir gäbe es 1 Woche Zeit, der Bodenprofi bekommt erstmal kein Geld bzw. rückt es sofort wieder raus. Dann will ich einen Lösungsvorschlag mit dem alle, auch der Fliesen- und der Dielenleger einverstanden sind. Ansonsten gibt's Post vom Anwalt(eine Rechtsschutz sollte man schon haben).
Der Auftraggeber hat hier eigentlich nicht zu entscheiden a,b oder c, sondern der Verursacher muss kommen und sagen wir können es so machen, der Fliesen- und der Dielenleger sind einverstanden. Wenn der Bodenprofi in der Folge in Insolvenz geht, ist Mist, aber ein schwarzes Schaf weniger.
Vielleicht ist auch der Archi dran? Er hätte eine Ebenheit von X vordern müssen, hat er aber nicht. Damit ist der Bodenprofi raus.(sollte sich aber trotzdem schämen)

Deshalb mache ich meinem Pfusch lieber selber. Dies wird nämlich billiger.
 
Welche Größenordnungen...

...haben die Unebenheiten denn überhaupt?

Grüße

Thomas
 
Für die Rückmeldungen

vielen Dank.

Naja, es wird genau die Zwangslage beschrieben:
nichttechnisch:
Der Bodenbauer weigert sich, vollständig rückzubauen, u.a. weil ja jetzt der Trockenbau draufsteht und zwingen über Gericht würde sicher Jahre dauern und die Kosten für die Stillegung der Baustelle erhöhen sich m it jedem Tag. Reinrechtlich wäre es sicher richtig, den Rückbau zu fordern aber Recht haben und kriegen sind ja zwei Sachen.

Wie die genauen Haftungsthemen des Architekten sind, weiß ich nicht genau.

Habe die Befürchtung, dass ich damit leben muß und irgendwie versuchen, das jetzt auf dem Boden auszugleichen.

fachlich:
Mitterweile war ein Gutachter da, der auch gesagt hat, dass die Toleranz zu groß ist aber leider auch keine Höhe in mm mitgeteilt hat.

Hat den noch jemand ne Meinung, zu den Vorschlägen, wie man das - schweren Herzens - jetzt "heilen" kann)
Fliesßspachtel nehme ich auch nochmal mit.
Hat jemand die anderen Vorschläge schonmal ausprobiert.

Aber den Vorschlag mit dem Ablauf finde ich gut, werde jetzte schriftlich nochmal die abgestimmte Lösung für alle Beteiligten abfordern.

Sorry, die Logik von dem Meterstrich habe ich nicht verstanden.
 
Hallo Sirtis,

aus der Entfernung, ohne es gesehen zu haben, ist dies schwierig zu beurteilen. Aber grundsätzlich:

1) Zunächst würde ich mich weigern hier irgendjemand etwas zu bezahlen. Erst mal hast Du mal einen Vertrag mit dem Architekten (auch mündlich) und wenn etwas nicht DIN-gerecht auszuführen ist hat dieser Dich darüber zu informieren und Du hast das abzusegnen. Wenn der schiefe Untergrund also abgesegnet ist (auch mündlich), brauch ab hier nicht mehr weitergelesen zu werden.

Die Rechnungen der Handwerker werden üblicherweise durch den Architekten geprüft und falls vereinbarte Leistung, Ausführung und Preis übereinstimmen – freigegeben. Wenn also eine Leistung anders ausgeführt wurde wie vereinbart wird der Architekt die Rechnung nicht freigeben, bis entweder ein Mangel beseitigt, oder eine andere Lösung gefunden ist. (Zumindest die Ausgleichsmasse hätte Dein Architekt dem Handwerker wohl abziehen müssen :))

2) Aufbauhöhen wurden doch gewiss zuvor festgelegt. Wenn kein Meterriss veranlasst wurde und auch während des Verlegens des Trockenestrichs keine Kontrolle stattgefunden hat gereicht - mit Verlaub – mein Kollege nicht unbedingt zur Ehre des Berufsstandes.
Auch wenn "man das macht" gehört eine Trockenbauwand möglichst nicht auf einen Trockenestrich, da abgesehen von der Übertragung des Trittschalls auch Bewegungen vom Fußboden in die Wand übertragen werden (und umgekehrt). Wenn dann gefliest ist ...

3) Fliesen- und Parkettleger melden fast immer Bedenken an, besonders im Falle von Trockenestrichplatten. :)

4) Die alles jedoch ohne Kenntnis des Untergrundes unter der Ausgleichsmasse.

5) Wenn´s meine Baustelle wäre und die Differenzen ausreichend groß ...... Trockenbauwand raus => Fertigestrich raus => Ausgleichsschicht rein => Trockenbauwand rein => Estrich rein, dann allen eins auf die Ohren!

6) Wenn die Rechnungen allerdings schon bezahlt sind wird sich so schnell keiner mehr auf die Baustelle einfinden. Das verschleppt sich dann solange bis einem der Kragen platzt.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Information eingeholt!

Also aus unserer Sicht ist ein Aufbau von Trockenbauwänden auf einen Trockenestrich nicht zulässig!
Unser Communarde: Christoph Kornmayer hat das in seinem letzten Statement ebenfalls erklärt.
Die Fragen des "Warum" liegen ja dann klar mit auf der Hand.
Trittschallübertragung, Bewegungsfortsetzungen, Aufstandsenkungen etc.
Man muß sich wirklich immer wieder fragen: Was da draußen für Individuen zu Gange sind und am Bau Arbeiten ausführen!

Bei Entscheidungen der nun vorhandenen Situation sollte auch die Durchgangshöhensituation der betreffenden Türen mit in Betracht gezogen werden.

Grüße Udo
 
Am Schlimmsten ist aber, schlimmer als die Handwerkliche Unzulänglichkeit aller Beteiligten, das Sirtis versucht hat sogar jemanden zu bestellen, der nach dem Rechten sieht.
An diesem Punkt würde ich deutlich eine Klärung mit Hinweis auf die eigene Rechtsschutzversicherung verlangen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Ja,

aber das Problem ist, einen Architekten für irgendetwas haftbar zu machen. Unter Anwälten wird sowas als äusserst lukrativ, aber aussichtslos angesehen.
MfG
dasMaurer
 
Wer schreibt, der bleibt.

@ Maurermeister: Genauso ist es. Es werden in den seltensten Fällen für alle Beteiligten klare Absprachen getroffen – die jeder "verinnerlicht" hat – und noch weniger werden diese dann schriftlich fixiert.
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, will natürlich keiner Schuld sein. Auf Nachfrage stellt sich dann heraus: VOB-Vertrag? - negativ. Werkvertrag? – negativ. => Also lediglich mündlich nach BGB. Da freuen sich die Anwälte. Immer wieder treffe ich auf Bauherren, die glauben mit Verzicht auf Vertrag und/oder gar Rechnung etwas sparen zu können. Funktioniert natürlich nicht. Spätestens bei falscher Ausführung oder Schaden ducken sich die Beteiligten weg. Gewährleistungsansprüche ohne Rechnung? Diese Antwort gibt sich wohl von selbst.

Es ist eigentlich wie bei den Politessen: Wer schreibt, der bleibt.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Bitte jetzt bloß keinen Fließspachtel drauf...

... sowas funktioniert nicht. Diese Spachtelmassen sind viel zu starr. Wenn ein Ausgleich notwendig wird würde ich mit Sopro- Fliesendämmplatten und Fliesenkleber ausgleichen. Dann ist der Trockenestrich auch gleich von den Fliesen enkoppelt. http://www.sopro.de

Für weitere Erklärungen bitte hier nachfragen oder anrufen 0171 5100893
 
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