M
May
Guest
Hallo,
ich habe vor einem Jahr ein Haus mit Denkmalschutz (nicht überregionale Bedeutung) gekauft. Der Vorbesitzer hatte bereits eine Baugenehmigung um aus dem Haus ein 3-Parteien Mietshaus zu bauen, hat aber dann den Plan fallen gelassen.
Ich habe das Grundstück aufgrund der Tatsache, dass ständig die Nachbarschaft darüber lief um eine Abkürzung zu nutzen, mit einem 2 m hohen Knotenzaun eingezäunt. Bis vor 4 Wochen hat das nur die Nachbarn gestört, die über das Grundstück laufen wollten und nicht mehr konnten.
Jetzt hat sich der Gemeinderat eingeschaltet und auf den Bebauungsplan gepocht, der einen zaun von 1m, Strassenseitig, bzw. 1,50 vorsieht. Das Schreiben kam von der Kreisverwaltung und an die habe ich mich mit Hinweis, dass meine Nachbarschaft ebenfalls höhere Mauern und Zäune hat gewandt. Die hat nun entdeckt, dass es ja den Denkmalschutz gibt und verlangt deswegen den Abriss des Zauns.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Einfriedung weder bunt noch aus Stacheldraht zu bestehen hat. Das tut mein Zaun nicht. Man sieht ihn auch kaum. Am Haus selbst ist der Zaun nicht, sondern nur um das Grundstück.
Welche Möglichkeiten habe ich.
ich habe vor einem Jahr ein Haus mit Denkmalschutz (nicht überregionale Bedeutung) gekauft. Der Vorbesitzer hatte bereits eine Baugenehmigung um aus dem Haus ein 3-Parteien Mietshaus zu bauen, hat aber dann den Plan fallen gelassen.
Ich habe das Grundstück aufgrund der Tatsache, dass ständig die Nachbarschaft darüber lief um eine Abkürzung zu nutzen, mit einem 2 m hohen Knotenzaun eingezäunt. Bis vor 4 Wochen hat das nur die Nachbarn gestört, die über das Grundstück laufen wollten und nicht mehr konnten.
Jetzt hat sich der Gemeinderat eingeschaltet und auf den Bebauungsplan gepocht, der einen zaun von 1m, Strassenseitig, bzw. 1,50 vorsieht. Das Schreiben kam von der Kreisverwaltung und an die habe ich mich mit Hinweis, dass meine Nachbarschaft ebenfalls höhere Mauern und Zäune hat gewandt. Die hat nun entdeckt, dass es ja den Denkmalschutz gibt und verlangt deswegen den Abriss des Zauns.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Einfriedung weder bunt noch aus Stacheldraht zu bestehen hat. Das tut mein Zaun nicht. Man sieht ihn auch kaum. Am Haus selbst ist der Zaun nicht, sondern nur um das Grundstück.
Welche Möglichkeiten habe ich.