Diskussion Haftung

Diskutiere Diskussion Haftung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Im Beitrag "5mm Trittschalldämmung" tauchte ein bekanntes Problem auf. Ratschläge , Stellungnahmen etc. von Ingenieuren, Sachverständigen...
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L. Parisek

Beiträge
1.731
Im Beitrag "5mm Trittschalldämmung" tauchte ein bekanntes Problem auf.

Ratschläge , Stellungnahmen etc. von Ingenieuren, Sachverständigen, Architekten usw. unterliegen hier im Forum einem starken Haftungsrisiko.
Wir sollten uns daher Gedanken darüber machen, wie die Haftung dieser Forumsteilnehmer begrenzt werden kann. Vielleicht in einem ständig vorhandenen Hinweis in der Form:

Die evtl. Nennung von Produkten oder Dienstleistungen anderer Hersteller oder Anbieter dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keinen Warenzeichenmissbrauch und erst recht keine Empfehlung dar. Wir übernehmen hinsichtlich Auswahl, Leistung oder Verwendung dieser Produkte und Dienstleistungen keine Gewähr. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in Ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Gelegentliche Äußerungen auf unseren Seiten zu Fragen des Baurechts und der Bautechnik, sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen, die sich aus unserem Berufsalltag ergeben und sind keine Äußerungen oder gar Beratung zum Einzelfall. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, da wir nicht berechtigt sind, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Aussagen die sich auf Sanierungs- bzw. Bauempfehlungen beziehen, sind allgemeiner Art und keine Äußerungen oder gar Beratungen eines Sachverständigen, Ingeneurs oder Architeklten zum Einzelfall.
Bei Sanierungsproblemen wird in jedem Fall eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort empfohlen



Es ist auch die Frage ob dieser Hinweis nur im Impressum genügt.

Ich bitte um Stellungnahme

Gruß

Lutz
 
Haftungsausschluß wichtig

Hallo Lutz
Ich finde es gut, dass Du die Haftungsdiskussion aufgegriffen hast. Es ist überfällig, dass im Forum dazu Stellung bezogen wird. Wir befinden uns in einer Grauzone und können im Zweifelsfall für kollegiale Tipps zur Verantwortung gezogen werden.
Inwieweit, der von Dir vorgeschlagene Haftungsausschluß rechtssicher ist, bedarf wohl einer juristischen Überprüfung. Ein entsprechender Hinweis im Forum scheint mir unerläßlich.
 
Hmm

Ein ernstes, aber schwieriges Thema. Ich lass das mal von meinem RA prüfen.
(Den kann ich dann ja später in Haftung nehmen ;-)).
 
Sollte mich der Lutz jetzt nicht

wegen eines Verstosses gegen das Urheberrecht verklagen, sollte das genügen. (Im Gegensatz zu meinem Impressum, welches demnächst ebenfalls ergänzt wird.)
 
Haftung

Hallo Hartmut ,
erst einmal vielen Dank für deine schnelle Reaktion.

Der übernommene Haftungsausschluß bezieht sich meiner bescheidenen juristischen Kenntnis nach aber nur auf den Inhaber des fachwerk.de.

Es muß ein Dreh gefunden werden, dass die Verfasser der Forumsbeiträge ganz ausdrücklich diesen Haftungsaússchluß für sich reklamieren. Hierzu könnte ich mir zum Beispiel eine formale Zustimmung zu den Forumsregeln vorstellen. Hinter diese Forumsregeln könnten sich die Teilnehmer z.B. durch Drücken eines Bestätigungsbuttons ausdrücklich stellen.
Die Forumsregeln sollten dann aber verbindlicher formuliert werden.
Ich merke schon hier muß man fachlichen Rat einholen.

Gruß


Lutz
 
Haftungsausschluß

Hallo Lutz
so hatte ich das noch nie gesehen mit dem Haftungsausschluss aber wenn man darüber Sohn nachdenkt ist das glaube ich eine ganz wichtige Sache und Hartmut hatt auch schon reagiert (ist es immer wieder genial wie er das macht)

Mit zimmerlichem Gruß
Andreas Vollack
aus Hann. Münden

PS. Zu meiner Frage dass du Becker bist!
Wollte ich nur noch schreiben das ich deinem Forums Beitrag gelesen habe zum Brot backen und dieser hat mir sehr gut gefallen (und ein Becker könnte in nicht besser beschreiben)
 
Schon richtig

Da ich (leider) euch nicht die Absolution erteilen kann, besteht lediglich die Möglichkeit, aus der Sicht des Forumsbetrieb als solchem die Beratungstätigkeit auszuschließen. Der Haftungsausschluss ist in soweit eh eine völlig schwammige (auch für den Betreiber) Angelegenheit, bei der eine (wo gibt es die auch schon) 100%ige Rechtssicherheit nicht erreicht wird.

Mit dem generellen Verweis bei jedem Forumseintrag, gehe ich schon weiter, als die meisten anderen Seiten, die vor dem gleichen Problem stehen. Rechtlich würde der Hinweis im Impressum, welches von überall aufgerufen werden kann, wohl ausreichen.

Das Problem besteht doch darin, dass wenn einer einem an den Karren fahren will, er das tun kann - mit den absurdesten Begründungen. (Hatte vor zwei Wochen in Den Haag / Niederlande einen Gerichtstermin.) Formaljuristisch wird man die Schwelle höher legen können, aber beseitigen ist nicht.

Die Frage, ob eine Antwort in einem Forum als Beratung im rechtlich relevanten Sinne darstellt, setzt - so meine bescheidenen Erkenntnisse - erstmal voraus, dass ein "Vertragsverhältnis" zu Stande gekommen ist. Dies ist in einem öffentlichen Forum zunächstmal nicht der Fall.

Aber es ist wie immer: Frag zwei RA und du bekommst drei Meinungen. Wenn ich was neues höre, melde ich mich.
 
Hallo in die Runde!

Gut, dass die Frage einmal angesprochen wurde. Ich hatte mir hierzu noch gar keine großen Gedanken gemacht. Bei einigen Antworten hatte ich mir aber schon überlegt, dass ich auf Grund der Beschreibungen in den seltensten Fällen die genaue Situation vor Ort mit allen Randbedingungen kenne.
Ich habe mich nun einmal mit dem Rechtsrefarat meines Berufsverbandes in Verbindung gesetzt. Hier konnte man mich beruhigen, dass für Dinge, bei denen ich nicht einen ausdrücklichen Auftrag erhalten habe, eine Haftung nicht in Frage kommt. Eine Aussage in einem solchen offenen Forum, wo man sich wie an einem Stammtisch unterhält, kann nicht zu einer Haftung führen.
Trotz dem könnte ich mir vorstellen, dass den bauberuflich tätigen Schreibern ein Verweis auf einen Text zur Verfügung gestellt wird, aus dem hervorgeht, dass, da man die örtliche Situation nicht beurteilen kann alle Verantwortung beim jeweiligen Nutzer liegt.
 
2. Versuch

Vielleicht geht meine Antwort ja jetzt ins Netz, wo ich brav eingeloggt bin. Ich werde aber nicht wieder so lang schreiben, wie in meiner eben verlorenen Antwort. Haftungsauschluss pauschal quasi als AGB wird wohl kaum funktionieren. Man muss meiner Meinung nach in jeder Antwort darauf hinweisen, dass ein allgemeines Statement von Fachleuten vor Ort überprüft werden muss, bevor man es auf einen Einzelfall anwendet.
Alles Gute
Ulrich Arnold
 
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