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lores
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Hallo,
wir hane ein Grundstück, welches zu 2 Seiten an einem Weg grenzt und die anderen beiden Seiten an das Nachbargrundstück.
Auf unserem Grundstück steht bisher ein Bungalow welcher ca. 1 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze unseres Nachbarn hat.
Die Länge der Wand, welche an dieser Grundstücksgrenze entlang geht ist 7 Meter.
Um dieses Grundstück optimal bebauen zu können, würden wir gerne einen gleichschenkligen Winkelbungalow bauen wollen, welcher dicht an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entlang gehen würde.
Meine Frage ist jetzt:
1. ist es möglich, so dicht an der Nachbarsgrenze zu bauen, wenn der Nachbar sein schriftliches ok geben würde?
2. Dadurch das bereits ein Bungalow so dich an dieser GRundstücksgrenze gebaut wurde, würde mich interessieren, ob man dadurch zumindest ein Bestandsrecht auf die erwähnten 7 Meter zum Bebauen hat?
3. welchen Abstand muss ich zu den Grundstücksgrenzen welche an dem Weg grenzt einhalten.
Vielen Dank und Grüße
lores
wir hane ein Grundstück, welches zu 2 Seiten an einem Weg grenzt und die anderen beiden Seiten an das Nachbargrundstück.
Auf unserem Grundstück steht bisher ein Bungalow welcher ca. 1 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze unseres Nachbarn hat.
Die Länge der Wand, welche an dieser Grundstücksgrenze entlang geht ist 7 Meter.
Um dieses Grundstück optimal bebauen zu können, würden wir gerne einen gleichschenkligen Winkelbungalow bauen wollen, welcher dicht an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entlang gehen würde.
Meine Frage ist jetzt:
1. ist es möglich, so dicht an der Nachbarsgrenze zu bauen, wenn der Nachbar sein schriftliches ok geben würde?
2. Dadurch das bereits ein Bungalow so dich an dieser GRundstücksgrenze gebaut wurde, würde mich interessieren, ob man dadurch zumindest ein Bestandsrecht auf die erwähnten 7 Meter zum Bebauen hat?
3. welchen Abstand muss ich zu den Grundstücksgrenzen welche an dem Weg grenzt einhalten.
Vielen Dank und Grüße
lores