"Haftung" für Baumaßnahmen von Voreigentümern

Diskutiere "Haftung" für Baumaßnahmen von Voreigentümern im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo zusammen, mein Mann und ich stehen derzeit vor der Entscheidung ob wir den alten Hof der Familie mit denkmalgeschütztem Wohnhaus übernehmen...
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InHaus&Braus

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Hallo zusammen,

mein Mann und ich stehen derzeit vor der Entscheidung ob wir den alten Hof der Familie mit denkmalgeschütztem Wohnhaus übernehmen oder nicht. Hierfür ist für uns vor allem eine Frage relevant: Wie verhält es sich mit nicht genehmigten Veränderungen von Voreigentümern?

Also wenn wir für die Sanierung des Daches und der Fassade einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, kann es uns dann passieren, dass wir zwar die Genehmigung erhalten, aber noch zusätzliche Auflagen wie zb denkmalkonforme Fenster erfüllen müssen, obwohl wir die Fenster so übernommen haben und derzeit keine Erneuerung der Fenster planen würden?

Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine.

Liebe Grüße,
InHaus&Braus
 
Laufendes Ordnungsverfahren

Hallo - sie sollten prüfen ob es ein laufendes bzw. nicht abgeschlossenes Ordnungsverfahren für "Altschulden" gibt.
Wenn dies nicht der Fall ist, machen sie am besten einen gemeinsamen Ortstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in der UDB und stellen sie mit Ihm/ihr den Istzustand fest, den sie übernehmen.
Gerne kann man das auch zu den Akten mit einer Fotodoku dokumentieren.
Sie können dann zu einer Veränderung der Istsituation nur "gebeten" werden.
Aufgefordert werden, Maßnahmen bezgl. "Altschulden" auszuführen, können sie nur, wenn eine Gefahr für das Gebäude besteht. Ist z.B. eine Eindeckung mangelhaft und es regnet dadurch rein.
Im Übrigen rate ich dazu vor Übernahme oder Kauf mit der UDB seine Wünsche und Ideen auszutauschen.

Viel Glück mit dem Schätzchen - M.Mattonet, Ingenieurbüro Bergisches Land
 
denkalschutz-brandschutzverst-e-bauordnungswidrigen-i148_2021222225747.jpgDenkalschutz..

.. heißt ja auch , die vorgefundenen Bestände samt aller Änderungen zu bewahren oder mindestens zu dokumentieren .
Mir ist es noch nicht untergekommen , daß Bausünden von Vorbesitzern dem aktuellen Eigentümer angelastet werden oder nicht beide Seiten diese rückzubauen wünschen .

Anders verhält es sich bei bauordnungswidrigen Maßnahmen , sprich nicht genehmigte Aus/An/Aufbauten , Brandschutzverstöße oder Zweckentfremdungen .

Aber : Nicht-Absprachen neuer Besitzer mit den Denkmalbehörden lösen in der Regel bei diesen eine , hm , Schockstarre aus , oder soll man es Trotzreaktion nennen ?
Gutwillige Zusammenarbeit von allen Beteiligten hat sich hier bewährt !
 
Thema: "Haftung" für Baumaßnahmen von Voreigentümern

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