K
Katrin1
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Hey,
wir hatten am 28.05.06 unseren Beurkundungstermin zum Kauf eines 3-Seitenhofes. Nunmehr sind seitens des Notares alle notwendigen Vereine/Behörden zwecks der Vorkaufsrechte angeschrieben und auch die entgetragenen Grundschuldengeschichte geklärt. Z.Z. liegt der Vormerkungsantrag beim Grundbuchamt.
Wann müssen wir nun mit der Zahlungsaufforderung für die Grundsteuer rechnen?
Welche Zahlungsfrist nach Rechnungseingang wird dabei gewährt?
Danke für alle Antworten.
Gruss
Katrin
wir hatten am 28.05.06 unseren Beurkundungstermin zum Kauf eines 3-Seitenhofes. Nunmehr sind seitens des Notares alle notwendigen Vereine/Behörden zwecks der Vorkaufsrechte angeschrieben und auch die entgetragenen Grundschuldengeschichte geklärt. Z.Z. liegt der Vormerkungsantrag beim Grundbuchamt.
Wann müssen wir nun mit der Zahlungsaufforderung für die Grundsteuer rechnen?
Welche Zahlungsfrist nach Rechnungseingang wird dabei gewährt?
Danke für alle Antworten.
Gruss
Katrin